Wirtschaftsweg Laubhüttenweg
Im Januar 2014 erließ der Kreis Lippe eine verkehrsrechtliche Anordnung, die eine Öffnung des seit 1992 geschlossenen Wirtschaftsweges Laubhüttenweg in Sibbentrup erwirkte.
1) Gab es zuvor Satzungen, der Stadt Barntrup und der Gemeinde Dörentrup, die nach den besonderen Bestimmungen des Landes NRW, eine Öffnung dieses Wirtschaftsweges rechtgefertigt haben?
2) Ist diese verkehrsrechtliche Anordnung nach Prüfung der Mindestanforderungen an Strassen mit Begegnungsverkehr erfolgt?
3) Der Petitionsausschuss des Landes NRW bzw. seine Empfehlungen sind in der Sitzung des Bau-und Verkehrsauschusses der Gemeinde Dörentrup verworfen worden. Welchen rechtlichen Hintergrund hat diese Verwerfung, Abstimmung etc.?
4) Gibt es Akteneinsicht insbesondere in Sachen Kommunikation zwischen dem Kreis Lippe und der Gemeinde Dörentrup?
5) Wurde die Stadt Barntrup beteiligt?
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum12. Februar 2017
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17. März 2017
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