Wissenschaftler Dienst

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte um Zusendung der Uebersicht ueber alle durch den Wissenschaftlichen Dienst erstellten Gutachten und Ausarbeitungen im Zeitraum bis 2010.

Bitte senden Sie mir die Unterlagen an meine Email <<E-Mail-Adresse>> zu.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    29. Dezember 2016
  • Frist
    31. Januar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wissenschaftler Dienst [#19685]
Datum
29. Dezember 2016 12:21
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Uebersicht ueber alle durch den Wissenschaftlichen Dienst erstellten Gutachten und Ausarbeitungen im Zeitraum bis 2010. Bitte senden Sie mir die Unterlagen an meine Email <<E-Mail-Adresse>> zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weitere…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
AW: Wissenschaftler Dienst [#19685]
Datum
5. Januar 2017
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wissenschaftler Dienst“ [#19685]
Datum
5. Januar 2017 09:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19685 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Es ist wenig glaubwürdig, dass die Verwaltung des Bundestages, die alle ihre Dokumente klassifiziert und elektronisch in einer Datenbank erfasst, diese Unterlagen nicht zur Verfügung hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Bitte kommunizieren Sie mit mir via <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Die Bundesbeauftragte für den Da…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Datum
12. Januar 2017 09:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
54,3 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-736/001 II#0233 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
19. Januar 2017
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19685] Sehr geehrt<< Anrede >> Es ist nicht ganz …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19685]
Datum
21. Januar 2017 00:08
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Es ist nicht ganz richtig, dass ich nicht taetig gewesen bin. Ich hatte die Frau Bundesbeauftragte gebeten, sich in das Verfahren einzuschalten (https://fragdenstaat.de/anfrage/wissenschaftler-dienst/#nachricht-60195). Streitig ist hier nur noch, ob die Unterlagen fuer den Zeitraum vor 2002 erstellt werden muessen. Aus Ihrem Schreiben geht hervor, dass der Zeitraum nach 2002 im Rahmen einer einfachen Auskunft erfolgt. Ich bitte deshalb bis zum Abschluss des Pruefverfahrens durch die Frau Bundesbeauftragte die Unterlagen des unstreitigen Teils zur Verfuegung zu stellen. Herzlichen Gruss, P. Antragsteller/in Anfragenr: 19685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19685] Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefü…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19685]
Datum
24. Januar 2017 15:34
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19685] Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Aussagen in I…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19685]
Datum
24. Januar 2017 18:15
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Aussagen in Ihrer Mail vom 24.01.2017 sind nicht ganz richtig. Ich habe hinsichtlich des Zeitraumes vor 2002 die Frau Bundesbeauftragte gebeten und teile quasi das Verfahren. Hinsichtlich des Zeitraumes nach 2002 ist eine Uebersicht Ihrer Aussage problemlos moeglich und ich darf bitten, diesen einstweilen zu senden. Die Uebersicht hinsichtlich der Zeit bis 2001 bleibt meiner Entscheidung noch vorbehalten im Anschluss an die Ausfuehrungen des Frau Bundesbeauftragten Bitte verwenden Sie meine Email <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19685] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreih…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19685]
Datum
31. Januar 2017 23:21
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wissenschaftler Dienst“ vom 29.12.2016 (#19685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19685] Sehr geehrt e Frau Schmidt-Hederich, ich komme zurück …
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19685]
Datum
2. März 2017 17:52
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt e Frau Schmidt-Hederich, ich komme zurück auf unseren bisherigen Schriftwechsel. Ich hatte mit Email vom 24.01.2017 mitgeteilt, dass ich um Teilung des Verfahrens hinsichtlich der beiden in Frage stehenden Zeiträume bitte. Der Zeitraum ab 2002 ist Ihrer Ansicht nach ohne weiteres lieferbar. Ich darf daher noch einmal bitten, diese Unterlagen herauszugeben. Der Zeitraum bis 2001 bleibt vorerst zurückgestellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-522/2016 Sehr geehrtAntragsteller/in das a…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-522/2016
Datum
14. März 2017
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
RE: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-522/2016 [#19685] Sehr geehrt<< A…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RE: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-522/2016 [#19685]
Datum
14. März 2017 09:20
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Es geht nicht darum, ob ich einen Anspruch auf Teilung der Entscheidung habe. Vielmehr habe ich meinen Antrag zwischenzeitlich geteilt und Ihnen dies auch mehrfach schriftlich mitgeteilt. Es liegt 1) ein Antrag auf Zusendung der Übersicht aller Gutachten bis zum 31.12.2001 2) ein Antrag aller noch nicht veröffentlichten Gutachten ab dem 01.01.2002 vor. Sie brauchen daher rechtstechnisch keine Verfahren zu teilen (wofür auch keine Rechtsgrundlage vorliegt), sondern dies wurde bereits von mir vorgenommen. Hinsichtlich des ersten Antrages bleibt mit meinem Einverständnis eine Entscheidung zurückgestellt, bis die Frau Bundesbeauftragte ihr Vermittlungsverfahren abgeschlossen hat. Ich darf daher nunmehr über den zweiten Antrag entscheiden. Ein Hinweis sei an dieser Stelle gestattet: Entgegen dem Titel des Schreibens von Ihnen liegen mir bislang nur zwei „Informationsschreiben“ vor. Allerdings handelt es sich dabei wohl weniger um Informationsschreiben als mehr um Versuche, das Ersuchen abzuwimmeln. Mit freundlichen Grüssen P. Antragsteller/in Anfragenr: 19685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Az. 15-736/001 II#0233 [#19685] Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Az. 15-736/001 II#0233 [#19685]
