Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu Zentrale des Goethe-Instituts

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Umzug der Zentrale des Goethe-Instituts, wie beschrieben in https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2021/umzug-der-zentrale-des-goethe-instituts

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    129,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Wirtschaftlic…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu Zentrale des Goethe-Instituts [#253639]
Datum
19. Juli 2022 15:09
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Umzug der Zentrale des Goethe-Instituts, wie beschrieben in https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2021/umzug-der-zentrale-des-goethe-instituts
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 253639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253639/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o. g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vo…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
26. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
794,1 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o. g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 19.07.2022. Sie bitten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) um Informationen bezüglich des Umzugs der Zentrale des Goethe-Instituts. Konkret bitten Sie um die Übersendung der "Wirtschaftlichkeitsunterssuchung zum Umzug der Zentrale des Goethe-Instituts, wie beschrieben in https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/202 1/umzug-der-zentrale-des-goethe-instituts". Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UlG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Der Stabsbereich Recht ist innerhalb der BImA für Anträge nach dem IFG und dem UIG zuständig. Soweit Sie Ihren Antrag auf das VIG stützen, entspricht dies dem Musterantragstext der Internetseite "Frag den Staat'. Die BImA ist jedoch keine zuständige Stelle nach §§ 1, 2 Abs. 2 VIG. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist somit nicht eröffnet. Ich gehe davon aus, dass Sie diesbezüglich keine weitergehende, förmliche Bescheidung (förmliche Ablehnung) erwarten. Zudem dürfte es sich bei der von Ihnen beantragten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht um eine Umweltinformation im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG handeln. Ihr Antrag wird daher von mir ausschließlich nach dem IFG behandelt. Ich habe den zuständigen Fachbereich um die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Auskünfte gebeten. Sobald mir diese vorliegen, werde ich unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen. Wunschgemäß teile ich Ihnen vorab mit, dass Ihnen bei einer stattgebenden Entscheidung über den Informationszugang Kosten gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) entstehen können. Der Informationszugang ist gebührenfrei, wenn es sich um einfache Auskünfte handelt. Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall eine Gebühr zu erheben wäre, richtet sich nach dem mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage verbundenen Verwaltungsaufwand. Dieser kann derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Die BImA orientiert sich bei der Bemessung der Gebühren an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.10.2020 (Az.: 10 C 23/19). Danach erfolgt die Gebührenberechnung auf der Grundlage pauschalierter Stundensätze, die bei der BImA abhängig von der jeweils mit der Bearbeitung Ihres Antrags befassten Beschäftigtengruppe zwischen 31,00 Euro und 61,00 Euro liegen, wobei die in den jeweiligen Gebührentatbeständen der Anlage zur IFGGebV genannten Höchstgebühren als Kappungsgrenze anzuwenden sind. Die Höhe der Gebühren kann danach bis zu 500,00 € zuzüglich etwaiger Auslagen betragen. Eine verbindliche Angabe der abschließenden Gebührenhöhe ist naturgemäß erst nach Abschluss der Bearbeitung möglich. Die von Ihnen gewünschte detaillierte Aufschlüsselung der zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich. Diesbezüglich werde ich Sie nach Vorliegen der Auskünfte des zuständigen Fachbereichs ggf. vorab noch einmal näher informieren. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr IFG-Antrag bzgl. Umzug Zentrale Goethe-Institut, VORE.O1018-31/22 Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o. g. A…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr IFG-Antrag bzgl. Umzug Zentrale Goethe-Institut, VORE.O1018-31/22
Datum
18. August 2022 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o. g. Angelegenheit erhalten Sie anliegend mein heutiges Schreiben vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr IFG-Antrag bzgl. Umzug Zentrale Goethe-Institut, VORE.O1018-31/22 [#253639] Sehr << Anrede >>
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag bzgl. Umzug Zentrale Goethe-Institut, VORE.O1018-31/22 [#253639]
Datum
18. August 2022 11:22
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit den Unkenntlichmachungen erkläre ich mich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 253639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253639/
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr IFG-Antrag bzgl. Umzug Zentrale Goethe-Institut, VORE.O1018-31/22 Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o. g. A…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr IFG-Antrag bzgl. Umzug Zentrale Goethe-Institut, VORE.O1018-31/22
Datum
8. September 2022 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o. g. Angelegenheit erhalten Sie anliegend meinen heutigen Bescheid nebst dem ersten Teil der Anlagen vorab per E-Mail. Den zweiten Teil der Anlagen erhalten Sie aufgrund der Dateigröße mit gesonderter E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr IFG-Antrag bzgl. Umzug Zentrale Goethe-Institut, VORE.O1018-31/22 Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o. g. A…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr IFG-Antrag bzgl. Umzug Zentrale Goethe-Institut, VORE.O1018-31/22
Datum
8. September 2022 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o. g. Angelegenheit erhalten Sie anliegend wie angekündigt den zweiten Teil der Anlagen zum heutigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

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Ihr IFG-Antrag bzgl. Umzug Zentrale Goethe-Institut, VORE.O1018-31/22 Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o. g. A…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr IFG-Antrag bzgl. Umzug Zentrale Goethe-Institut, VORE.O1018-31/22
Datum
11. November 2022 11:21
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o. g. Angelegenheit erhalten Sie anliegend den heutigen Kostenbescheid vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente