Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer

Anfrage an: Bexbach, Stadt

1. Auf wie vielen Systemen der Gemeindeverwaltung, der gemeindeeigenen Betrieben und Betrieben mit überwiegender Beteiligung der Gemeinde, der technischen Infrastruktureinrichtungen (Bspw. Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Entsorgungseinrichtungen) und der Sozial-, Bildungs- und Sicherheits-Infrastruktureinrichtungen (wie z.B. KiTas, Krippen, Kindergärten, Schulen, Fürsorge-Dienstleistungen, Gesundheitssystem, Öffentliche Sicherheit) sowie sonstigen Einrichtungen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ist weiterhin das Betriebssystem Windows 7 oder eine ältere Version des Microsoft Betriebssystems installiert?

Bitte nach Stelle/Einrichtung, Anzahl der betroffenen Systeme mit Windows 7 oder einer älteren Windows-Version und jeweils verwendeter Windows-Version einzeln aufschlüsseln.

2. Existiert für die oben genannten Stellen ein Update-Plan (der sich bspw. auch am festen Update-Zyklus für Sicherheitsupdates und neue Windows-Versionen orientiert) für die installierten Betriebssysteme und weitere verwendete Software, nach welchem regelmäßige Sicherheitsupdates sowie neue Betriebssystem- und Software-Versionen installiert werden sollen?

a) Wenn ja, wie ist der Update-Plan für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet?
b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines Update-Plans angedacht?

Bitte nach Einrichtung/Stelle und Update-Plan einzeln aufschlüsseln.

3. Existiert ein IT-Sicherheitskonzept für die jeweiligen oben genannten Einrichtungen/Stellen?

a) Wenn ja, wie ist das IT-Sicherheitskonzept für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet?
b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines IT-Sicherheitskonzept angedacht?

Bitte nach Einrichtung/Stelle und IT-Sicherheitskonzept einzeln aufschlüsseln.

4. Ist eine Umstellung der eingesetzten Betriebssysteme bei den oben genannten Stellen auf freie Betriebssysteme wie Linux und eine Umstellung der weiteren eingesetzten Software auf kostenlose Open-Source-Alternativen angedacht?

a) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, für welche Software und welche Systeme ist eine Umstellung angedacht?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung wird eine Umstellung abgelehnt?

Bitte nach Einrichtung/Stelle und angedachter Umstellung einzeln aufschlüsseln.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Auf wie vielen…
An Bexbach, Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer [#174742]
Datum
20. Januar 2020 21:33
An
Bexbach, Stadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Auf wie vielen Systemen der Gemeindeverwaltung, der gemeindeeigenen Betrieben und Betrieben mit überwiegender Beteiligung der Gemeinde, der technischen Infrastruktureinrichtungen (Bspw. Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Entsorgungseinrichtungen) und der Sozial-, Bildungs- und Sicherheits-Infrastruktureinrichtungen (wie z.B. KiTas, Krippen, Kindergärten, Schulen, Fürsorge-Dienstleistungen, Gesundheitssystem, Öffentliche Sicherheit) sowie sonstigen Einrichtungen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ist weiterhin das Betriebssystem Windows 7 oder eine ältere Version des Microsoft Betriebssystems installiert? Bitte nach Stelle/Einrichtung, Anzahl der betroffenen Systeme mit Windows 7 oder einer älteren Windows-Version und jeweils verwendeter Windows-Version einzeln aufschlüsseln. 2. Existiert für die oben genannten Stellen ein Update-Plan (der sich bspw. auch am festen Update-Zyklus für Sicherheitsupdates und neue Windows-Versionen orientiert) für die installierten Betriebssysteme und weitere verwendete Software, nach welchem regelmäßige Sicherheitsupdates sowie neue Betriebssystem- und Software-Versionen installiert werden sollen? a) Wenn ja, wie ist der Update-Plan für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet? b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines Update-Plans angedacht? Bitte nach Einrichtung/Stelle und Update-Plan einzeln aufschlüsseln. 3. Existiert ein IT-Sicherheitskonzept für die jeweiligen oben genannten Einrichtungen/Stellen? a) Wenn ja, wie ist das IT-Sicherheitskonzept für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet? b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines IT-Sicherheitskonzept angedacht? Bitte nach Einrichtung/Stelle und IT-Sicherheitskonzept einzeln aufschlüsseln. 4. Ist eine Umstellung der eingesetzten Betriebssysteme bei den oben genannten Stellen auf freie Betriebssysteme wie Linux und eine Umstellung der weiteren eingesetzten Software auf kostenlose Open-Source-Alternativen angedacht? a) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, für welche Software und welche Systeme ist eine Umstellung angedacht? b) Wenn nein, mit welcher Begründung wird eine Umstellung abgelehnt? Bitte nach Einrichtung/Stelle und angedachter Umstellung einzeln aufschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174742 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bexbach, Stadt
Antwort Stadt Bexbach Ihr Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG per Mail vom 20.01.2020 über das Portal "fragdenstaat…
Von
Bexbach, Stadt
Betreff
Antwort Stadt Bexbach
Datum
19. Februar 2020 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG per Mail vom 20.01.2020 über das Portal "fragdenstaat.de" Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren o.g. Informationsantrag kann ich Ihnen, in enger Absprache mit dem unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes, folgende Antwort mitteilen: Nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) hat grundsätzlich jeder in entsprechender Anwendung der §§ 1-9 und 11 des Informationsgesetzes des Bundes (IFG) gegenüber den Behörden des Landes und der Gemeinden einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Informationszugangsanspruch nach § 1 SFIG bezieht sich jedoch nur auf solche Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle tatsächlich in irgendeiner Form auf einem sächlichen Datenträger dargestellt sind. Es besteht hingegen kein Anspruch nach dem SIFG und IFG auf Beratung oder auf Ausfertigung bestimmter Informationen bzw. die Erläuterungen bestimmter Umstände oder Absichten. Ihr Informationsbegehren richtet sich nach Auskünften zu unserem Updateplan, zu unserem Sicherheitskonzept und der Anzahl der Windows 7 Rechner in der Verwaltung und allen Außenstellen. Nach § 3 Nr. 2 IFG wird der Informationszugang ausgeschlossen, da wir durch das Bekanntwerden der angeforderten Informationen die öffentliche Sicherheit für die Stadt Bexbach gefährdet sehen. Aus den angeforderten Informationen können Rückschlüsse auf die von uns getroffenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im IT-Bereich geschlossen werden. Darüber hinaus betreffen die von Ihnen angeforderten Informationen nach § 3 Nr. 4 IFG Verschlusssachen, da das IT-Sicherheitskonzept der Vertraulichkeit unterliegt. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang jedoch auch die Vorschrift des § 15 Abs. 3 Satz 2 des Saarländischen Datenschutzgesetzes (SDSG), wonach keine Einsichtnahme in Angaben zu technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt, wenn hierdurch die Sicherheit des Verfahrens beeinträchtigt wird. Eine solche Beeinträchtigung liegt im Hinblick auf Auskünfte zu Updateplänen und der Auskunft unseres IT-Sicherheitskonzept auf jeden Fall vor. Zusammenfassend besteht daher kein Anspruch auf Auskunft nach dem SIFG i.V. mit dem IFG, da sich Ihr Antrag nicht auf vorhandene Informationen richtet. Ein Anspruch auf Auskunft nach den Update-Plänen und dem IT-Sicherheitskonzept besteht durch die vorher genannten Ausnahmetatbestände nach § 3 Abs. 2 und Nr. 4 IFG sowie dem Ausschluss des Informationszuganges nach § 15 Abs. 3 Satz 2 SDSG ebenfalls nicht. Mit freundlichen Grüßen