Wissenschaftlicher Dienst zu Ermittlungsbeauftragten

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste zum Ermittlungsbeauftragten der NSA-Selektoren, wie berichtet in http://www.spiegel.de/politik/deutschland/lammert-fordert-selbstbestimmung-des-bundestags-bei-nsa-spaehliste-a-1038544.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2015
  • Frist
    4. August 2015
  • 2 Follower:innen
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter antragsgemäß übersende ich Ihnen eine Kopie der e…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
1. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
61,2 KB
163,1 KB
Sehr geehrter antragsgemäß übersende ich Ihnen eine Kopie der erbetenen Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel "Fragen zum Ermittlungsbeauftragten nach § 10 Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)". Mit freundlichen Grüßen

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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten de…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Wissenschaftlicher Dienst zu Ermittlungsbeauftragten [#10417]
Datum
1. Juli 2015 12:51
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste zum Ermittlungsbeauftragten der NSA-Selektoren, wie berichtet in http://www.spiegel.de/politik/deutschland/lammert-fordert-selbstbestimmung-des-bundestags-bei-nsa-spaehliste-a-1038544.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)