Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Viruslast und Ansteckungsgefahr von Geimpften und Genesenen

Sehr << Antragsteller:in >>

in Ihrer 73. Allgemeinverfügung vom 14.05.21 schreiben Sie auf S. 5 erster Satz wie folgt: "Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass geimpfte und genesene Personen auch für andere nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung erheblich gemindert ist."
1. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse belegen dies?
2. Wo behaupten die Hersteller der vier zugelassenen Arzneimittel, die verspritzt werden, dass "geimpfte" Personen für andere nicht ansteckend sind bzw. das Restrisiko erheblich gemindert ist?

Wenn ich es richtig verstanden haben, sollen die verspritzten Wirkstoffe vor einer schweren COVID19-Erkrankung schützen - nicht mehr und nicht weniger. Dies belegen auch Erkenntnisse der CDC, des-RKI-Pendant in den USA sowie der britischen Gesundheitsbehörden.

Ich verweise hier insbesondere auf die jüngste Einreiseverordnung des Bundes
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/210729_Coronavirus-Einreiseverordnung_mit_Begruendung.pdf
S. 1 Absatz 3 und 4:
"Zudem wurden in verschiedenen Staaten neue Virusvarianten festgestellt, die nach dem
derzeitigen Erkenntnisstand zum Teil besorgniserregende Eigenschaften aufweisen und
auch in anderen Staaten vermehrt auftreten. Zu den besorgniserregenden Eigenschaften
gehören insbesondere eine leichtere Übertragbarkeit sowie eine herabgesetzte Schutzwirkung der Immunantwort von Genesenen und vollständig Geimpften."
Bei der Beta- (B.1.351) und der Gamma-Virusvariante (P.1) liegen zurzeit weiterhin Anhaltspunkte für eine mögliche Reduktion der Wirksamkeit neutralisierender Antikörper bei Genesenen bzw. Geimpften vor. Neue Virusvarianten, deren Eigenschaften mit einer reduzierten Neutralisierbarkeit durch Antikörper in Verbindung gebracht werden, könnten somit zu höheren Raten von Reinfektionen und Impfdurchbrüchen führen und eine besondere Gefährdung für weite Teile der Bevölkerung darstellen.

Vor diesem Hintergrund:
1) Wieso differenzieren Sie (noch) bei den Testungen zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften, wenn bei Infizierten die Virus-Ladungen in etwas gleich hoch sind - unabhängig des Impfstatuses?
2) Wie stellen Sie sicher, dass es sich bei Genesenen wirklich um "Genese" handelt? Ein positiver PCR-Test kann ja auch falsch-positiv sein (je nach Infektionsgeschehenen können lt. Bundesgesundheistminsiter Jens Spahn 50% der positiven PCR-Testergebnisse falsch-positiv sein)?
3) Wieso unterscheiden Sie nicht hingegen zwischen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren, wenn doch gem. mehrerer wissenschaftlicher Studien auch in Deutschland zumindest Kinder bis 11 Jahren weder über das normales Lebensrisiko hinaus gefährdet sind noch zur Ausbreitung des Infektionsgeschehensbeitragen, hingegen es gerade bei Senioren zu vielfachen " Impfdurchbrüchen gekommen ist?

