Wirkt der 15. RÄStV in NRW nach Zustimmung des Landtags nach ARt. 66 Satz 2 LV NRW wie ein Gesetz?

Beim 15. RfÄStV handelt es sich um einen Staatvertrag und es existiert in NRW kein Zustimmungsgesetz dazu. Der Zustimmungsbeschluss des Landtags nach Art. 66 Satz 2 LV NRW soll allerdings die Wirkung haben, dass der 15. RfÄStV wie ein Gesetz wirkt.
Ich bitte um Nennung bzw. Nachweis der Rechtsgrundlage, der ich zweifelsfrei entnehmen kann, daß die Zustimmung des Landtags zu einem Staatsvertrag nach Art. 66 Satz 2 LV NRW wie ein Gesetz wirkt. Bitte auch eine Quelle hierzu angeben.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
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Simone Nowicki
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Simone Nowicki
Betreff
Wirkt der 15. RÄStV in NRW nach Zustimmung des Landtags nach ARt. 66 Satz 2 LV NRW wie ein Gesetz? [#168466]
Datum
13. Oktober 2019 11:13
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beim 15. RfÄStV handelt es sich um einen Staatvertrag und es existiert in NRW kein Zustimmungsgesetz dazu. Der Zustimmungsbeschluss des Landtags nach Art. 66 Satz 2 LV NRW soll allerdings die Wirkung haben, dass der 15. RfÄStV wie ein Gesetz wirkt. Ich bitte um Nennung bzw. Nachweis der Rechtsgrundlage, der ich zweifelsfrei entnehmen kann, daß die Zustimmung des Landtags zu einem Staatsvertrag nach Art. 66 Satz 2 LV NRW wie ein Gesetz wirkt. Bitte auch eine Quelle hierzu angeben. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simone Nowicki <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Simone Nowicki
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 13. Oktober Sehr geehrte Frau Nowicki, über das Internetportal fragdenstaat.de haben wir eine An…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 13. Oktober
Datum
21. Oktober 2019 18:19
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
11,7 KB


Sehr geehrte Frau Nowicki, über das Internetportal fragdenstaat.de haben wir eine Anfrage von Ihnen erhalten, die zuständigkeitshalber an mein Referat weitergeleitet wurde. Bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift oder Ihre Emailadresse und einen Wohnsitz mit, damit wir Ihre Anfrage beantworten können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Anfragen beantworten, die anonymisiert und ggf. automatisiert erstellt sind. Mit freundlichen Grüßen

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Simone Nowicki
AW: Ihre Anfrage vom 13. Oktober [#168466] Sehr geehrte [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Sie können m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Simone Nowicki
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13. Oktober [#168466]
Datum
22. Oktober 2019 13:19
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Sie können mir antworten an: [geschwärzt] [geschwärzt] oder [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen Simone Nowicki Anfragenr: 168466 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]