Wirtschaftsministerium BW
Guten Tag,
das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus ist seit Ende Oktober fertig und am 11.03.2019 im Prozess gegen Marco Terracciano sind folgende Dinge gekannt geworden:
- Komplett Versagen des Prüfverbandes VBW
- Die Zulassung der Eventus als Genossenschaft hätte nie durch den VBW stattfinden dürfen.
Aufgrund dieser Tatsache und folgender Begründung fordere ich Sie auf, mir das Gutachten bis zum 17.04.2019 zukommen zu lassen. Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis zu einem Betrag von 0,00 Euro. (Sollten die Kosten höher sein, bitte ich um kurzfristige Information der Kostenhöhe und eine Begründung. warum die Kosten den Betrag von 0,00 Euro
übersteigen.
Ich begründe wie folgt:
1.) Die IG Eventus ist ein Zusammenschluss von 240 Geschädigten der Eventus eG. Das Gutachten ist der Schlüssel, damit ich meine Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Ich bin Mitglied der IG Eventus. Sollten Sie das Gutachten verweigern, gehe ich davon aus, dass Sie mein Recht mit Füssen treten und mich in der Durchsetzung meiner Schadenersatzansprüche behindern wollen.
2.) Das LIFG (Landes-Informationsfreiheits-Gesetz) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG).
Laut LIFG nicht geschützt sind Informationen aus Beweiserhebungen, Gutachten und Stellungsnahmen Dritter, denn es handelt sich um abgrenzbare Erkenntnisse, die die Verfahrensherrschaft im Regelfall nicht beeinträchtigen.
Das öffentliche Interesse an dem Sondergutachten überwiegt,
da beim VBW innerhalb von 3 Jahren 3 große Insolvenzen
von geprüften Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften
vorliegen. Außerdem die Kernaussagen des Gutachtens, die am 11.03.2019 bekannt wurden.
Der Schaden dieser Insolvenzen liegt über 50 Millionen.
Zudem hat das Wirtschaftsministerium BW die Aufsichts-
und Kontrollpflicht über die genossenschaftlichen Prüferbände laut Genossenschaftsgesetz.
Das Gutachten ist erstellt worden, um zu prüfen, ob der VBW seine Pflichten rechtmäßig erfüllt hat.
Sollte das Gutachten weiterhin verweigert werden, gehe ich davon aus, dass Tatsachen verheimlicht und vertuscht werden sollen.
4.) Das Gutachten ist vom Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart freigegeben worden, somit besteht kein Verweigerungsrecht mehr wegen der Gefährdung von Ermittlungen.
5.) Außerdem ist mehrmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass ein Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, selbst wenn Ermittlungsverfahren und sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig sind.
Vorsorglich verweise ich auf folgende Urteile: ECLI:EU:C:2018: und BVerwG 7 C 18.12
Sollten Sie das Gutachten verweigern, sehe ich das als Rechtsbeugung und werde mir vorbehalten, Strafantrag zu stellen.
6.) Auch die Gesetze im Bereich des Datenschutzes rechtfertigen keine Verweigerung des Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz, da das Recht der Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz höher wiegt.
Mit der Schwärzung der Namen der Prüfer der Firma Bansbach bin ich einverstanden. Ich habe nichts zu vertuschen und zu verheimlichen wie andere!
Außerdem ist mir bekannt, dass der jetzige Vorstand des VBW quasi durch das Wirtschaftsministerium eingesetzt worden ist. Des Weiteren muß ich davon ausgehen, dass das Wirtschaftsministerium Bw mit dem VBW gemeinsame Sache macht, um zu verhindern, dass das Gutachten herausgegeben wird.
Mit freundlichem (aber verärgertem) Gruß
<< Antragsteller:in >>
Anfrage abgelehnt
-
Datum17. März 2019
-
24. April 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!