Ich würde mich freuen, wenn meine Anfrage zu einer Anpassung Ihrer Testanforderungen im Kreis führt, der wieder das erforderliche Testen aller erwachsenen Reiserückkehrer unmittelbar nach der Einreise beinhaltet sowie Kinder oder auch Jungendliche (je nach Einschätzung) von allen Maßnahmen befreit.
Vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Herr Mager, …
An Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Viruslast und Ansteckungsgefahr von Geimpften und Genesenen [#225971]
Datum
2. August 2021 07:40
An
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Herr Mager, in Ihrer 73. Allgemeinverfügung vom 14.05.21 schreiben Sie auf S. 5 erster Satz wie folgt: "Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass geimpfte und genesene Personen auch für andere nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung erheblich gemindert ist." 1. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse belegen dies? 2. Wo behaupten die Hersteller der vier zugelassenen Arzneimittel, die verspritzt werden, dass "geimpfte" Personen für andere nicht ansteckend sind bzw. das Restrisiko erheblich gemindert ist? Wenn ich es richtig verstanden haben, sollen die verspritzten Wirkstoffe vor einer schweren COVID19-Erkrankung schützen - nicht mehr und nicht weniger. Dies belegen auch Erkenntnisse der CDC, des-RKI-Pendant in den USA sowie der britischen Gesundheitsbehörden. Ich verweise hier insbesondere auf die jüngste Einreiseverordnung des Bundes https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/210729_Coronavirus-Einreiseverordnung_mit_Begruendung.pdf S. 1 Absatz 3 und 4: "Zudem wurden in verschiedenen Staaten neue Virusvarianten festgestellt, die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand zum Teil besorgniserregende Eigenschaften aufweisen und auch in anderen Staaten vermehrt auftreten. Zu den besorgniserregenden Eigenschaften gehören insbesondere eine leichtere Übertragbarkeit sowie eine herabgesetzte Schutzwirkung der Immunantwort von Genesenen und vollständig Geimpften." Bei der Beta- (B.1.351) und der Gamma-Virusvariante (P.1) liegen zurzeit weiterhin Anhaltspunkte für eine mögliche Reduktion der Wirksamkeit neutralisierender Antikörper bei Genesenen bzw. Geimpften vor. Neue Virusvarianten, deren Eigenschaften mit einer reduzierten Neutralisierbarkeit durch Antikörper in Verbindung gebracht werden, könnten somit zu höheren Raten von Reinfektionen und Impfdurchbrüchen führen und eine besondere Gefährdung für weite Teile der Bevölkerung darstellen. Vor diesem Hintergrund: 1) Wieso differenzieren Sie (noch) bei den Testungen zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften, wenn bei Infizierten die Virus-Ladungen in etwas gleich hoch sind - unabhängig des Impfstatuses? 2) Wie stellen Sie sicher, dass es sich bei Genesenen wirklich um "Genese" handelt? Ein positiver PCR-Test kann ja auch falsch-positiv sein (je nach Infektionsgeschehenen können lt. Bundesgesundheistminsiter Jens Spahn 50% der positiven PCR-Testergebnisse falsch-positiv sein)? 3) Wieso unterscheiden Sie nicht hingegen zwischen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren, wenn doch gem. mehrerer wissenschaftlicher Studien auch in Deutschland zumindest Kinder bis 11 Jahren weder über das normales Lebensrisiko hinaus gefährdet sind noch zur Ausbreitung des Infektionsgeschehensbeitragen, hingegen es gerade bei Senioren zu vielfachen " Impfdurchbrüchen gekommen ist? Ich würde mich freuen, wenn meine Anfrage zu einer Anpassung Ihrer Testanforderungen im Kreis führt, der wieder das erforderliche Testen aller erwachsenen Reiserückkehrer unmittelbar nach der Einreise beinhaltet sowie Kinder oder auch Jungendliche (je nach Einschätzung) von allen Maßnahmen befreit. Vielen Dank Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225971/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Sehr Antragsteller/in Ihre Fragen beantworte ich Ihnen wie folgt: 1. Diese Informationen können Sie auf der In…
Von
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Betreff
Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Viruslast und Ansteckungsgefahr von Geimpften und Genesenen [#225971]
Datum
1. September 2021 16:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Fragen beantworte ich Ihnen wie folgt: 1. Diese Informationen können Sie auf der Internetseite des RKI frei zugänglich nachlesen. Der Erlassgeber, das Land Schleswig-Holstein, hat entsprechend der dortigen Aussagen die Formulierungen für die Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte verfasst. 2. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Wirksamkeit sind Studien und Feststellungen des RKI, nicht die Aussagen der Hersteller. Ihre Frage kann ich daher nicht beantworten. 1) Der Kreis Herzogtum Lauenburg legt keine Testanforderungen fest sondern setzt allenfalls Bundes- und Landesvorgaben um. 2) Siehe RKI https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO..., die Wahrscheinlichkeit falsch positiver PCR-Testergebnisse geht gegen 0. Entsprechend sind PCR-positiv Geteste nach Ende der Infektion als Genesen zu betrachten. 3) Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antworten: Im angegebenen Link steht: Bei korrekter Durchführu…
An Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Viruslast und Ansteckungsgefahr von Geimpften und Genesenen [#225971]
Datum
9. Oktober 2021 16:53
An
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antworten: Im angegebenen Link steht: Bei korrekter Durchführung der Teste und fachkundiger Beurteilung der Ergebnisse geht das RKI ... => Wie stellen Sie sicher, dass die Tests im Kreise korrekt durchgeführt werden und bei wie vielen der positiven Tests im Kreise, die Sie ausgewiesen haben, liegt Ihnen eine fachkundige beurteilung vor? Das Paul-Ehrlich-Institut hat seine Versprechen zu den Corona-Impfstoffen geändert von: 1. COVID-19-Impfstoffe schützen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus" zu 2.COVID-19-Impfstoffe schützen vor einem schweren Verlauf einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu zuletzt 3. COVID-19-Impfstoffe sind indiziert ur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung der durch das SARS-Cov-S-Virus verursacten COVID-19-Erkrankung. => Werden Sie entsprechend Ihre Allgemeinverfügung anpassen sowie auch Ihre Bewerbung? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225971/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Sehr Antragsteller/in 1. die Kreisverwaltung führt keine PCR-Testungen durch. Alle Proben werden ausschließlich d…
Von
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Viruslast und Ansteckungsgefahr von Geimpften und Genesenen [#225971]
Datum
2. November 2021 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in 1. die Kreisverwaltung führt keine PCR-Testungen durch. Alle Proben werden ausschließlich durch geschultes, medizinisches Personal der Hausärztinnen und Hausärzte oder in eingerichteten Teststationen/Testbussen genommen und in zertifizierten Labors beprobt. Insofern liegen 100 % der gemeldeten Fälle "fachkundige Beurteilungen" zugrunde. 2. Nein. Mit freundlichen Grüßen