Winterdienst und Reinigung Gehwegtunnel Hausbrucher Bahnhofstraße
- Anfrage an:
- Stadtreinigung Hamburg
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Kosten dieser Information:
- 31,50 Euro
- Zusammenfassung der Anfrage
ich wüsste gerne wer für den Winterdienst und die Reinigung im Tunnel Hausbrucher Bahnhofstraße (21147 Hamburg) zuständig ist. Sollte diese Aufgabe (oder ein Teil davon) an eine Firma vergeben worden sein, interessiert mich der Vertrag mit dieser Firma, insbesondere ob die Treppe auch gereinigt werden muss und in welchem Umfang (Zeitraum, bis wann nach Schneefall etc.).
Korrespondenz
-
Frist – 18.06.2013
- 19. Apr 2013
- Mai 2013
- Jun 2013
- Jul 2013
- 15. Aug 2013
- Von
- Sven Anders
- Betreff
- Winterdienst und Reinigung Gehwegtunnel Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 19. April 2013 08:33
- An
- Stadtreinigung Hamburg
- Status
- Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
ich wüsste gerne wer für den Winterdienst und die Reinigung im Tunnel Hausbrucher Bahnhofstraße (21147 Hamburg) zuständig ist. Sollte diese Aufgabe (oder ein Teil davon) an eine Firma vergeben worden sein, interessiert mich der Vertrag mit dieser Firma, insbesondere ob die Treppe auch gereinigt werden muss und in welchem Umfang (Zeitraum, bis wann nach Schneefall etc.).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
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- Von
- Stadtreinigung Hamburg
- Betreff
- Antwort: Winterdienst und Reinigung Gehwegtunnel Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 22. April 2013 13:36
- Status
- Unbekannt
Sehr geehrter Herr Anders,
vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihres Anliegens an die Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt. Vielen Dank.
Bei weiteren Fragen freuen wir uns von Montag bis Freitag in der Zeit von
07:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 040/2576-0 auf Ihren Anruf.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche.
Mit freundlichem Gruß
Andrea Wienert
Service Center Privatkunden
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Telefon: 040 / 2576 - 0
Telefax: 040 / 2576 - 1110
STADTREINIGUNG HAMBURG
ENTSORGUNGSFACHBETRIEB, zertifiziert für das
Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln,
Verwerten und Beseitigen von Abfällen.
Anstalt des öffentlichen Rechts, Bullerdeich 19, 20537 Hamburg
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatsrat Holger Lange
Geschäftsführer: Prof. Dr. Rüdiger Siechau, Werner Kehren
Tipps, Termine und Dienstleistungen
rund um die Abfallentsorgung in Hamburg finden Sie auch unter
http://www.stadtreinigung-hh.de
Informationen der Stadtreinigung Hamburg erhalten Sie stets
aktuell durch den E-Mail-Newsletter. Anmeldung über:
http://www.srhh.de/srhh/servlet/Newslet…
Von: Sven Anders <<Name und E-Mail-Adresse>>
An: <<E-Mail-Adresse>>
Datum: 20.04.2013 17:30
Betreff: Winterdienst und Reinigung Gehwegtunnel Hausbrucher
Bahnhofstraße
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
ich wüsste gerne wer für den Winterdienst und die Reinigung im Tunnel
Hausbrucher Bahnhofstraße (21147 Hamburg) zuständig ist. Sollte diese
Aufgabe (oder ein Teil davon) an eine Firma vergeben worden sein,
interessiert mich der Vertrag mit dieser Firma, insbesondere ob die Treppe
auch gereinigt werden muss und in welchem Umfang (Zeitraum, bis wann nach
Schneefall etc.).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches
Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch
Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten
Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem
Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens
in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab
mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder
auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
- Von
- Sven Anders
- Betreff
- Winterdienst und Reinigung Gehwegtunnel Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 23. April 2013 08:28
- An
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
ich wüsste gerne wer für den Winterdienst und die Reinigung im Tunnel Hausbrucher Bahnhofstraße (21147 Hamburg) zuständig ist. Sollte diese Aufgabe (oder ein Teil davon) an eine Firma vergeben worden sein, interessiert mich der Vertrag mit dieser Firma, insbesondere ob die Treppe auch gereinigt werden muss und in welchem Umfang (Zeitraum, bis wann nach Schneefall etc.).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches
Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch
Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten
Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem
Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens
in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab
mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder
auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
- Von
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
- Betreff
- AW: Winterdienst und Reinigung Gehwegtunnel Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 23. April 2013 13:47
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders,
vielen Dank für Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz, der sich derzeit in Prüfung befindet.
Bitte warten Sie eine weitere Rückmeldung ab.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Stadthausbrücke 8
20355 Hamburg
Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0
Zeige die zitierte Nachricht an
-----Ursprüngliche Nachricht-----
- Von
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
- Betreff
- WG: Winterdienst und Reinigung Gehwegtunnel Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 14. Mai 2013 10:40
- Status
- Unbekannt
Sehr geehrter Herr Anders,
die Bearbeitung Ihrer Anfrage liegt inzwischen in den Händen der Stadtreinigung.
Das von Ihnen gestellte Auskunftsersuchen betrifft, weil es sich um Verträge handelt, eine komplexere Rechtsmaterie und bedarf einer besonders gründlichen rechtlichen Prüfung.
Die Klärung, welche Stelle auskunftsfähig und -pflichtig ist, hat bereits einige Zeit in Anspruch genommen, daher kann jetzt erst die rechtliche Prüfung vorgenommen werden.
Da die Frist von einem Monat damit leider nicht mehr einzuhalten ist, berufen sich die Stadtreinigung und die BSU auf die Möglichkeit nach § 13 Absatz 3 HmbTG, die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate zu verlängern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Stadthausbrücke 8
20355 Hamburg
Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0
Zeige die zitierte Nachricht an
-----Ursprüngliche Nachricht-----
- Anfragesteller/in Sven Anders schrieb am 15. Mai 2013 16:05:
-
schön, an die Stadtreinigung hatte ich mich schon vor einem Monat gewannt.
- Von
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
- Betreff
- AW: Winterdienst und Reinigung Gehwegtunnel Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 17. Mai 2013 13:20
- Status
- Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anders,
hiermit wird Ihnen die Stellungnahme der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu Ihren Fragen zugeleitet.
Vorweg betont die SRH, dass Ihnen wie auch allen anderen Bürgerinnen und Bürger Hamburgs für Fragen die SRH betreffend sowohl die Telefonnummer 2576-0, die Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> als auch der Postweg zur Verfügung stehen. Für die Meldung von Verschmutzungen steht die Hotline „Saubere Stadt“ unter der Telefonnummer 2576-1111 bereit.
Grundlagen
Die SRH unterscheidet zwischen Winterdienst- und Reinigungsaktivitäten, da Winterdienst nach Bedarf und Reinigung überwiegend regelhaft durchgeführt wird.
Da es sich beim Tunnel Hausbrucher Bahnhofstraße inkl. der auf der Südseite des Tunnels gelegenen Treppe um einen verkehrswichtigen anliegerfreien Weg handelt, ist die SRH für den Winterdienst und die Reinigung des Tunnels verantwortlich.
Grundlage für Winterdienst und Reinigung auch von anliegerfreien Strecken ist das Hamburgische Wegegesetz (HWG) in Verbindung mit dem Stadtreinigungsgesetz (SRG). Es handelt sich damit um eine hoheitliche Aufgabe der SRH.
Winterdienst
Der Winterdienst wird von der SRH – wie schon erwähnt – nach Bedarf durchgeführt. Einen Teil der hoheitlichen Winterdienstpflichten vergibt die SRH. Hierbei werden keine festen Strecken für den Winterdienst vergeben, sondern die beauftragten Unternehmen werden nach Bedarf und im Rahmen zur Verfügung stehender Zeitkontingente und den Vorgaben von Einsatzplänen auf wechselnden Strecken eingesetzt. Es gibt damit keine feste Zuordnung von bestimmten Strecken und mit Winterdienstleistungen beauftragten Unternehmen. Insofern könnten auch keine Details mit konkretem Bezug auf den Tunnel Hausbrucher Bahnhofstraße benannt werden.
Primäres Ziel des Winterdienstes ist es, die Verkehrssicherheit bei Schnee und Eis möglichst weitgehend und gleichzeitig ökonomisch wiederherzustellen. Bei Schneefall kann (und muss) nicht überall und gleichzeitig geräumt und gestreut werden. Ein Streu- und Räumdurchgang auf verkehrswichtigen Gehwegen dauert erfahrungsgemäß bis zu acht Stunden. Dies bedeutet, dass manche Stellen nach Einsetzen von Schneefall schnell und andere später geräumt und gestreut werden. Bei starkem bzw. andauerndem Schneefall kann der Eindruck entstehen, dass noch nicht geräumt wurde, da neuer Schnee auf schon geräumte Stellen fällt. Eine restlose Entfernung von Eis und Schnee ist oft nicht möglich, da der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen nicht zulässig ist. Insofern muss auf Gehwegen immer auch mit Schnee- und Eisresten gerechnet werden.
Reinigung
Die SRH hat nach Ausschreibung einen externen Anbieter, die TEREG Gebäudedienste GmbH, mit dem wöchentlichen Fegen und einer sechsmal jährlichen Nassreinigung der Tunnelwände und des Tunnelbodens unter anderem des Tunnel Hausbrucher Bahnhofstraße beauftragt. Der privatwirtschaftliche Vertrag mit der TEREG Gebäudedienste GmbH beinhaltet neben der Reinigung des Tunnels Hausbrucher Bahnhofstraße weitere Vertragsgegenstände, die nicht Bestandteil dieser Anfrage sind und im Vertragstext nicht ohne weiteres geschwärzt werden können, ohne dass weitere Vertragsteile erkennbar sind. Die SRH gibt selbstverständlich gerne Auskunft darüber, was die Rahmenbedingungen der Reinigung des Tunnel Hausbrucher Bahnhofstraße sind, an die sich der Auftragnehmer zu halten hat und sieht insofern von der Offenlegung dieses Vertrages ab. Die SRH betrachtet dieses Vorgehen als verhältnismäßig.
Die SRH und ihre Auftragnehmer haben Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu beachten. Eine Reinigung umfasst die Entfernung gröberer Verunreinigungen, die durch Absammeln oder punktuelles Fegen entfernt werden können. Eine Reinigung eines Gehweges durch flächendeckendes Abfegen von Sand, Staub und Kleinstverschmutzungen ist demgegenüber nicht verlangt. Eine Reinigung, die die Verkehrssicherheit gewährleisten soll, stellt die Entfernung aller damit nicht zu vereinbarenden Verunreinigungen sicher. Ein besenreiner, auch hohen ästhetischen Anforderungen genügender Zustand des Gehweges wird demgegenüber nicht gefordert. Die Nassreinigung hat das Ziel, die Geruchsbelästigung durch Urin möglichst weitgehend zu reduzieren.
Sollten die Verkehrssicherheit gefährdende Verschmutzungen außerhalb der regelmäßigen Reinigungsdurchgänge entstehen, kümmert sich die SRH gerne auch außerplanmäßig darum nach Anruf bei der Hotline „Saubere Stadt“ (2576-1111).
Die SRH geht davon aus, dass die eingangs gestellten Fragen umfassend beantwortet wurden.
Sollten dennoch Ihrerseits weitere Informationsbedarfe bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtreinigung.
Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Stadthausbrücke 8
20355 Hamburg
Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0
Zeige die zitierte Nachricht an
-----Ursprüngliche Nachricht-----
- Von
- Sven Anders
- Betreff
- AW: AW: Winterdienst und Reinigung Gehwegtunnel Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 18. Mai 2013 08:37
- An
- Stadtreinigung Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 19. April. 2013, die mir über die Adresse des BSU zugestellt wurde.
Leider war diese nicht ausreichend.
Wie auch in meiner ursprünglichen Anfrage angegeben, möchte ich gerne eine Kopie des Vertrags zwischen der TREG und der Stadt Hamburg.
