Wird bei der Bundestagswahl 2017 die Software PC-Wahl benutzt?

1. Wird im Land Bremen zur Bundestagswahl 2017 die Software "PC-Wahl" einsetzen?
2. Wie viel wird der Einsatz kosten bzw. hat er schon gekostet?
3. Wie wird versucht die Manipulation der Software auszuschließen, trotz ihrer eklatanten Sicherheitsprobleme?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. September 2017
  • Frist
    10. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wi…
An Bremische Bürgerschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wird bei der Bundestagswahl 2017 die Software PC-Wahl benutzt? [#24556]
Datum
7. September 2017 16:03
An
Bremische Bürgerschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wird im Land Bremen zur Bundestagswahl 2017 die Software "PC-Wahl" einsetzen? 2. Wie viel wird der Einsatz kosten bzw. hat er schon gekostet? 3. Wie wird versucht die Manipulation der Software auszuschließen, trotz ihrer eklatanten Sicherheitsprobleme?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bremische Bürgerschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Durchführung von Bundestagswahlen ist, gemäß der Prinzipien von Gewaltenteilu…
Von
Bremische Bürgerschaft
Betreff
AW: Wird bei der Bundestagswahl 2017 die Software PC-Wahl benutzt? [#24556]
Datum
8. September 2017 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Durchführung von Bundestagswahlen ist, gemäß der Prinzipien von Gewaltenteilung und Föderalismus, selbstverständlich nicht das Landesparlament der Freien Hansestadt Bremen zuständig. Bitte wenden Sie sich an den Landeswahlleiter: Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen <<E-Mail-Adresse>> 0421/361-88888 http://www.landeswahlleiter.bremen.de/ Mit freundlichem Gruß