Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Viruslast und Ansteckungsgefahr von Geimpften und Genesenen
Sehr << Antragsteller:in >>
in Ihrer 73. Allgemeinverfügung vom 14.05.21 schreiben Sie auf S. 5 erster Satz wie folgt: "Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass geimpfte und genesene Personen auch für andere nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung erheblich gemindert ist."
1. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse belegen dies?
2. Wo behaupten die Hersteller der vier zugelassenen Arzneimittel, die verspritzt werden, dass "geimpfte" Personen für andere nicht ansteckend sind bzw. das Restrisiko erheblich gemindert ist?
Wenn ich es richtig verstanden haben, sollen die verspritzten Wirkstoffe vor einer schweren COVID19-Erkrankung schützen - nicht mehr und nicht weniger. Dies belegen auch Erkenntnisse der CDC, des-RKI-Pendant in den USA sowie der britischen Gesundheitsbehörden.
Ich verweise hier insbesondere auf die jüngste Einreiseverordnung des Bundes
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/210729_Coronavirus-Einreiseverordnung_mit_Begruendung.pdf
S. 1 Absatz 3 und 4:
"Zudem wurden in verschiedenen Staaten neue Virusvarianten festgestellt, die nach dem
derzeitigen Erkenntnisstand zum Teil besorgniserregende Eigenschaften aufweisen und
auch in anderen Staaten vermehrt auftreten. Zu den besorgniserregenden Eigenschaften
gehören insbesondere eine leichtere Übertragbarkeit sowie eine herabgesetzte Schutzwirkung der Immunantwort von Genesenen und vollständig Geimpften."
Bei der Beta- (B.1.351) und der Gamma-Virusvariante (P.1) liegen zurzeit weiterhin Anhaltspunkte für eine mögliche Reduktion der Wirksamkeit neutralisierender Antikörper bei Genesenen bzw. Geimpften vor. Neue Virusvarianten, deren Eigenschaften mit einer reduzierten Neutralisierbarkeit durch Antikörper in Verbindung gebracht werden, könnten somit zu höheren Raten von Reinfektionen und Impfdurchbrüchen führen und eine besondere Gefährdung für weite Teile der Bevölkerung darstellen.
Vor diesem Hintergrund:
1) Wieso differenzieren Sie (noch) bei den Testungen zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften, wenn bei Infizierten die Virus-Ladungen in etwas gleich hoch sind - unabhängig des Impfstatuses?
2) Wie stellen Sie sicher, dass es sich bei Genesenen wirklich um "Genese" handelt? Ein positiver PCR-Test kann ja auch falsch-positiv sein (je nach Infektionsgeschehenen können lt. Bundesgesundheistminsiter Jens Spahn 50% der positiven PCR-Testergebnisse falsch-positiv sein)?
3) Wieso unterscheiden Sie nicht hingegen zwischen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren, wenn doch gem. mehrerer wissenschaftlicher Studien auch in Deutschland zumindest Kinder bis 11 Jahren weder über das normales Lebensrisiko hinaus gefährdet sind noch zur Ausbreitung des Infektionsgeschehensbeitragen, hingegen es gerade bei Senioren zu vielfachen " Impfdurchbrüchen gekommen ist?
Ich würde mich freuen, wenn meine Anfrage zu einer Anpassung Ihrer Testanforderungen im Kreis führt, der wieder das erforderliche Testen aller erwachsenen Reiserückkehrer unmittelbar nach der Einreise beinhaltet sowie Kinder oder auch Jungendliche (je nach Einschätzung) von allen Maßnahmen befreit.
Vielen Dank
Information nicht vorhanden
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Datum2. August 2021
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4. September 2021
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