Windkraft- / Solaranlagen ungenutzte Kapazitäten aus Gründen der Netzstabilität

Bei diversen Windparks in meinem Umkreis ist auffällig, dass zumindest Vormittags ständig einige Windräder absichtlich deaktiviert sind (aus dem Wind gedreht). Wartung kann ausgeschlossen werden, da diese idR nachmittags wieder in Betrieb sind. Aktuell sind wieder nur 70% in Betrieb (hohe Drehzahl!).

Auch von Betreibern von größeren Photovoltaik Anlagen wurde mir berichtet, dass diese häufiger vom Netz genommen werden, da zeitweise ein Überangebot die Netzstabilität negativ beeinflussen würde.

Meine Anfrage daher:
- Wie viele Wattstunden (oder prozentualer Anteil) verfallen aufgrund der bewussten Nichtnutzung pro [Zeiteinheit]?
- Ist dem Bundesministerium dieser Umstand bekannt und welche Gegenmaßnahmen (z.B. Power2Gas) werden getroffen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei diversen Wind…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Windkraft- / Solaranlagen ungenutzte Kapazitäten aus Gründen der Netzstabilität [#242697]
Datum
8. März 2022 08:59
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei diversen Windparks in meinem Umkreis ist auffällig, dass zumindest Vormittags ständig einige Windräder absichtlich deaktiviert sind (aus dem Wind gedreht). Wartung kann ausgeschlossen werden, da diese idR nachmittags wieder in Betrieb sind. Aktuell sind wieder nur 70% in Betrieb (hohe Drehzahl!). Auch von Betreibern von größeren Photovoltaik Anlagen wurde mir berichtet, dass diese häufiger vom Netz genommen werden, da zeitweise ein Überangebot die Netzstabilität negativ beeinflussen würde. Meine Anfrage daher: - Wie viele Wattstunden (oder prozentualer Anteil) verfallen aufgrund der bewussten Nichtnutzung pro [Zeiteinheit]? - Ist dem Bundesministerium dieser Umstand bekannt und welche Gegenmaßnahmen (z.B. Power2Gas) werden getroffen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242697/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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