Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Digitalisierung von Kinofilmen des Bundesarchivs

Anfrage an: Bundesarchiv
Verwendetes Gesetz: Bundesarchivgesetz (BArch)

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Digitalisierung von Kinofilmen des Bundesarchivs von 2016, wie erwähnt in BT-Drucksache 19/2448

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2019
  • Frist
    10. September 2019
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir folgendes zu…
An Bundesarchiv Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Digitalisierung von Kinofilmen des Bundesarchivs [#163509]
Datum
11. August 2019 22:16
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir folgendes zu:
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Digitalisierung von Kinofilmen des Bundesarchivs von 2016, wie erwähnt in BT-Drucksache 19/2448
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesarchiv
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage vom 11.08.2019 ist im Bundesarchiv eingegange…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
13. August 2019 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage vom 11.08.2019 ist im Bundesarchiv eingegangen. Aufgrund von urlaubsbedingter Abwesenheit und Personalknappheit bitte ich um etwas Geduld bei der Bearbeitung. Bei weiterer Korrespondenz in dieser Angelegenheit nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesarchiv
Ihr Antrag nach dem IFG beim Bundesarchiv Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage erhalten Sie ein Anschreiben…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG beim Bundesarchiv
Datum
30. August 2019 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage erhalten Sie ein Anschreiben des Bundesarchivs sowie die gewünschte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Mit freundlichen Grüßen

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