Mich interessieren die konkreten Vertragsbestandteile und keine allgemeinen Aussagen wie eine Treppe zu reinigen sei. Ich möchte wissen, was genau in den Vertrag steht. Nach dem Transpranzgesetzt hat man mich hierrüber zu informieren. Ich bin auch daran interessiert welche Flächen die TREG außerdem im Auftrage der Stadt reinigen soll.
Im übrigen bin ich etwas verwundert, das die einfache Gehwegreinigung anscheind schon so ein komplexes Sachgebiet ist, das man nicht in der vorgesehen Zeit eine Antwort schicken kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
- Von
- Stadtreinigung Hamburg
- Betreff
- Antwort: Winterdienst und Reinigung Gehwegtunnel Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 21. Mai 2013 07:34
- Status
- Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anders,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe Ihr Anliegen an die verantwortlichen Mitarbeiter der
Öffentlichkeitsarbeit weitergeleitet.
Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei weiteren Fragen freuen wir uns von Montag bis Freitag in der Zeit von
07:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 040/2576-0 auf Ihren Anruf.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche.
Mit freundlichem Gruß
Andrea Wienert
Service Center Privatkunden
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Telefon: 040 / 2576 - 0
Telefax: 040 / 2576 - 1110
STADTREINIGUNG HAMBURG
ENTSORGUNGSFACHBETRIEB, zertifiziert für das
Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln,
Verwerten und Beseitigen von Abfällen.
Anstalt des öffentlichen Rechts, Bullerdeich 19, 20537 Hamburg
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatsrat Holger Lange
Geschäftsführer: Prof. Dr. Rüdiger Siechau, Werner Kehren
Tipps, Termine und Dienstleistungen
rund um die Abfallentsorgung in Hamburg finden Sie auch unter
http://www.stadtreinigung-hh.de
Besuchen Sie uns auch auf Facebook!
http://www.facebook.com/stadtreinigungh…
Informationen der Stadtreinigung Hamburg erhalten Sie stets
aktuell durch den E-Mail-Newsletter. Anmeldung über:
http://www.srhh.de/srhh/servlet/Newslet…
Von: Sven Anders <<Name und E-Mail-Adresse>>
An: <<E-Mail-Adresse>>
Datum: 18.05.2013 08:37
Betreff: AW: AW: Winterdienst und Reinigung Gehwegtunnel
Hausbrucher Bahnhofstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 19. April. 2013, die mir über die Adresse
des BSU zugestellt wurde.
Leider war diese nicht ausreichend.
Wie auch in meiner ursprünglichen Anfrage angegeben, möchte ich gerne eine
Kopie des Vertrags zwischen der TREG und der Stadt Hamburg.
Mich interessieren die konkreten Vertragsbestandteile und keine
allgemeinen Aussagen wie eine Treppe zu reinigen sei. Ich möchte wissen,
was genau in den Vertrag steht. Nach dem Transpranzgesetzt hat man mich
hierrüber zu informieren. Ich bin auch daran interessiert welche Flächen
die TREG außerdem im Auftrage der Stadt reinigen soll.
Im übrigen bin ich etwas verwundert, das die einfache Gehwegreinigung
anscheind schon so ein komplexes Sachgebiet ist, das man nicht in der
vorgesehen Zeit eine Antwort schicken kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
- Von
- Stadtreinigung Hamburg
- Betreff
- Gehwegreinigung und Winterdienst Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 10. Juni 2013 08:57
- Status
- Warte auf Antwort
HmbTG
Gehwegreinigung und Winterdienst Hausbrucher Bahnhofstraße
Sehr geehrter Herr Anders,
die Stadtreinigung Hamburg ist in dieser Sache auskunfts- nicht aber
veröffentlichungspflichtig. Wir bitten Sie daher, direkt zu uns Kontakt
aufzunehmen:
Stadtreinigung Hamburg AöR
Bullerdeich 19
20537 Hamburg
<<E-Mail-Adresse>>
Zu diesem Zweck bitten wir Sie den folgenden Betreff anzugeben:
„Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz,
J-2 / 40-12720-13“
Nach einer direkten Kontaktaufnahme sind wir gerne bereit, Ihre Anfrage
weiter zu bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Gez.
