WLAN-Ausbau und Förderung in Dülmen

- mit welcher Summe wird WLAN in Dülmen zur Zeit gefördert? Welcher Anteil wurde hiervon schon abgerufen und welcher Anteil ist noch verfügbar?
- in welchen Gebieten wird WLAN gefördert?
- was sind die Voraussetzungen für eine Förderung und wie kann diese beantragt werden?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Kommunalverwaltung Dülmen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WLAN-Ausbau und Förderung in Dülmen [#32199]
Datum
23. Juli 2018 13:15
An
Kommunalverwaltung Dülmen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- mit welcher Summe wird WLAN in Dülmen zur Zeit gefördert? Welcher Anteil wurde hiervon schon abgerufen und welcher Anteil ist noch verfügbar? - in welchen Gebieten wird WLAN gefördert? - was sind die Voraussetzungen für eine Förderung und wie kann diese beantragt werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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