Windkraftanlagen Vierherrenwald in der VG Rhaunen

Welche Instanzen haben sich bereits mit der Prüfung des Bauantrags der Windkraftanlagen Vierherrenwald Hellertshausen beschäftigt? Welche Prüfergebnisse liegen bereits vor?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Instanz…
An Kreisverwaltung Birkenfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Windkraftanlagen Vierherrenwald in der VG Rhaunen [#32902]
Datum
16. August 2018 10:57
An
Kreisverwaltung Birkenfeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Instanzen haben sich bereits mit der Prüfung des Bauantrags der Windkraftanlagen Vierherrenwald Hellertshausen beschäftigt? Welche Prüfergebnisse liegen bereits vor?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Birkenfeld
Sehr geehrtAntragsteller/in die antragstellende Firma hat eine Umplanung des Windparks vorgenommen und beabsichti…
Von
Kreisverwaltung Birkenfeld
Betreff
WG: Windkraftanlagen Vierherrenwald in der VG Rhaunen [#32902]
Datum
17. August 2018 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die antragstellende Firma hat eine Umplanung des Windparks vorgenommen und beabsichtigt hierzu neue Antragsunterlagen vorzulegen. Erst nachdem die Unterlagen hier vollständig vorliegen, können die erforderlichen Prüfschritte eingeleitet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann somit noch keine Aussage zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen getroffen werden. Für zukünftige Anfragen weisen wir darauf hin, dass nach § 11 Abs. 2 LTranspG der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen muss. Nach § 4 Abs. 1 VIG soll der Antrag neben dem Namen auch die Anschrift des Antragstellers enthalten. Die vorgenannten Angaben konnten wir Ihrem Antrag nicht entnehmen. Mit freundlichen Grüßen