Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer

Anfrage an: Gersheim, Gemeinde

1. Auf wie vielen Systemen der Gemeindeverwaltung, der gemeindeeigenen Betrieben und Betrieben mit überwiegender Beteiligung der Gemeinde, der technischen Infrastruktureinrichtungen (Bspw. Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Entsorgungseinrichtungen) und der Sozial-, Bildungs- und Sicherheits-Infrastruktureinrichtungen (wie z.B. KiTas, Krippen, Kindergärten, Schulen, Fürsorge-Dienstleistungen, Gesundheitssystem, Öffentliche Sicherheit) sowie sonstigen Einrichtungen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ist weiterhin das Betriebssystem Windows 7 oder eine ältere Version des Microsoft Betriebssystems installiert?

Bitte nach Stelle/Einrichtung, Anzahl der betroffenen Systeme mit Windows 7 oder einer älteren Windows-Version und jeweils verwendeter Windows-Version einzeln aufschlüsseln.

2. Existiert für die oben genannten Stellen ein Update-Plan (der sich bspw. auch am festen Update-Zyklus für Sicherheitsupdates und neue Windows-Versionen orientiert) für die installierten Betriebssysteme und weitere verwendete Software, nach welchem regelmäßige Sicherheitsupdates sowie neue Betriebssystem- und Software-Versionen installiert werden sollen?

a) Wenn ja, wie ist der Update-Plan für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet?
b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines Update-Plans angedacht?

Bitte nach Einrichtung/Stelle und Update-Plan einzeln aufschlüsseln.

3. Existiert ein IT-Sicherheitskonzept für die jeweiligen oben genannten Einrichtungen/Stellen?

a) Wenn ja, wie ist das IT-Sicherheitskonzept für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet?
b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines IT-Sicherheitskonzept angedacht?

Bitte nach Einrichtung/Stelle und IT-Sicherheitskonzept einzeln aufschlüsseln.

4. Ist eine Umstellung der eingesetzten Betriebssysteme bei den oben genannten Stellen auf freie Betriebssysteme wie Linux und eine Umstellung der weiteren eingesetzten Software auf kostenlose Open-Source-Alternativen angedacht?

a) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, für welche Software und welche Systeme ist eine Umstellung angedacht?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung wird eine Umstellung abgelehnt?

Bitte nach Einrichtung/Stelle und angedachter Umstellung einzeln aufschlüsseln.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Auf wie vielen…
An Gersheim, Gemeinde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer [#175194]
Datum
23. Januar 2020 09:32
An
Gersheim, Gemeinde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Auf wie vielen Systemen der Gemeindeverwaltung, der gemeindeeigenen Betrieben und Betrieben mit überwiegender Beteiligung der Gemeinde, der technischen Infrastruktureinrichtungen (Bspw. Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Entsorgungseinrichtungen) und der Sozial-, Bildungs- und Sicherheits-Infrastruktureinrichtungen (wie z.B. KiTas, Krippen, Kindergärten, Schulen, Fürsorge-Dienstleistungen, Gesundheitssystem, Öffentliche Sicherheit) sowie sonstigen Einrichtungen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ist weiterhin das Betriebssystem Windows 7 oder eine ältere Version des Microsoft Betriebssystems installiert? Bitte nach Stelle/Einrichtung, Anzahl der betroffenen Systeme mit Windows 7 oder einer älteren Windows-Version und jeweils verwendeter Windows-Version einzeln aufschlüsseln. 2. Existiert für die oben genannten Stellen ein Update-Plan (der sich bspw. auch am festen Update-Zyklus für Sicherheitsupdates und neue Windows-Versionen orientiert) für die installierten Betriebssysteme und weitere verwendete Software, nach welchem regelmäßige Sicherheitsupdates sowie neue Betriebssystem- und Software-Versionen installiert werden sollen? a) Wenn ja, wie ist der Update-Plan für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet? b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines Update-Plans angedacht? Bitte nach Einrichtung/Stelle und Update-Plan einzeln aufschlüsseln. 3. Existiert ein IT-Sicherheitskonzept für die jeweiligen oben genannten Einrichtungen/Stellen? a) Wenn ja, wie ist das IT-Sicherheitskonzept für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet? b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines IT-Sicherheitskonzept angedacht? Bitte nach Einrichtung/Stelle und IT-Sicherheitskonzept einzeln aufschlüsseln. 4. Ist eine Umstellung der eingesetzten Betriebssysteme bei den oben genannten Stellen auf freie Betriebssysteme wie Linux und eine Umstellung der weiteren eingesetzten Software auf kostenlose Open-Source-Alternativen angedacht? a) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, für welche Software und welche Systeme ist eine Umstellung angedacht? b) Wenn nein, mit welcher Begründung wird eine Umstellung abgelehnt? Bitte nach Einrichtung/Stelle und angedachter Umstellung einzeln aufschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175194 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gersheim, Gemeinde
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Prüfung der Sachlage sowie entsprechender Anfrage zur rechtlichen Einschätzung…
Von
Gersheim, Gemeinde
Betreff
AW: Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer [#175194]
Datum
10. März 2020 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Prüfung der Sachlage sowie entsprechender Anfrage zur rechtlichen Einschätzung bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Fr. Grethel – UDZ) lehnen wir die Aktenauskunft ab. Der Antrag richtet sich nicht auf vorhandene Informationen bzw. verletzt den Schutz von Verschlusssachen bzw. die innere Sicherheit der Gemeinde Gersheim und deren Einrichtungen. Der Informationsanspruch bezieht sich nur auf Zugang zu amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle tatsächlich vorliegen, also in irgendeiner Form auf einem sächlichen Datenträger dargestellt sind. Es besteht kein Anspruch nach dem SIFG und IFG auf Beratung oder Anfertigung bestimmter Informationen bzw. die Erläuterung bestimmter Umstände oder Absichten! Da sich Ihre Fragen auf die Anzahl der Systeme mit Windows 7 bzw. auf Update-Pläne für diese Systeme und auf die Funktionsweise und Ausgestaltung des IT-Sicherheitskonzeptes der Gemeinde Gersheim beziehen, bestehen m. E.  Ausschlussgründe für eine entsprechende Bekanntgabe dieser Informationen. Ein Bekanntwerden dieser Informationen könnte die IT-Sicherheit gefährden und das Netzwerk der Gemeinde Gersheim potentiellen Hacker-Angriffen aussetzen. Durch solche Angriffe wäre die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in Gänze gefährdet. Maßgeblich ist weiterhin auch die Vorschrift des §15 Abs. 3 Satz 2 des Saarländischen Datenschutzgesetzes, wonach keine Einsichtnahme in Angaben zu technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO erfolgt, wenn hierdurch die Sicherheit des Verfahrens beeinträchtigt würde. Diese Vorschrift stellt sich als spezielle Ausgestaltung des Rechts auf Zugang zu Informationen dar und geht damit als solche den Regelungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vor. Ich möchte Ihnen jedoch mitteilen, dass in der Gemeindeverwaltung Gersheim neben kommerziellen Betriebssystemen und Software auch Opens-Source Betriebssysteme und Software zum Einsatz kommt. Mit freundlichen Grüßen