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Wirtschaftliche Schäden durch Buttersäure
- Anfrage an:
- Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, University of Applied Sciences
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage muss klassifiziert werden
- Zusammenfassung der Anfrage
Welche wirtschaftlichen Einbußen sind der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg durch die Buttersäure-Angriffe im November 2016 und Januar 2017 entstanden? Auf welche Posten verteilen sie sich in welcher Höhe?
Korrespondenz
-
Frist – 23.06.2020
- 20. Mai 2020
- 27. Mai
- 03. Jun
- 10. Jun
- 23. Jun 2020
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Wirtschaftliche Schäden durch Buttersäure [#187123]
- Datum
- 20. Mai 2020 19:37
- An
- Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, University of Applied Sciences
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche wirtschaftlichen Einbußen sind der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg durch die Buttersäure-Angriffe im November 2016 und Januar 2017 entstanden? Auf welche Posten verteilen sie sich in welcher Höhe?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 187123
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/187123
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
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- Von
- Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, University of Applied Sciences
- Betreff
- Wirtschaftliche Schäden durch Buttersäure [#187123]
- Datum
- 23. Juni 2020 19:36
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Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihre Anfrage bezüglich wirtschaftlicher Einbußen der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg durch die Buttersäure-Angriffe im November 2016 und 2017, darf ich Ihnen wie folgt beantworten:
Aufgrund der Ausbringung einer übelriechenden Substanz (Buttersäure) im Hauptgebäude der H-BRS musste die Karrieremesse "Unternehmenstag" am 8. November 2016 unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung abgebrochen werden. Die Vertreter der 109 ausstellenden Unternehmen mussten das Gebäude verlassen, ebenso wie die Studierenden (der Lehrbetrieb wurde unterbrochen) und sonstigen Besucher.
Die Veranstaltung wurde als "Unternehmenstag unplugged" mit etwas reduziertem Programm und 95 der 109 ursprünglich ausstellenden Unternehmen am 11. Januar 2017 nachgeholt.
Der Unternehmenstag steht grundsätzlich im Wettbewerb mit kommerziellen Karrieremessen und wird daher seit vielen Jahren als wirtschaftliche Aktivität der Hochschule im Rahmen eines "Betriebs gewerblicher Art" geführt. Damit wird sichergestellt, dass keine Quersubventionierung aus öffentlichen Mittel und damit eine Wettbewerbsverzerrung auftritt. Die Veranstaltung muss daher über die Gestaltung der Einnahmenseite (Ausstellergebühren, Sponsoring) gewährleisten, dass die Kosten gedeckt sind. Weiterhin greifen die üblichen Regularien zur Versteuerung von Gewinnen etc. wie im wirtschaftlichen Handeln allgemein üblich.
Aufgrund der Gestaltung der AGB zum Unternehmenstag ging die Absage der Veranstaltung 2016 nicht zulasten des Veranstalters, daher sind durch die Absage weder nennenswert Einnahmen verringert worden noch Kosten entstanden.
Der Veranstalter entschied sich im Interesse der Studierenden und Absolventen der Hochschule, aber auch im Sinne der Verlässlichkeit gegenüber den Ausstellern, zur Wiederholung. Auch bei der Wiederholung im Januar 2017 gab es einen Versuch, Buttersäure auszubringen. Dieser führte jedoch zu keiner Beeinträchtigung, die Veranstaltung wurde wie geplant durchgeführt. Diese war mit Mehrkosten sowohl im Personalbereich (Hilfskräfte) als auch bei Sachkosten (Anmietung von Mobiliar, Sicherheitsmaßnahmen etc.) verbunden. Die Mehrkosten wurde aus Rücklagen und höheren Einnahmen bei der nachfolgenden Durchführung gedeckt.
Fazit: Der Hochschule als öffentlich finanzierter Einrichtung ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Insbesondere sind keine Steuermittel für die Übernahme von Mehrkosten oder zum Ausgleich wirtschaftlicher Schäden eingesetzt worden.
Der betreffende Betrieb gewerblicher Art hatte Mehrkosten zu tragen und hat dies, wie im wirtschaftlichen Bereich üblich, über Rücklagen und weitere Einnahmen im Jahr 2017 realisiert.
Mit freundlichen Grüßen