Wirksamkeit von Videoüberwachung

Bitte lassen Sie mir Informationen zukommen zu bundeseigenen oder dem Bund zur Verfügung stehenden Studien, die belegen oder widerlegen, ob eine flächendeckende Videoüberwachung der Sicherheitsbehörden effektiv zu signifikant weniger Straftaten bzw. einer signifikant höheren Aufklärungsquote begangener Straftaten führt (z.B. Vergleich/Auswertungen aus Britannien).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2021
  • Frist
    29. September 2021
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte lassen Sie mir Infor…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wirksamkeit von Videoüberwachung [#227466]
Datum
27. August 2021 21:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte lassen Sie mir Informationen zukommen zu bundeseigenen oder dem Bund zur Verfügung stehenden Studien, die belegen oder widerlegen, ob eine flächendeckende Videoüberwachung der Sicherheitsbehörden effektiv zu signifikant weniger Straftaten bzw. einer signifikant höheren Aufklärungsquote begangener Straftaten führt (z.B. Vergleich/Auswertungen aus Britannien).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227466/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3139 Sehr Antragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nur unvollständig mit dem von Ihnen gest…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Wirksamkeit von Videoüberwachung [#227466](#3139)
Datum
30. August 2021 08:28
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#3139 Sehr Antragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nur unvollständig mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Sie ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo Antragsteller/in ich hatte offenbar vergessen, den Haken bei "Adresse mitsenden" zu setzen.
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wirksamkeit von Videoüberwachung [#227466](#3139) [#227466]
Datum
30. August 2021 09:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in ich hatte offenbar vergessen, den Haken bei "Adresse mitsenden" zu setzen.

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<< Anfragesteller:in >>
Hallo Antragsteller/in aus meiner Sicht spricht doch nichts dagegen, wenn die entsprechenden Dokumente direkt dig…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wirksamkeit von Videoüberwachung [#227466](#3139) [#227466]
Datum
30. August 2021 09:17
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in aus meiner Sicht spricht doch nichts dagegen, wenn die entsprechenden Dokumente direkt digital innerhalb dieser Anfrage abgelegt werden, so dass die Auskunft auch anderen Menschen zugänglich ist. Ich denke schon, dass ich nicht der einzige bin, den das Thema interessiert und so werden u.U. auch weitere Anfragen zum gleichen Thema vermieden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227466/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>