Windpark in Rheinbach und Meckenheim - Schallgutachten

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

Zwischen Meckenheim und Rheinbach sollen 3 ca. 150m hohe Windkraftanlagen gebaut werden. Die Anlagen sind nur knapp 1000 m vom Wohngebiet Sonnenseite und knapp 700m vom geplanten Neubaugebiet "Sonnenseite 2" entfernt.

Im Rahmen des Genehmigungsprozesses wurde sicher der Lärmschutz insbesondere zu diesen Gebieten aber auch zu Flerzheim und Lüftelberg bedacht. Bitte senden Sie mir hierzu die Unterlagen (Schallgutachten) sowie das Schattenwurfgutachten zu.

Vielen Dank im Voraus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Windpark in Rheinbach und Meckenheim - Schallgutachten [#181928]
Datum
4. März 2020 23:03
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zwischen Meckenheim und Rheinbach sollen 3 ca. 150m hohe Windkraftanlagen gebaut werden. Die Anlagen sind nur knapp 1000 m vom Wohngebiet Sonnenseite und knapp 700m vom geplanten Neubaugebiet "Sonnenseite 2" entfernt. Im Rahmen des Genehmigungsprozesses wurde sicher der Lärmschutz insbesondere zu diesen Gebieten aber auch zu Flerzheim und Lüftelberg bedacht. Bitte senden Sie mir hierzu die Unterlagen (Schallgutachten) sowie das Schattenwurfgutachten zu. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181928 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme auf Ihre elektronische Anfrage vom 05.03.2020 zurück. Das Genehmigungsver…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Windpark in Rheinbach und Meckenheim - Schallgutachten [#181928]
Datum
6. März 2020 10:58
Status
Warte auf Antwort
image003.png
3,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme auf Ihre elektronische Anfrage vom 05.03.2020 zurück. Das Genehmigungsverfahren befindet sich in Bearbeitung und ist noch nicht abgeschlossen. Meiner Behörde liegen derzeit noch keine abschließend geprüfte und belastbare Gutachten vor, welche Ihnen übersandt werden könnten. Entwürfe und in ihrer Bedeutung für das Verfahren nicht abschließend geprüfte Unterlagen sowie Zwischen-„ergebnisse“ sind von dem gesetzlichen Informationsanspruch nicht erfasst. Ich weise auf folgendes hin: Eine automatische Übersendung der Unterlagen erfolgt nicht. Es steht Ihnen jedoch frei, zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Anfrage zu stellen. Berücksichtigen Sie bitte an dieser Stelle bereits jetzt, dass es sich weder um eine einfache Auskunft (UIG NRW) noch um einen Fall, in welchem aus Billigkeitsgründen auf eine Gebühr verzichtet werden kann (IFG NRW), handelt. Soweit die Gutachten vorliegen wäre eine umfassende datenschutzrechtliche Prüfung samt Schwärzungen erforderlich. Ebenso müsste geprüft werden, ob Betriebsgeheimnisse betroffen sind. Bei einer Übersendung vollständiger Gutachten ist ebenso eine Prüfung urheberrechtlicher Bedenken erforderlich. Diese Amtshandlung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet und beträgt nach Tarifstelle 1.3.3 zur VerwGebO IFG NRW bis zu 1.000,00 €. Soweit Sie sich auf Gemeinnützigkeit stützen, legen Sie mir bitte geeignete Belege vor (z.B. Bescheid des Finanzamtes über die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bis wann liegen denn die Gutachten voraussichtlich final vor, so dass ich eine neue …
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Windpark in Rheinbach und Meckenheim - Schallgutachten [#181928]
Datum
21. März 2020 22:28
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bis wann liegen denn die Gutachten voraussichtlich final vor, so dass ich eine neue Anfrage stellen kann? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181928
Rhein-Sieg-Kreis
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. März 2020 22:28
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rhein-Sieg-Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in die Gutachten liegen mir bislang nicht vor. Mir liegen derzeit auch keine Erkenntnis…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
AW: Windpark in Rheinbach und Meckenheim - Schallgutachten [#181928]
Datum
25. März 2020 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Gutachten liegen mir bislang nicht vor. Mir liegen derzeit auch keine Erkenntnisse vor, wann die Gutachten vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen