Wirtschaftliche Entwicklung des GIZ-Büros Riad

HA-28

Sie haben ohne eine hinreichende Begründung unsere Anfrage vom 14.04.2015 (https://fragdenstaat.de/a/9381) bislang nicht beantwortet und sind damit Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen.

Das Büro in Riad ist für die GIZ das wichtigste Büro mit dem größten Geschäftsvolumen nach dem Landesbüro in Kabul. Es ist zudem der wichtigste Standort für den kommerziellen Arm der GIZ. Ich frage Sie deshalb
1. Ist es richtig und liegen dem BMZ Erkenntnisse darüber vor, dass neben dem Büro in Griechenland das GIZ-Büro bis 2013 das einzige Büro war, welches Gewinne erwirtschaftet hat? Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen wurden in den anderen Büros getroffen, um die Verluste aufzulösen. Wo und mit welchem Geschäftsvolumen ist die GIZ kommerziell sonst noch aktiv?
2. Wie schaut die wirtschaftliche Entwicklung des Büros in Riad in 2014 aus? Wie ist die Prognose für 2015 auch vor dem Hintergrund langjähriger Verluste des kommerziellen Arms der GIZ?

Wir bitten um elektronische Beantwortung und die Bestätigung des Eingangs unserer Anfrage.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: HA-28 Sie haben…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wirtschaftliche Entwicklung des GIZ-Büros Riad [#10314]
Datum
25. Juni 2015 09:40
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
HA-28 Sie haben ohne eine hinreichende Begründung unsere Anfrage vom 14.04.2015 (https://fragdenstaat.de/a/9381) bislang nicht beantwortet und sind damit Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen. Das Büro in Riad ist für die GIZ das wichtigste Büro mit dem größten Geschäftsvolumen nach dem Landesbüro in Kabul. Es ist zudem der wichtigste Standort für den kommerziellen Arm der GIZ. Ich frage Sie deshalb 1. Ist es richtig und liegen dem BMZ Erkenntnisse darüber vor, dass neben dem Büro in Griechenland das GIZ-Büro bis 2013 das einzige Büro war, welches Gewinne erwirtschaftet hat? Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen wurden in den anderen Büros getroffen, um die Verluste aufzulösen. Wo und mit welchem Geschäftsvolumen ist die GIZ kommerziell sonst noch aktiv? 2. Wie schaut die wirtschaftliche Entwicklung des Büros in Riad in 2014 aus? Wie ist die Prognose für 2015 auch vor dem Hintergrund langjähriger Verluste des kommerziellen Arms der GIZ? Wir bitten um elektronische Beantwortung und die Bestätigung des Eingangs unserer Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestaetigen. Mit freundlichen Grüßen &l…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wirtschaftliche Entwicklung des GIZ-Büros Riad [#10314]
Datum
30. Juni 2015 12:07
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestaetigen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte auf meine IFG-Anfrage aufmerksam machen, die leider bislang nicht von I…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wirtschaftliche Entwicklung des GIZ-Büros Riad [#10314]
Datum
21. Juli 2015 11:40
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte auf meine IFG-Anfrage aufmerksam machen, die leider bislang nicht von Ihnen beantwortet ist und auch keine Hinderungsgründe benannt sind. In wenigen Tagen läuft die Frist für die Beantwortung ab. Sollten Hinderungsgründe eintreten, bitte ich mir dies mitzuteilen. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wurde zu statistischen Zwecken bereits mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Wirtschaftliche Entwicklung des GIZ-Büros Riad" [#10314]
Datum
28. Juli 2015 07:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10314 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Die Behörde hat trotz Nachfrage auf meine Anfrage nicht reagiert. Ein Grund ist nicht ersichtlich. Die Behörde ist zur Auskunft verpflichtet und, soweit Gründe dagegen stehen, verpflichtet, diese mitzuteilen. Ich bitte, mir die Stellungnahme der Behörde zuzusenden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>