Datum
14. März 2017 09:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie dem Schriftverlauf unter https://fragdenstaat.de/a/19685 entnehmen können, besteht auch seitens der Verwaltungsbehörde darüber Einvernehmen, dass für den Zeitraum ab dem 01.01.2002 eine Auskunft im vereinfachten Verfahren möglich ist. Deshalb hatte ich das Verfahren auch geteilt und aus dem ursprünglich verbundenen Verfahren zwei getrennte Antragsverfahren gemacht. Leider verweigert die Verwaltungsbehörde, zuletzt mit Schreiben vom 14.03.2017, sich des zweiten Antrages für den Zeitraum ab 01.01.2002 die beantragten Informationen herauszugeben. Offenbar besteht dort eher das Denken vor, dass sie Herrin der Anträge ist, was jedoch gegen die Gesetzeslage ist. Ich bitte daher einerseits um Mitteilung, wie weit Ihr Prüfverfahren hinsichtlich meines (nunmehrigen) Antrages für den Zeitraum bis 31.12.2001 gediehen ist und auch hierzu um Übersendung des Schriftverkehrs (einschliesslich Protokollen, Gesprächsvermerken etc.) gediehen ist. Desweiteren bitte ich um Einleitung eines weiteren Prüfverfahrens hinsichtlich des (nunmehrigen) zweiten Prüfverfahrens, in dem sich die Verwaltungsbehörde der Herausgabe verweigert, obwohl die Unterlagen ihrer eigenen Aussage zufolge einerseits vorliegen und andererseits auch im vereinfachten Verfahren erteilt werden können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-522/2016 Sehr geehrtAntragsteller/in das a…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-522/2016
Datum
20. März 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: 15-736/001 II#0233 [#19685] Sehr geehrte Damen und Herren…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: 15-736/001 II#0233 [#19685]
Datum
20. März 2017 12:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zurück auf das anhängige Beschwerdeverfahren mit dem Aktenzeichen 15-736/001 II#0233 [#19685]. Mit Schreiben vom 20.03.2017 teilte mir die Verwaltungsbehörde mit, dass sie nunmehr das alten Aktenzeichen ZR 4-1334-IFG-522/2016 geschlossen hat und die Verfahren unter zwei neuen Aktenzeichen weiterführt. Unter dem Aktenzeichen ZR 4-1334-IFG-70/2017 hinsichtlich meines Anträges auf Offenlegung der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages bis zum 31.12.2001 geführt. Unter dem Aktenzeichen ZR 4-1334-IFG-71/2017 wird das Antragsverfahren hinsichtlich der Offenlegung der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ab dem 01.01.2002 geführt. Ich habe die Verwaltungsbehörde heute noch einmal aufgefordert, das Verfahren mit dem nunmehrigen Aktenzeichen ZR 4-1334-IFG-71/2017 umgehend dadurch zu beenden, dass die Unterlagen übersandt werden. Ich bitte weiterhin, mir in dem anhängigen Vermittlungsverfahren alle Schriftstücke zukommen zu lassen. Bitte teilen Sie mir diesbezüglich mit, ob das Vermittlungsverfahren auch von Ihrer Seite nunmehr zwei neue Aktenzeichen erhält. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-71/2017 [#19685] Sehr geehrt<< Anrede…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-71/2017 [#19685]
Datum
20. März 2017 12:35
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank fuer Ihr Schreiben vom 20.03.2017. Hinsichtlich des Verfahrens ZR 4-1334-IFG-71/2017 hatten Sie bereits im bisherigen Schriftwechsel mitgeteilt, dass es sich hierbei um eine Auskunft einfacher Art handelt. Ich gehe daher davon aus, dass diese angeforderten Unterlagen nunmehr ohne weitere Verzögerung zugesandt werden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag #…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag # 15-736/001 II#0233
Datum
29. März 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
315,3 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-736/001 II#0233 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundest…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag # 15-736/001 II#0233 [#19685]
Datum
29. März 2017 14:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Az.: 15-736/001 II#0233 Sehr geehrt<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 23.03.2017. Hinsichtlich des Antrages auf Übersendung des Schriftverkehrs zu diesem Verfahren ist derzeit eine Ablehnung nicht erforderlich. Mir geht es um die vollständigen Unterlagen, weshalb eine Zusendung zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur aus dem von Ihnen genannten Grund nicht sinnvoll ist, sondern auch sachlogisch nicht zielführend wäre. Bitte stellen Sie den Antrag deshalb insoweit zurück, dass über diesen zum Ende des Verfahrens entschieden wird. Ggf. steht es Ihnen natürlich frei, nach Ihrem freien Ermessen Unterlagen zuzusenden, wenn dies sachlich geboten ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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ZR 4-1334-IFG-522/2016 ZR 4-1334-IFG-70/2017 ZR 4-1334-IFG-71/2017 Sehr geehrte Damen und Herren, in einer Ü…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wissenschaftler Dienst [#19685]
Datum
1. April 2017 22:56
An
Deutscher Bundestag
Status
ZR 4-1334-IFG-522/2016 ZR 4-1334-IFG-70/2017 ZR 4-1334-IFG-71/2017 Sehr geehrte Damen und Herren, in einer Übersicht, die Sie in einem anderen Verfahren gegeben haben (siehe: https://fragdenstaat.de/files/foi/64536/bt-ifg-uebersicht.pdf) führen Sie unter der Ordnungsziffer 112 ein Verfahren mit dem Titel „Übersicht Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste vor dem 20.10.2005“ auf, welches der „sonstigen Erledigung“ zugeführt wurde. Weiterhin ist unter Ordnungsziffer 311 eine Anfrage mit dem Titel „Übersicht von Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste zur DDR“ aufgeführt, der stattgegeben wurde. Ich bitte um Mitteilung, inwieweit das erste bezeichnete Verfahren erledigt wurde und um Zusendung der Übersicht aus dem zweiten Verfahren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>