WKA Beck Mühlwand. Aufstau der Göltzsch
Anfrage an:
Landratsamt Vogtlandkreis
Die WR-Erlaubnis zum Aufstau der Göltzsch befindet sich mit aufschiebender Wirkung im Widerspruch und ist beim VG-Chemnitz klageanhängig.
1. Hat die UWB für die klageanhängige WR-Erlaubnis die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet?
2- Falls JA, wann: Datum und Aktenzeichen?3
3. Falls NEIN, was hat die UWB bisher gegen die dort praktizierten rechtwidrigen Gewässerbenutzungen unternommen?
Anfrage abgelehnt
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Datum16. Juli 2019
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20. August 2019
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