Wissenschaftliche Grundlage für Kostenübernahme für Covid-19-PCR-Tests

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter [1] lese ich, dass die Techniker Krankenkasse die Kosten für einen Covid-19-PCR-Test übernimmt. Ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse die Kosten nur für Tests übernimmt, deren Aussagekraft wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Bitte teilen Sie mir mit, auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen die Entscheidung der TK beruht, die Kosten für Covid-19-PCR-Tests zu übernehmen. Wie stellt die TK bei der Vielzahl an eingesetzten PCR-Test-Varianten sicher, dass jeder Test die nötige Aussagekraft aufweist?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

[1]
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/corona-virus/hilfe-im-verdachtsfall/tk-kosten-corona-virus-test-2080128

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Der Krankenkasse liegen entsprechende wissenschaftlichen Erkenntnisse selbst nicht vor. Sie stützt sich auf die Corona-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in Unter [1] lese ich, dass die Techniker Krankenkasse die Kosten…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wissenschaftliche Grundlage für Kostenübernahme für Covid-19-PCR-Tests [#223217]
Datum
12. Juni 2021 11:51
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in Unter [1] lese ich, dass die Techniker Krankenkasse die Kosten für einen Covid-19-PCR-Test übernimmt. Ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse die Kosten nur für Tests übernimmt, deren Aussagekraft wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Bitte teilen Sie mir mit, auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen die Entscheidung der TK beruht, die Kosten für Covid-19-PCR-Tests zu übernehmen. Wie stellt die TK bei der Vielzahl an eingesetzten PCR-Test-Varianten sicher, dass jeder Test die nötige Aussagekraft aufweist? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! [1] https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/corona-virus/hilfe-im-verdachtsfall/tk-kosten-corona-virus-test-2080128 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223217/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
12. Juni 2021 11:51
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ihre Nachricht vom 12. Juni 2021 - [20640740] Guten Tag ...,   vielen Dank für Ihre Mail vom 12. Juni 2021. Gern m…
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Nachricht vom 12. Juni 2021 - [20640740]
Datum
25. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag ...,   vielen Dank für Ihre Mail vom 12. Juni 2021. Gern möchten wir persönlich mit Ihnen sprechen. Allerdings haben wir Ihre aktuelle Telefonnummer nicht. Bitte rufen Sie uns daher in den nächsten Tagen zurück. Vielen Dank.  Können wir sonst noch etwas für Sie tun? Wir sind gern für Sie da.   Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 12. Juni 2021 - [20640740] [#223217] Sehr << Anrede >> Meine IFG-Anfrage vom 1…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 12. Juni 2021 - [20640740] [#223217]
Datum
27. Juni 2021 10:46
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Meine IFG-Anfrage vom 12. Juni habe ich über die Plattform FragDenStaat gestellt. Auf diese Weise kann jeder Internetnutzer die Kommunikation und das Ergebnis meiner Anfrage verfolgen. Würden wir jetzt zur telefonischen Kommunikation wechseln, müsste ich unsere Gespräche transkribieren und würde sie dabei möglicherweise verfälschen. Ich möchte Sie daher bitten, dass wir die Kommunikation weiter über die E-Mail von FragDenStaat führen. Wenn Sie an die Absenderadresse antworten, wird die Antwort dem entsprechenden Vorgang auf FragDenStaat zugeordnet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223217/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
27. Juni 2021 10:46
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an die TK [#223217] Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal an meine Informationsfr…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an die TK [#223217]
Datum
21. September 2021 16:09
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal an meine Informationsfreiheitsanfrage „Wissenschaftliche Grundlage für Kostenübernahme für Covid-19-PCR-Tests“ vom 12.06.2021 (#223217) erinnern. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223217/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
21. September 2021 16:09
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Der Corona-Virus Test - leider können wir keine Kosten übernehmen
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Der Corona-Virus Test - leider können wir keine Kosten übernehmen
Datum
28. September 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Der Corona-Virus Test - leider können wir keine Kosten übernehmen [#223217] Sehr << Anrede >> Ihr…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Der Corona-Virus Test - leider können wir keine Kosten übernehmen [#223217]
Datum
2. Oktober 2021 22:48
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Antwort vom 28. September habe ich per Post erhalten. Anscheinend wurde meine Anfrage vom 12. Juni völlig missverstanden. Meine Anfrage lautete: "[Auf der Homepage der TK] lese ich, dass die Techniker Krankenkasse die Kosten für einen Covid-19-PCR-Test übernimmt. Ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse die Kosten nur für Tests übernimmt, deren Aussagekraft wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Bitte teilen Sie mir mit, auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen die Entscheidung der TK beruht, die Kosten für Covid-19-PCR-Tests zu übernehmen. Wie stellt die TK bei der Vielzahl an eingesetzten PCR-Test-Varianten sicher, dass jeder Test die nötige Aussagekraft aufweist?" Ich habe Ihrer Antwort vom 28. September entnommen, dass die TK die Kosten nur in bestimmten Fällen übernimmt. Aber auch dann muss die TK doch eine wissenschaftliche Grundlage für die Entscheidung haben, die Kosten in diesen Fällen zu übernehmen. Diese wissenschaftliche Grundlage möchte ich gerne wissen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223217/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
2. Oktober 2021 22:48
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße

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Techniker Krankenkasse
Informationen zum PCR-Test
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Informationen zum PCR-Test
Datum
6. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen