Windows an Schulcomputern

Die Begründung der Stadt, warum Windows auf den Computern der Dortmunder Schulen verwendet wird. Falls vorhanden bitte ich um Zusendung einer Ausschreibung für das Betreiben der Computersysteme. Zudem bitte ich um die Zusendung der Kosten für das Betreiben der Computer in den Dortmunder Schulen pro Jahr, dies soll differenziert werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2017
  • Frist
    3. März 2017
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Jonas Vogler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schulamt für die Stadt Dortmund Details
Von
Jonas Vogler
Betreff
Windows an Schulcomputern [#20120]
Datum
30. Januar 2017 17:26
An
Schulamt für die Stadt Dortmund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Begründung der Stadt, warum Windows auf den Computern der Dortmunder Schulen verwendet wird. Falls vorhanden bitte ich um Zusendung einer Ausschreibung für das Betreiben der Computersysteme. Zudem bitte ich um die Zusendung der Kosten für das Betreiben der Computer in den Dortmunder Schulen pro Jahr, dies soll differenziert werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Vogler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Vogler

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Schulamt für die Stadt Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Fachbereich Schule Sehr geehrter Herr Vogler, nachfolgend sende ich Ihnen d…
Von
Schulamt für die Stadt Dortmund
Betreff
Anfrage "Windows an Schulcomputern" vom 30.01.17
Datum
28. Februar 2017 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Fachbereich Schule Sehr geehrter Herr Vogler, nachfolgend sende ich Ihnen die Stellungnahme des zuständigen Fachbereiches 10/Dortmunder Systemhaus. "Einsatz von Windows: PC und Laptops der Dortmunder Regelschulen können generell mit Windows und Linux betrieben werden. Beide Betriebssysteme werden durch die zentrale IT-Infrastruktur unterstützt. In der Regel wird von den Regelschulen der Einsatz von Windows angefordert. Ursache ist vor allem der Einsatz von pädagogischer Software der Schulbuchverlage, die nur für Windows-Systeme zur Verfügung steht. Die Schulserver werden mit Linux betrieben. Einsatz von MS-Office: Sämtliche PC und Laptops der Dortmunder Regelschulen verfügen über eine Libre-Office Installation. In Einzelfällen haben Schulen aus Ihrem Schul-Budget MS-Office finanziert. Die Schulen können über den Einsatz von Software völlig frei entscheiden, wenn diese technisch in der IT-Umgebung der jeweiligen Schule lauffähig ist und kein Sicherheitsrisiko beinhaltet. Betrieb der Computersysteme: Die IT-Infrastruktur aller Regelschulen wird durch die Stadt Dortmund selbst sichergestellt. Firmen sind mit dem Betrieb nicht beauftragt. Brandschutz mit IT-Ausbau: Im Rahmen von großen Sanierungsmaßnahmen wie z. B. die Ertüchtigung des Brandschutzes werden neben den Stromleitungen auch Leitungen für das Datennetz erneuert. Die Vergabe der Arbeiten erfolgt über die Bauprojektleitung, Einzelkosten liegen StA 10 nicht vor." Mit freundlichen Grüßen