Windows-Zwangsmigration in der niedersächsischen Finanzverwaltung
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen & Herren,
(...) In den Finanzämtern steht die Vorbereitung für die
Ablösung des Linux-basierten Verfahren-Betriebs durch
das Betriebssystem Microsoft Windows an .
Für das über mehrere Jahre laufende Projekt plant die
Landesregierung in 2019 5,9 Millionen € und für die
Folgejahre jeweils 7 Millionen € zur Verfügung zu stellen (...)
Frage 1: Gibt es einen Beschluss dafür, dass man ohne Not die
Betriebssysteme für alle Arbeitsplatzrechner in einer kritischen
Infrastruktur durch eine Windows-Zwangsmigration ersetzt und
sich damit in die totale Abhängigkeit von einem amerikanischen
Multi-Konzern begibt?
Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass in dem Koalitions-
Vertrag von SPD & CDU nichts von Microsoft Windows beschlossen
wurde!
Frage 2: Wie kommen die Gesamtkosten für einen dreijährigen
Betrachtungszeitraum in Höhe von (5,9 + 7,0+ 7,0)€ = 19,9 €
zustande?
Rein vorsorglich wird auf das vergleichbare Gutachten mit
berechneten Gesamtkosten in der Münchner Stadtverwaltung
bei der doppelten Anzahl Arbeitsplatzrechner in Höhe von
89 Mio. €, nachzulesen auf Seite 74 von:
http://pc-wedel.de/archiv/Alles_nur_Politik.pdf
hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen.
Heino Frerichs
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. Oktober 2018
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3. November 2018
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