Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Ankauf "L'Aiglon"

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Ankauf, beziehungsweise Herrichtung der Liegenschaft "L'Aiglon" im Wedding

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Wi…
An Berliner Immobilien Management GmbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Ankauf "L'Aiglon" [#268955]
Datum
29. Januar 2023 10:07
An
Berliner Immobilien Management GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Ankauf, beziehungsweise Herrichtung der Liegenschaft "L'Aiglon" im Wedding
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 268955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268955/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Berliner Immobilien Management GmbH
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“ vom 29. Januar 2023, …
Von
Berliner Immobilien Management GmbH
Betreff
WG: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Ankauf "L'Aiglon" [#268955] - Informationsfreiheitsgesetz - Kurt-Schumacher-Damm 123
Datum
6. Februar 2023 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“ vom 29. Januar 2023, die mir zur Bearbeitung vorgelegt wurde. Ihrem Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) können wir nicht nachkommen. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist keine Stelle der mittelbaren oder unmittelbaren öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin und unterliegt damit nicht der Auskunftspflicht nach §§ 1, 2 IFG, obwohl sie eine landeseigene Gesellschaft ist. Bei der BIM handelt es sich weder um eine Behörde, noch um eine sonstige öffentliche Stelle des Landes Berlin (§ 28 AZG). Die BIM ist nicht mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut sondern ausschließlich privatrechtlich tätig. Die BIM unterliegt damit nicht dem Wirkungskreis des IFG. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Rechtsauffassung in der Vergangenheit bestätigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine privaten Anfragen zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen einzelner, von uns verwalteter, Liegenschaften erteilen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung handelt es sich allerdings um ein…
An Berliner Immobilien Management GmbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Ankauf "L'Aiglon" [#268955] - Informationsfreiheitsgesetz - Kurt-Schumacher-Damm 123 [#268955]
Datum
6. Februar 2023 13:28
An
Berliner Immobilien Management GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung handelt es sich allerdings um eine Umweltinformation i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 5 UIG. Das BIM ist gemäß § 18a IFG Berlin i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG auskunftspflichtig. Ich bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 268955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268955/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Berliner Immobilien Management GmbH
Sehr geehrter Herr Semsrott, wie bereits in meiner E-Mail vom 6.2.2023 mitgeteilt, ist die Berliner Immobilienman…
Von
Berliner Immobilien Management GmbH
Betreff
AW: WG: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Ankauf "L'Aiglon" [#268955] - Informationsfreiheitsgesetz - Kurt-Schumacher-Damm 123 [#268955]
Datum
9. Februar 2023 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, wie bereits in meiner E-Mail vom 6.2.2023 mitgeteilt, ist die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft und damit nicht in der Lage rechtsmittelfähige Bescheide zu erlassen (vgl. §§ 35, 37 VwVfG). Sie trägt keine hoheitlichen Befugnisse i.S.d. § 2 Abs.1, Nr. 2 UIG (vgl. § 1 Abs. 4 VwVfG). Auch § 18a IFG ändert daran nichts. Die BIM ist als Gesellschaft in Trägerschaft des Landes Berlin ausschließlich privatrechtlich in der Verwaltung verschiedener Landesimmobilien tätig. Eine Auskunftspflicht ergibt sich damit auch nicht aus § 2 Abs. 3, Nr. 5 UIG. Ihrem Antrag auf Akteneinsicht können wir daher nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen