Wissenschaftliche Dienste des Landtages

Anfrage an: Landtag NRW

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages.
Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung darf ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 (Az. BVerwG 7 C 1.14 / BVerwG 7 C 2.14 – Pressemitteilung vom 25.06.2015, http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2015&nr=53) verweisen.
Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2015
  • Frist
    22. September 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wissenschaftliche Dienste des Landtages [#11128]
Datum
20. August 2015 22:39
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages. Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung darf ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 (Az. BVerwG 7 C 1.14 / BVerwG 7 C 2.14 – Pressemitteilung vom 25.06.2015, http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2015&nr=53) verweisen. Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Wissenschaftliche Dienste des Landtages" [#11128]
Datum
12. November 2015 23:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11128 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil der Landtag nicht reagiert. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme des Landestages zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen:209.2.3.2.1.16-3599/16, Ihre E-Mail vom 13.11.2015 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen:209.2.3.2.1.16-3599/16, Ihre E-Mail vom 13.11.2015
Datum
20. November 2015 11:49
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 20.08.2015 an die Landtagsverwaltung auf Informationszugang zu einer Übersicht über die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags NRW Sehr geehrtAntragsteller/in Sie wenden sich gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese ist für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Mit Datum vom 20.08.2015 sollen sie einen Antrag über die Internetplattform www.fragdenstaat.de an die Landtagsverwaltung auf Informationszugang zu einer Übersicht über die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags gestellt und bisher keine Antwort hierzu erhalten haben. Weshalb Sie bisher keinerlei Reaktion erhalten haben, vermag ich nicht zu beurteilen. Um sicherzustellen, dass der Antrag die Landtagsverwaltung tatsächlich erreicht hat, sollten Sie eine Erinnerung zu Ihrer Anfrage stellen. Sollten Sie daraufhin keine Antwort erhalten, so können Sie sich unter Angabe des o.g. Aktenzeichens an die LDI NRW wenden, so dass die Angelegenheit gegenüber der öffentlichen Stelle aufgegriffen werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem IFG vom 20.08.2015 [#11128] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hatte am 20.08.2015 eine An…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach dem IFG vom 20.08.2015 [#11128]
Datum
20. November 2015 20:34
An
Landtag NRW
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hatte am 20.08.2015 eine Anfrage nach dem IFG NRW gestellt, deren bisherigen Schriftverkehr Sie hier finden: https://fragdenstaat.de/a/11128 Leider konnte ich bis zum heutigen Tage keine Reaktion Ihrerseits feststellen. Die Reaktionsfrist von einem Monat ist seit über zwei Monaten überschritten, ohne dass hierfür ein Grund erkennbar ist. Ich bitte daher um Beantwortung meine Anfrage oder Angabe der Hinderungsgründe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Landtag NRW
AW: Meine Anfrage nach dem IFG vom 20.08.2015 [#11128] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. …
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Meine Anfrage nach dem IFG vom 20.08.2015 [#11128]
Datum
23. November 2015 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre ursprüngliche Anfrage hat uns leider nicht erreicht. Wir werden uns jedoch bemühen, Ihnen schnellst möglichst eine Antwort zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Anfrage nach dem IFG [#11128] Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen mit E-Mail vom 20. August 2015 erbetene Ü…
Von
Landtag NRW
Betreff
Anfrage nach dem IFG [#11128]
Datum
30. November 2015 17:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen mit E-Mail vom 20. August 2015 erbetene Übersicht über die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages finden Sie auf der Homepage des Landtags Nordrhein-Westfalen über folgenden Link: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Navigation_R2010/040-Dokumente-und-Recherche/070-Gutachten/020-Gutachtendatenbank/Inhalt.jsp Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Vermittlungsverfahren https://fragdenstaat.de/a/11128 teile ich mit, dass…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Wissenschaftliche Dienste des Landtages" [#11128]
Datum
8. Dezember 2015 03:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Vermittlungsverfahren https://fragdenstaat.de/a/11128 teile ich mit, dass der Landtag am 30.11.2015 geantwortet hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.12.2015 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Wissenschaftliche Dienste des Landtages" [#11128]
Datum
8. Dezember 2015 12:06
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.12.2015 wird hiermit bestätigt.