Wirtschaftsförderung des Druckdienstleisters Paul Albrechts Verlags zur Herstellung von Schutzmasken

bitte teilen Sie mir die Gründe mit, warum die Landesregierung SH den Paul Albrechts Verlag mit einer Wirtschaftsförderung in Höhe von rund 950.000 Euro für die Produktion von Schutzausrüstung versehen hat.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/Presse/PI/2021/Corona/210108_FoerderungPSA_PAV_QMH.html
Der Paul Albrechts Verlag ist seit jeher ein reiner Druckdienstleister auf Druckpapierbasis. Neuere Ableger des Verlags stellen elektronische Produkte zur Datenverarbeitung über Chips und Chipkarten her.
Einer Produktion von Schutzmasken oder ähnlichen Produkten war dem Betrieb bis zur Förderung wesensfremd.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte teilen Sie …
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Wirtschaftsförderung des Druckdienstleisters Paul Albrechts Verlags zur Herstellung von Schutzmasken [#227675]
Datum
1. September 2021 10:55
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir die Gründe mit, warum die Landesregierung SH den Paul Albrechts Verlag mit einer Wirtschaftsförderung in Höhe von rund 950.000 Euro für die Produktion von Schutzausrüstung versehen hat. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/Presse/PI/2021/Corona/210108_FoerderungPSA_PAV_QMH.html Der Paul Albrechts Verlag ist seit jeher ein reiner Druckdienstleister auf Druckpapierbasis. Neuere Ableger des Verlags stellen elektronische Produkte zur Datenverarbeitung über Chips und Chipkarten her. Einer Produktion von Schutzmasken oder ähnlichen Produkten war dem Betrieb bis zur Förderung wesensfremd.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227675/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der "FragDenStaat" Aktion Ehrensache, nach der das Ve…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Wirtschaftsförderung des Druckdienstleisters Paul Albrechts Verlags zur Herstellung von Schutzmasken [#227675]
Datum
9. September 2021 19:22
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der "FragDenStaat" Aktion Ehrensache, nach der das Versprechen des Gesundheitsministers Spahn, alle Namen derjenigen Politiker zu nennen, die vom Corona-Maskengeschäft profitiert haben eingefordert wird, ist diese Anfrage in öffentlichem Interesse. Insbesondere Herr Nils Albrecht, direkt verwandt mit der Geschäftsführung und CDU-Politiker in MvP fällt dabei ins Auge. Hat Herr Albrecht bei der Vermittlung in irgendeiner Form mitgewirkt? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227675/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
IZG-Anfrage - PSA-Förderung PAV [#227675] Sehr geehrter Herr Pinz, unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage nach § 4 IZG…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
IZG-Anfrage - PSA-Förderung PAV [#227675]
Datum
1. Oktober 2021 08:39
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Pinz, unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage nach § 4 IZG-SH vom 01. September 2021 beantworten wir Ihre Frage wie folgt: Frage: Bitte teilen Sie mir die Gründe mit, warum die Landesregierung SH den Paul Albrechts Verlag mit einer Wirtschaftsförderung in Höhe von rund 950.000 Euro für die Produktion von Schutzausrüstung versehen hat. https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Der Paul Albrechts Verlag ist seit jeher ein reiner Druckdienstleister auf Druckpapierbasis. Neuere Ableger des Verlags stellen elektronische Produkte zur Datenverarbeitung über Chips und Chipkarten her. Einer Produktion von Schutzmasken oder ähnlichen Produkten war dem Betrieb bis zur Förderung wesensfremd. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus hatte als Fördergrundlage im Amtsblatt für Schleswig-Holstein am 24. August 2020 die „Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen zum Auf- und Ausbau der Produktion von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW)“ veröffentlicht. Die Fördermaßnahme ist gemäß Richtlinie wie folgt begründet: „Aufgrund der aktuellen Corona-Krise steht die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein vor großen Herausforderungen. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat höchste Priorität. Insbesondere das Thema PSA ist von entscheidender Bedeutung. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit der PSA ist die Landesregierung bestrebt, heimische Produktionskapazitäten zu stärken. Das Land Schleswig-Holstein möchte mit dieser Richtlinie aktiv dazu beitragen, den dringend benötigten PSA-Bedarf durch schleswig-holsteinische Produktion zu decken und somit eine höhere Eigenständigkeit bei der PSA-Versorgung zu erlangen.“ Die Förderquote beträgt gemäß Richtlinie „ 50 Prozent der förderfähigen Kosten.“ Hinweise zum Förderprogramm - inklusive Richtlinie – sind auf der Seite der Investitionsbank Schleswig-Holstein<https://www.ib-sh.de/produkt/landespr...> (IB.SH) veröffentlicht. Der Paul Albrechts Verlag hatte fristgerecht einen entsprechenden Förderantrag bei der zuständigen Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht. Gemäß Prüfung der IB.SH wurden die Zuwendungsvoraussetzungen und – bestimmungen sowie die relevanten Normen und Standards im Zusammenhang mit der Produktion von Mund-Nasen-Schutzmasken (OP-Masken) erfüllt, so dass eine entsprechende Förderung erfolgen konnte. Ihre Anfrage gem. § 4 Abs. 1 IZG-SH betrachten wir als beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: IZG-Anfrage - PSA-Förderung PAV [#227675] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Der Pa…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: IZG-Anfrage - PSA-Förderung PAV [#227675]
Datum
25. Oktober 2021 03:24
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Der Paul Albrechts Verlag ist durch zahlreiche öffentliche Aufträge (Stichworte: Gesundheitskarten der Krankenkassen, Druckdienstleister für den öffentlich rechtlichen Rundfunk (Beitragsservice) und für Wahlunterlagen) wirtschaftlich voll gesichert. Eine Maskenproduktion fand vor der Vergabe des Auftrags jedoch nicht statt, dennoch sollen laut Ihren Aussagen nach Prüfung "die relevanten Normen und Standards im Zusammenhang mit der Produktion von Mund-Nasen-Schutzmasken (OP-Masken) erfüllt" worden sein. Ich bitte um Nachweis, wie dies - ohne dass in dem Bereich gearbeitet wurde - geprüft werden konnte. Bitte haben Sie Verständnis für meine Nachfrage, denn nicht nur Herr Nils Albrecht ist als CDU Politiker mit dem Verlag verknüpft, sondern auch Herr Timo Stehn hat bis vor kurzem die Wirtschaftsinteressen des PAV offiziell vertreten. Er war dabei im Jahr 2020 aktiver CDU-Politiker. Bitte veröffentlichen Sie entsprechende Dokumente, insbesondere die genauere Begründung für die Vergabe an ein Unternehmen, das bislang in der Produktion medizinischer Ausrüstung nicht tätig war. Eine Auskunft über die Nichteinflussnahme der politisch aktiven Firmenangehörigen Herrn Nils Albrecht und Herrn Timo Stehn auf die Vergabe steht noch aus. Wie viele Mitbewerber gab es und wieviele davon haben ebenfalls Fördergelder in welcher Höhe erhalten? Wieviele Anträge wurden abgelehnt? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227675/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage vom 25.10.2021- PSA-Förderung PAV [#227675] Sehr geehrter Herr Pinz, hiermit b…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage vom 25.10.2021- PSA-Förderung PAV [#227675]
Datum
25. Oktober 2021 16:36
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Pinz, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage vom 25.10.2021. Eine Beantwortung wird gem. § 5 IZG-SH erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
IZG-Anfrage – PSA-Förderung PAV [#227675] Sehr geehrter Herr Pinz, unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage nach § 4 Abs.…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
IZG-Anfrage – PSA-Förderung PAV [#227675]
Datum
4. November 2021 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Pinz, unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage nach § 4 Abs. 1 IZG-SH vom 25. Oktober 2021 beantworten wir Ihre Fragen wie folgt: Frage: Der Paul Albrechts Verlag ist durch zahlreiche öffentliche Aufträge (Stichworte: Gesundheitskarten der Krankenkassen, Druckdienstleister für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk (Beitragsservice) und für Wahlunterlagen) wirtschaftlich voll gesichert. Eine Maskenproduktion fand vor der Vergabe des Auftrags jedoch nicht statt, dennoch sollen laut Ihren Aussagen nach Prüfung "die relevanten Normen und Standards im Zusammenhang mit der Produktion von Mund-Nasen-Schutzmasken (OP-Masken) erfüllt" worden sein. Ich bitte um Nachweis, wie dies - ohne dass in dem Bereich gearbeitet wurde - geprüft werden konnte. Bitte haben Sie Verständnis für meine Nachfrage, denn nicht nur Herr Nils Albrecht ist als CDU Politiker mit dem Verlag verknüpft, sondern auch Herr Timo Stehn hat bis vor kurzem die Wirtschaftsinteressen des PAV offiziell vertreten. Er war dabei im Jahr 2020 aktiver CDU-Politiker. Bitte veröffentlichen Sie entsprechende Dokumente, insbesondere die genauere Begründung für die Vergabe an ein Unternehmen, das bislang in der Produktion medizinischer Ausrüstung nicht tätig war. Eine Auskunft über die Nichteinflussnahme der politisch aktiven Firmenangehörigen Herrn Nils Albrecht und Herrn Timo Stehn auf die Vergabe steht noch aus. Wie viele Mitbewerber gab es und wie viele davon haben ebenfalls Fördergelder in welcher Höhe erhalten? Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Antwort: Sehr geehrter Herr Pinz , vorab erlauben Sie den Hinweis, dass es sich bei der von Ihnen angeführten Förderung des Unternehmens Paul Albrechts Verlag (PAV) für den Aufbau der Produktion von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) nicht um eine Vergabe mit nachfolgender Auftragserteilung handelte. Die von Ihnen erbetenen Nachweise für eine „Vergabe des Auftrags“ können somit nicht erfolgen. Basis für die Förderung des Unternehmens war folgende Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus: „Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen zum Auf- und Ausbau der Produktion von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW)“ (veröffentlicht auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein<https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-auf-und-ausbau-der-produktion-von-persoenlicher-schutzausruestung/>). Antragsteller*innen konnten daraufhin (fristgerecht) einen Antrag stellen; die in der Richtlinie aufgeführten Voraussetzungen sind spätestens bis zum Verwendungsnachweis zu erfüllen. Unerheblich dabei ist, ob ein Unternehmen auch in anderen bzw. nicht-medizinischen Bereichen tätig ist. Im Förderfall PAV geht es um medizinische Gesichtsmasken gem. EN 14683:2019 + CA:2019. Die Herstellung und das Inverkehrbringen dieser Schutzmasken unterliegen der Verordnung (EU) 2017/475 über Medizinprodukte i.V.m. dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG). Die Einhaltung der Vorschriften wird durch das zuständige Landesamt für soziale Dienste (LAsD) überwacht. Eine politische Einflussnahme auf die Förderung ist zu keiner Zeit erfolgt. Insgesamt sind acht Anträge zur Richtlinie bei der IB.SH eingegangen. Drei Bewilligungen sind erfolgt mit folgenden Förderhöhen: 364.403,57 €, 946.465,50 € und 948.550,50 €. Zwei Anträge wurden abgelehnt, drei wurden zurückgezogen. Ihre Anfrage gem. § 4 Abs. 1 IZG-SH betrachten wir als beantwortet. Mit freundlichen Grüßen