Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen zur Aufrechterhaltung von Massnahmen, die Covid19 eindämmen sollen

Die Unterlagen mit wissenschaftlichen Informationen, aufgrund dessen der Lockdown und alle weiteren Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen wurden; insbesondere Nachweise, die die Aufrechterhaltung der Maßnahmen über einen epidemiologischen Notstand hinaus begründen.

Statistische Daten, die die Gefährlichkeit des Sars-Cov-2 Virus , die drohende Überlastung des Gesundheitssystems und die Übersterblichkeit in der BRD durch das Virus belegen.

Alle Unterlegen, aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat, um wissenschaftliche Daten zu erhalten, die die tatsächliche Bedrohung des Sars-Cov-2 Virus belegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
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Heike Nehring
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterla…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Heike Nehring
Betreff
Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen zur Aufrechterhaltung von Massnahmen, die Covid19 eindämmen sollen [#193573]
Datum
26. Juli 2020 16:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen mit wissenschaftlichen Informationen, aufgrund dessen der Lockdown und alle weiteren Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen wurden; insbesondere Nachweise, die die Aufrechterhaltung der Maßnahmen über einen epidemiologischen Notstand hinaus begründen. Statistische Daten, die die Gefährlichkeit des Sars-Cov-2 Virus , die drohende Überlastung des Gesundheitssystems und die Übersterblichkeit in der BRD durch das Virus belegen. Alle Unterlegen, aus denen hervorgeht, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat, um wissenschaftliche Daten zu erhalten, die die tatsächliche Bedrohung des Sars-Cov-2 Virus belegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heike Nehring Anfragenr: 193573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193573/ Postanschrift Heike Nehring << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heike Nehring
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Nehring, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen zur Aufrechterhaltung von Massnahmen, die Covid19 eindämmen sollen [#193573]
Datum
29. Juli 2020 10:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Nehring, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen
Heike Nehring
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen z…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Heike Nehring
Betreff
AW: WG: Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen zur Aufrechterhaltung von Massnahmen, die Covid19 eindämmen sollen [#193573]
Datum
29. August 2020 14:34
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen zur Aufrechterhaltung von Massnahmen, die Covid19 eindämmen sollen“ vom 26.07.2020 (#193573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Heike Nehring Anfragenr: 193573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193573/ Postanschrift Heike Nehring << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Nehring, auf Ihre Nachfrage, dass Ihr IFG Antrag vom 26.07.2020 noch unbeantwortet ist, teile i…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: WG: Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen zur Aufrechterhaltung von Massnahmen, die Covid19 eindämmen sollen [#193573]
Datum
2. September 2020 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Nehring, auf Ihre Nachfrage, dass Ihr IFG Antrag vom 26.07.2020 noch unbeantwortet ist, teile ich Ihnen folgendes mit: Da weiterhin alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vorwiegend mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie betraut sind, zur Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage herangezogen werden müssen, kommt es nach wie vor zu einer Verzögerung in der Bearbeitung Ihres Antrags. Das Aufkommen der bis heute eingegangenen IFG-Anfragen zur Pandemie sind zudem sehr hoch und fast ausschließlich sehr umfangreich. Ich muss Sie daher nochmals um Verständnis für die lange Bearbeitungszeit und um Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Heike Nehring
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen z…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Heike Nehring
Betreff
AW: WG: WG: Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen zur Aufrechterhaltung von Massnahmen, die Covid19 eindämmen sollen [#193573]
Datum
17. September 2020 13:19
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen zur Aufrechterhaltung von Massnahmen, die Covid19 eindämmen sollen“ vom 26.07.2020 (#193573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Heike Nehring Anfragenr: 193573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193573/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Nehring, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Da weiterhin alle Mi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen zur Aufrechterhaltung von Massnahmen, die Covid19 eindämmen sollen [#193573]
Datum
21. September 2020 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Nehring, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Da weiterhin alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Bearbeitung Ihres IFG Antrags zuständig sind, vorwiegend mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie betraut sind, kommt es nach wie vor zu einer Verzögerung in der Antragsbearbeitung. Ich muss Sie daher nochmals um Verständnis für die lange Bearbeitungszeit und um Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Heike Nehring
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen zur Aufr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Heike Nehring
Betreff
AW: WG: Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen zur Aufrechterhaltung von Massnahmen, die Covid19 eindämmen sollen [#193573]
Datum
21. März 2021 08:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen zur Aufrechterhaltung von Massnahmen, die Covid19 eindämmen sollen“ vom 26.07.2020 (#193573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 205 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Heike Nehring Anfragenr: 193573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193573/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Nehring, auf Ihre u.a. Anfrage teile ich folgendes mit: Eine sehr umfassende Übersicht mit a…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Wissenschaftlich gesicherte Grundlagen zur Aufrechterhaltung von Massnahmen, die Covid19 eindämmen sollen [#193573]
Datum
6. April 2021 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrte Frau Nehring, auf Ihre u.a. Anfrage teile ich folgendes mit: Eine sehr umfassende Übersicht mit allen Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 wurde auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht. Dieser epidemiologische Steckbrief zu SARS-CoV-2 und zu COVID-19 hat einen aktuellen Stand mit Datum 18. März 2021 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… ). Der Steckbrief beleuchtet alle wesentlichen epidemiologische und wichtige Public Health-relevante Aspekte von COVID-19 und dem Erreger SARS-CoV-2. Er basiert auf der laufenden Sichtung der wissenschaftlichen Literatur, inklusive der methodischen Bewertung der entsprechenden Quellen. Aktuell sind im Steckbrief 333 nationale und internationale Veröffentlichungen aufgelistet, die ausgewertet wurden. Die grundsätzliche Wirksamkeit von Maßnahmen, soweit Einzelmaßnahmen von anderen getrennt beurteilbar sind, wurden im Stufenkonzept des Robert Koch-Instituts (RKI) zusammengefasst und sind abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…. Über die jeweils aktuellen Maßnahmen entscheidet die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern. Darüber hinaus berät das RKI die Bundesregierung insbesondere zur Wirksamkeit infektionsschutz-hygienischer Maßnahmen, die die Ausbreitung der Erkrankung sowie die Anzahl schwerer und tödlicher Krankheitsverläufe möglichst minimieren sollen. Für eine tagesaktuelle Nachverfolgung der Coronapandemie in Deutschland sind drei öffentlich zugängliche Quellen bedeutsam: 1. Das COVID-19-Dashboard des RKI, in dem die Informationen grafisch aufbereitet werden, die auf den aus den Gesundheitsämtern gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten Meldedaten beruhen. 2. Die täglichen Situationsberichte des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… ), in denen seit dem 4. März 2020 eine Vielzahl von Informationen rund um das Coronavirus aufbereitet werden. In den Situationsberichten kann bspw. Dienstags nachgelesen werden, in welchen Infektionsumfeldern (Setting) und Meldewochen Fälle von den Gesundheitsämtern zugeordnet wurden. Abgebildet werden alle Fälle aus Ausbrüchen mit 2 oder mehr Fällen. Immer Mittwochs weist der Situationsbericht aus, wie hoch der Anteil an positiven Ergebnisse an allen PCR-Tests ist. 3. Die Entwicklung der seit dem 27. Dezember 2020 laufenden Impfkampagne kann im RKI-Dashboard zu COVID-19 Impfungen und Impfzentren in den Bundesländern tagesaktuell verfolgt werden (https://experience.arcgis.com/experienc… ). Grundsätzlich gilt, dass es aus infektionsepidemiologischer Sicht erforderlich ist, den erneuten Eintritt in ein exponentielles Wachstum der Pandemie durch antiepidemische Maßnahmen zu verhindern und – darüber hinaus – die Fallzahlen deutlich weiter in einen voraussichtlich kontrollierbaren Bereich zu senken, bis sich auf Populationsebene Grundimmunität durch die Impfungen einstellt. Ein wichtiger Indikator ist hierbei die Auslastung der intensivmedizinischen Versorgung. Täglich werden im Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI-Intensivregister) die freien und belegten Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin von etwa 1.300 Akut-Krankenhäusern in Deutschland ausgewiesen. Im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie werden zudem auch aktuelle Fallzahlen intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Patient*innen aufgezeichnet. Das Register ermöglicht in der Pandemie, und darüber hinaus, Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung im regionalen und zeitlichen Vergleich zu erkennen. Damit schafft das DIVI-Intensivregister eine wertvolle Grundlage zur Reaktion und zur datengestützten Handlungssteuerung in Echtzeit seit April 2020 (https://www.intensivregister.de/#/index ). In den dort einsehbaren Zeitreihen lässt sich gut nachverfolgen, wie sich das Ausbruchsgeschehen zum Jahreswechsel 20/21 ausgewirkt hat (https://www.intensivregister.de/#/aktue… ). Die Gefährlichkeit des Virus hat sich besonders zum Jahreswechsel gezeigt. Die Zahl der COVID-19-Toten stieg binnen drei Monaten von 9.500 am 1. Oktober 2020 auf 33.071 am 31. Dezember 2020. Inzwischen ist die Zahl der COVID-19-Toten auf 74.664 (Stand: 21. März 2021) angewachsen. Veränderungen des Virus werden seit Dezember 2020 in Deutschland beobachtet; diese betreffen vor allem Infektionen insbesondere mit besorgniserregenden SARS-CoV-2 Varianten (Variants Of Concern, VOC), die zunehmend häufiger detektiert werden. Diese Varianten weisen zahlreiche Mutationen auf, die möglicherweise zu höherer Ansteckungsfähigkeit mit schnellerer Ausbreitung oder zu begrenzter Wirksamkeit einer Komponente der Immunantwort führen können. Für eine umfassendere Einschätzung zur Verbreitung VOC in Deutschland werden verschiedene Datenquellen im RKI analysiert, darunter Ergebnisse aus der RKI Testzahlerfassung, von ad-hoc Erhebungen in Laboren, Gesamtgenomsequenzdaten und Daten aus dem Meldewesen. Der aktuelle – wöchentlich erscheinende – Bericht ist unter folgendem Link abrufbar www.rki.de/covid-19-voc-berichte<htt… . Eine sehr umfassende Darstellung von Daten zur Coronapandemie – inklusive Informationen zur Übersterblichkeit – gibt monatlich das Statistische Bundesamt herausaus. Das „Statistik Dossier: Daten zur COVID-19-Pandemie Ausgabe 02/2021“ ist öffentlich zugänglich (https://www.destatis.de/DE/Themen/Quers… ). Mit freundlichen Grüßen