Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Red Hat

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Rahmen der Neubeschaffung der Open-Source Software Red Hat, die mit einem kostenpflichtigen Support verbunden ist.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Juli 2015
  • Frist
    11. August 2015
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Wirtschaftli…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Red Hat [#10516]
Datum
9. Juli 2015 13:12
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Rahmen der Neubeschaffung der Open-Source Software Red Hat, die mit einem kostenpflichtigen Support verbunden ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
17. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

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AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#10516] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#10516]
Datum
19. Juli 2015 15:38
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen Antrag (vom 09.07.2015) zurück. (GZ: Z22-18501/29 (2015)) Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>