WKA Beck Mühlwand. Aufstau der Göltzsch

Die WR-Erlaubnis zum Aufstau der Göltzsch befindet sich mit aufschiebender Wirkung im Widerspruch und ist beim VG-Chemnitz klageanhängig.
1. Hat die UWB für die klageanhängige WR-Erlaubnis die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet?
2- Falls JA, wann: Datum und Aktenzeichen?3
3. Falls NEIN, was hat die UWB bisher gegen die dort praktizierten rechtwidrigen Gewässerbenutzungen unternommen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
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Leopold Mayer
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die WR-Erl…
An Landratsamt Vogtlandkreis Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
WKA Beck Mühlwand. Aufstau der Göltzsch [#158641]
Datum
16. Juli 2019 07:35
An
Landratsamt Vogtlandkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die WR-Erlaubnis zum Aufstau der Göltzsch befindet sich mit aufschiebender Wirkung im Widerspruch und ist beim VG-Chemnitz klageanhängig. 1. Hat die UWB für die klageanhängige WR-Erlaubnis die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet? 2- Falls JA, wann: Datum und Aktenzeichen?3 3. Falls NEIN, was hat die UWB bisher gegen die dort praktizierten rechtwidrigen Gewässerbenutzungen unternommen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer

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