Dr. Joachim Greinert Laura Fliether
Stadtreinigung Hamburg
Justitiariat
STADTREINIGUNG HAMBURG
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Informationen der Stadtreinigung Hamburg erhalten Sie stets
aktuell durch den E-Mail-Newsletter. Anmeldung über:
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- Anfragesteller/in Sven Anders schrieb am 16. Juni 2013 12:04:
-
Hab heute, 16.06. einen Brief an die Adresse losgeschickt.
- Von
- Stadtreinigung Hamburg per Briefpost
- Betreff
- Anfage nach dem Hamb. Transprarenzgesetz: Gehwegreiningung
- Datum
- 19. Juni 2013
- Status
- Warte auf Antwort
Anhänge
- Von
- Sven Anders
- Betreff
- Az J-2/40-12720-13 ( AnfageTransprarenzgesetz: Gehwegreiningung )
- Datum
- 16. Juli 2013 08:43
- An
- Stadtreinigung Hamburg
Sehr geehrte Frau Fliether,
ich bin bereit die Gebühren für diesen Vorgang zu bezahlen. Bitte
senden Sie mir den Vertrag zu. Az J-2/40-12720-13. Gerne per E-Mail über fragdenstaat.de (kostengünstigste Variante).
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Anders
Postanschrift
Sven Anders
<< Adresse entfernt >>
- Von
- Stadtreinigung Hamburg per Briefpost
- Betreff
- Anfrage nach dem Transparenzgesetz: Gehwegreinigung
- Datum
- 30. Juli 2013
- Status
- Warte auf Antwort
Anhänge
- Anfragesteller/in Sven Anders schrieb am 30. Juli 2013 15:55:
-
Bitte ignoriert die stadtreinigung3.pdf das ist ein PNG File als PDF Hochgeladen.
- Von
- Sven Anders
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage "Winterdienst und Reinigung Gehwegtunnel Hausbrucher Bahnhofstraße"
- Datum
- 30. Juli 2013 16:06
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/4001
Ich bin der Meinung, die Anfrage wird zu unrecht verschleppt. Im Gesetzt steht man muss mir die Informationen unverzüglich, spätestens nach einem Monat zugänglich machen. Ich warte jetzt schon mehrere Monate. Jetzt soll ich warten, bis (anscheinend die einzige Mitarbeiterin die das bearbeiten kann) aus dem Urlaub zurück kommt. Die Stadtreinigung macht das alles auch so kompliziert und verlangt die Schriftform und schickt mir Brief statt E-Mails und das dauert dann immer auch. So hatte ich mir das mit der Transparenz nicht vorgestellt.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
- Von
- Stadtreinigung Hamburg per Briefpost
- Betreff
- Anfrage nach Transparenzgesetz: Gehwegreinigung und Winterdienst Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 10. August 2013
- Status
- Warte auf Antwort
Anhänge
- Von
- Sven Anders
- Betreff
- AW: Anfrage nach Transparenzgesetz: Gehwegreinigung und Winterdienst Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 10. August 2013 14:38
- An
- Stadtreinigung Hamburg
Sehr geehrte Frau Fliether,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage "Winterdienst und Reinigung Gehwegtunnel Hausbrucher Bahnhofstraße" (Ihr Schreiben vom 05.08.13).
Leider habe ich lediglich eine Aufstellung erhalten wo die Firma TEREG Gebäudedienste im Auftrag der Stadtreinigung Reinigungsleistungen durchführt.
Ich wünsche allerdings sämtlich Bestandteile des Vertrags, z.B.:
* Was genau gehört zur Reinigungsleistung der Reinigungsart 1, 2 oder 3? (muss z.B. auch Grafiti entfernt werden?)
* Was passiert, wenn die Firma Ihre Leistung nicht erbringt?
* Wie lange gilt der Vertrag?
Bezüglich des Winterdienstes interessiert mich auch ob es Rahmenvereinbarungen mit Firmen gibt, und wie diese aussehen.
Sie haben die Antwortfrist für meine Anfrage (vom 19.04.2013) inzwischen deutlich überschritten. Ich bitte um unverzügliche umfassenden Auskunft und setze hiermit eine Frist bis zum 30.08.13. Sollte ich bis dahin die Informationen nicht, oder nicht vollständig erhalten, werde ich mir anwaltlichen Rat bezüglich eine Untätigkeitsklage einholen. Ich habe außerdem bereits den Datenschutzbeauftragen um Hilfe gebeten.
Gemäß §12 HmbTG Abs 4 des Transparenzgesetz bitte ich um Übersendung von Kopien. Bitte übersenden Sie die Kopien in der kostengünstigsten Form (vgl §12). Gerne E-Mail. Ich sehe nicht, das der §12 nur für Informationen gilt für die es eine Veröffentlichungspflicht gibt.
Gerne möchte ich Sie noch auf §11 HmbTG hinweisen nachdem eine elektronische Antragsstellung zulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Anders
Postanschrift
Sven Anders
<< Adresse entfernt >>
- Von
- Stadtreinigung Hamburg per Briefpost
- Betreff
- Anfrage nach dem HmbTG: Winterdienst und Gehwegreinigung Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 12. August 2013
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
- Von
- Sven Anders
- Betreff
- AW: Anfrage nach dem HmbTG: Winterdienst und Gehwegreinigung Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 14. August 2013 19:19
- An
- Stadtreinigung Hamburg
Sehr geehrte Frau Fliether,
vielen Dank für die Umfassende Antwort vom 12.08.2013.
Jetzt habe ich wirklich alle gewünschten Informationen erhalten. Ich bin überrascht wie genau (ich bin kein Fachmann) das alles ausgearbeitet ist. Ich kann jetzt viel besser verstehen was Mitarbeiter im Büro der Stadtreinigung tun und möchte Ihnen und Ihren KollegInnen und Kollgen für Ihre Arbeit danken.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
- Von
- Stadtreinigung Hamburg
- Betreff
- Antwort: AW: Anfrage nach dem HmbTG: Winterdienst und Gehwegreinigung Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 15. August 2013 08:13
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Dr. Greinert,
ich denke diesen Fall können wir nun wirklich zu den Akten legen.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Fliether
Justitiariat
Telefon 040 / 2576 1022
Telefax 040 / 2576 1028
Von: Sven Anders <<Name und E-Mail-Adresse>>
An: <<E-Mail-Adresse>>
Datum: 14.08.2013 19:19
Betreff: AW: Anfrage nach dem HmbTG: Winterdienst und
Gehwegreinigung Hausbrucher Bahnhofstraße
Sehr geehrte Frau Fliether,
vielen Dank für die Umfassende Antwort vom 12.08.2013.
Jetzt habe ich wirklich alle gewünschten Informationen erhalten. Ich bin
überrascht wie genau (ich bin kein Fachmann) das alles ausgearbeitet ist.
Ich kann jetzt viel besser verstehen was Mitarbeiter im Büro der
Stadtreinigung tun und möchte Ihnen und Ihren KollegInnen und Kollgen für
Ihre Arbeit danken.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
- Von
- Stadtreinigung Hamburg
- Betreff
- Antwort: AW: Anfrage nach dem HmbTG: Winterdienst und Gehwegreinigung Hausbrucher Bahnhofstraße
- Datum
- 15. August 2013 08:29
Sehr geehrter Herr Anders,
es freut mich, dass Sie aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen alle
gewünschten Informationen haben entnehmen können.
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Fliether
Justitiariat
Von: Sven Anders <<Name und E-Mail-Adresse>>
An: <<E-Mail-Adresse>>
Datum: 14.08.2013 19:19
Betreff: AW: Anfrage nach dem HmbTG: Winterdienst und
Gehwegreinigung Hausbrucher Bahnhofstraße
Sehr geehrte Frau Fliether,
vielen Dank für die Umfassende Antwort vom 12.08.2013.
Jetzt habe ich wirklich alle gewünschten Informationen erhalten. Ich bin
überrascht wie genau (ich bin kein Fachmann) das alles ausgearbeitet ist.
Ich kann jetzt viel besser verstehen was Mitarbeiter im Büro der
Stadtreinigung tun und möchte Ihnen und Ihren KollegInnen und Kollgen für
Ihre Arbeit danken.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders