Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer

Anfrage an: Kreisstadt Saarlouis

1. Auf wie vielen Systemen der Gemeindeverwaltung, der gemeindeeigenen Betrieben und Betrieben mit überwiegender Beteiligung der Gemeinde, der technischen Infrastruktureinrichtungen (Bspw. Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Entsorgungseinrichtungen) und der Sozial-, Bildungs- und Sicherheits-Infrastruktureinrichtungen (wie z.B. KiTas, Krippen, Kindergärten, Schulen, Fürsorge-Dienstleistungen, Gesundheitssystem, Öffentliche Sicherheit) sowie sonstigen Einrichtungen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ist weiterhin das Betriebssystem Windows 7 oder eine ältere Version des Microsoft Betriebssystems installiert?

Bitte nach Stelle/Einrichtung, Anzahl der betroffenen Systeme mit Windows 7 oder einer älteren Windows-Version und jeweils verwendeter Windows-Version einzeln aufschlüsseln.

2. Existiert für die oben genannten Stellen ein Update-Plan (der sich bspw. auch am festen Update-Zyklus für Sicherheitsupdates und neue Windows-Versionen orientiert) für die installierten Betriebssysteme und weitere verwendete Software, nach welchem regelmäßige Sicherheitsupdates sowie neue Betriebssystem- und Software-Versionen installiert werden sollen?

a) Wenn ja, wie ist der Update-Plan für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet?
b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines Update-Plans angedacht?

Bitte nach Einrichtung/Stelle und Update-Plan einzeln aufschlüsseln.

3. Existiert ein IT-Sicherheitskonzept für die jeweiligen oben genannten Einrichtungen/Stellen?

a) Wenn ja, wie ist das IT-Sicherheitskonzept für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet?
b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines IT-Sicherheitskonzept angedacht?

Bitte nach Einrichtung/Stelle und IT-Sicherheitskonzept einzeln aufschlüsseln.

4. Ist eine Umstellung der eingesetzten Betriebssysteme bei den oben genannten Stellen auf freie Betriebssysteme wie Linux und eine Umstellung der weiteren eingesetzten Software auf kostenlose Open-Source-Alternativen angedacht?

a) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, für welche Software und welche Systeme ist eine Umstellung angedacht?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung wird eine Umstellung abgelehnt?

Bitte nach Einrichtung/Stelle und angedachter Umstellung einzeln aufschlüsseln.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Februar 2020
  • Frist
    10. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Auf wie vielen…
An Kreisstadt Saarlouis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer [#179440]
Datum
5. Februar 2020 23:20
An
Kreisstadt Saarlouis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Auf wie vielen Systemen der Gemeindeverwaltung, der gemeindeeigenen Betrieben und Betrieben mit überwiegender Beteiligung der Gemeinde, der technischen Infrastruktureinrichtungen (Bspw. Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Entsorgungseinrichtungen) und der Sozial-, Bildungs- und Sicherheits-Infrastruktureinrichtungen (wie z.B. KiTas, Krippen, Kindergärten, Schulen, Fürsorge-Dienstleistungen, Gesundheitssystem, Öffentliche Sicherheit) sowie sonstigen Einrichtungen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ist weiterhin das Betriebssystem Windows 7 oder eine ältere Version des Microsoft Betriebssystems installiert? Bitte nach Stelle/Einrichtung, Anzahl der betroffenen Systeme mit Windows 7 oder einer älteren Windows-Version und jeweils verwendeter Windows-Version einzeln aufschlüsseln. 2. Existiert für die oben genannten Stellen ein Update-Plan (der sich bspw. auch am festen Update-Zyklus für Sicherheitsupdates und neue Windows-Versionen orientiert) für die installierten Betriebssysteme und weitere verwendete Software, nach welchem regelmäßige Sicherheitsupdates sowie neue Betriebssystem- und Software-Versionen installiert werden sollen? a) Wenn ja, wie ist der Update-Plan für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet? b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines Update-Plans angedacht? Bitte nach Einrichtung/Stelle und Update-Plan einzeln aufschlüsseln. 3. Existiert ein IT-Sicherheitskonzept für die jeweiligen oben genannten Einrichtungen/Stellen? a) Wenn ja, wie ist das IT-Sicherheitskonzept für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet? b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines IT-Sicherheitskonzept angedacht? Bitte nach Einrichtung/Stelle und IT-Sicherheitskonzept einzeln aufschlüsseln. 4. Ist eine Umstellung der eingesetzten Betriebssysteme bei den oben genannten Stellen auf freie Betriebssysteme wie Linux und eine Umstellung der weiteren eingesetzten Software auf kostenlose Open-Source-Alternativen angedacht? a) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, für welche Software und welche Systeme ist eine Umstellung angedacht? b) Wenn nein, mit welcher Begründung wird eine Umstellung abgelehnt? Bitte nach Einrichtung/Stelle und angedachter Umstellung einzeln aufschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179440 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisstadt Saarlouis
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Ein Informationsanspruch nach § 1 SIFG besteh…
Von
Kreisstadt Saarlouis
Betreff
AW: Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer [#179440]
Datum
20. Februar 2020 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Ein Informationsanspruch nach § 1 SIFG besteht nur für solche Informationen, die bei einer Behörde tatsächlich vorliegen , d. h. die in irgendeiner Form gespeichert sind. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Informationen über bestehende IT-Systeme, eingesetzte Betriebssystemversionen und auf Erläuterungen geplanter Maßnahmen. Da sich Ihre Fragen auf die Anzahl der Systeme mit Windows 7 bzw. auf Update-Pläne für diese Systeme und auf die Funktionsweise und Ausgestaltung des IT-Sicherheitskonzeptes der Kreisstadt Saarlouis beziehen, bestehen m. E. Ausschlussgründe für eine entsprechende Bekanntgabe dieser Informationen. Ein Bekanntwerden dieser Informationen könnte die IT-Sicherheit gefährden und das Netzwerk der Kreisstadt Saarlouis potentiellen Hacker-Angriffen aussetzen. Durch solche Angriffe wäre die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in Gänze gefährdet. Gem. § 3 Nr. 2 IFG ist ein Informationszugang ausgeschlossen, wenn das Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Ebenso kommt auch die Vorschrift des § 15 Abs. 3 Satz 2 des Saarländischen Datenschutzgesetzes (SDSG) in Betracht, wonach keine Einsichtnahme in Angaben zu technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt, wenn hierdurch die Sicherheit des Verfahrens beeinträchtigt würde. Diese Vorschrift regelt speziell die Ausgestaltung des Rechts auf Informationen und geht damit den allgemeinen Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes vor ("lex specialis derogat legi generali"). Ich teile Ihnen mit, dass die Kreisstadt Saarlouis über ein IT-Sicherheitskonzept und über einen Updateplan verfügt. Open-Source-Betriebssysteme bzw. -Software werden z. Zt. nicht eingesetzt. Mit freundlichen Grüßen