WLAN der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzen an deutschen Hochschule. Ich möchte Sie bitten mir die folgenden Fragen zu beantworten:

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Hochschule hat die Aussage verweigert, weil sie gesetzlich nicht verpflichtet ist Auskunft zu erteilen.
Offenheit und Transparenz, die gerade bei Hochschulen in besonderem Maße ausgeprägt sein sollten, sehen so nicht für mich aus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Oktober 2019
  • Frist
    27. November 2019
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN…
An Universität Oldenburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg [#168480]
Datum
13. Oktober 2019 17:23
An
Universität Oldenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzen an deutschen Hochschule. Ich möchte Sie bitten mir die folgenden Fragen zu beantworten: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Oldenburg
see English version below Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie wird bearbeitet. Aufgrund der erhöhten Nac…
Von
Universität Oldenburg
Betreff
Automatische Antwort: WLAN der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg [#168480]
Datum
13. Oktober 2019 17:23
Status
Warte auf Antwort
see English version below Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie wird bearbeitet. Aufgrund der erhöhten Nachfrage kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Studierende der Universität kontaktieren uns bitte NUR von ihren Uni-Mail Accounts . Vielen Dank. ---------------------------------------------------- Dear all, Thank you for your message. Your request will be processed. Delays may occur due to increased demand. Thank you for your understanding! You will find many answers to your questions here: https://uol.de/en/students/application/international-students/ Students of the University of Oldenburg please contact us ONLY from their Uni-Mail accounts. Thank you.
Universität Oldenburg
[#430896] =?utf-8?q?WLAN_der_Carl_von_Ossietzky_Universit=C3=A4t_Oldenburg -- Bitte löschen Sie diesen Text nicht …
Von
Universität Oldenburg
Betreff
[#430896] =?utf-8?q?WLAN_der_Carl_von_Ossietzky_Universit=C3=A4t_Oldenburg
Datum
14. Oktober 2019 07:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

-- Bitte löschen Sie diesen Text nicht - Guten Tag Herr Lagner, bitte wenden Sie sich hierzu direkt an unsere IT-Dienste <<E-Mail-Adresse>> Freundliche Grüße
Marcel Langner
AW: [#430896] =?utf-8?q?WLAN_der_Carl_von_Ossietzky_Universit=C3=A4t_Oldenburg [#168480] Antrag nach dem NUIG/VIG …
An Universität Oldenburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: [#430896] =?utf-8?q?WLAN_der_Carl_von_Ossietzky_Universit=C3=A4t_Oldenburg [#168480]
Datum
14. Oktober 2019 08:26
An
Universität Oldenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzen an deutschen Hochschule. Ich möchte Sie bitten mir die folgenden Fragen zu beantworten: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 168480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Oldenburg
Eingangsbestätigung Anfrage 201 =[geschwärzt] - AW: [#430896] =?ut =20 f-8?q?WLAN_der_Carl_von_Ossietz =20 ky_Univ…
Von
Universität Oldenburg
Betreff
Eingangsbestätigung Anfrage 201 =[geschwärzt] - AW: [#430896] =?ut =20 f-8?q?WLAN_der_Carl_von_Ossietz =20 ky_Universit=C3=A4t_Oldenburg [
Datum
14. Oktober 2019 08:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Service Desk Universität Oldenburg 20191014-0014 Sehr geehrte Damen und Herren , Sie haben sich am 14.10.2019 an unseren Support gewandt. Ihre Anfrage wurde unter der Nummer [geschwärzt] registriert. Ihre Anfrage: AW: [#430896] =?utf-8?q?WLAN_der_Carl_von_Ossietzky_Universit=C3=A4t_Oldenburg [ Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzen an deutschen Hochschule. Ich möchte Sie bitten mir die folgenden Fragen zu beantworten: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]
Universität Oldenburg
Lösung für Service-Anfrage 201 =20 91014-0014 - AW: [#430896] =?ut =20 f-8?q?WLAN_der_Carl_von_Ossietz =20 ky_Univ…
Von
Universität Oldenburg
Betreff
Lösung für Service-Anfrage 201 =20 91014-0014 - AW: [#430896] =?ut =20 f-8?q?WLAN_der_Carl_von_Ossietz =20 ky_Universit=C3=A4t_Oldenburg [
Datum
14. Oktober 2019 12:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Service Desk Universität Oldenburg 20191014-0014 Ihre Service-Anfrage mit der Nummer 20191014-0014 wurde geschlossen. Sehr geehrte Damen und Herren , vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese können wir wie folgt beantworten: Das Niedersächsische Umweltinformationsgesetzt (NUIG) ist nur für Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) anwendbar. Das sind solche Informationen - unabhängig von der Art ihrer Speicherung - - über den Zustand von Umweltbestandteilen (Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden etc.), - über Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung [..] und sonstige Freisetzungen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile (wahrscheinlich) auswirken oder - über Maßnahmen/Tätigkeiten, die sich auf Umweltbestandteile auswirken oder den Schutz von Umweltbestandteilen bezwecken, - sowie Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts, - Kosten-Nutzen-Analysen (etc.) oder - Daten über den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstädten und Bauwerke, sofern sie vom Zustand der Umweltbestandteile oder Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten betroffen sind oder sein könnten. Die Frage danach, ob durch WLAN Systeme andere WLAN Signale gestört werden, ist demnach keine Umweltinformation. Denn die Anfrage zielt nicht darauf ab, zu erfahren, ob WLAN Systeme Auswirkungen auf Umweltbestandteile haben, sondern lediglich, ob WLAN Systeme Auswirkungen auf andere WLAN Signale haben. Daher stellt das NUIG keine einschlägige Rechtsgrundlage zur Auskunftserteilung dar. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) ist ebenfalls in diesem Fall nicht anwendbar. Denn es handelt sich bei der erfragten Informationen nicht um solche über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermilchgesetzbuches oder um Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nr. 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen. Dies sind neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, von Verbrauchern benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind; dazu gelten auch Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf Erteilung einer Auskunft nach dem IFG ist ebenfalls nicht möglich, da das IFG lediglich Ministerien und Behörden des Bundes betrifft. Für eine Auskunft der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg bedürfte es einer landesspezifischen Regelung. Niedersachsen ist eines der wenigen Länder, die nach wie vor kein länderspezifisches Informationsfreiheitsgesetz erlassen haben. Andere Rechtsgrundlagen sind nicht ersichtlich. Somit besteht für Sie im Ergebnis kein Anspruch auf Auskunftserteilung bzgl. der von ihnen gestellten Fragen. Daher können wir Ihnen die erfragte Auskunft leider nicht erteilen. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Lösung für Service-Anfrage 201 =20 91014-0014 - AW: [#430896] =?ut =20 f-8?q?WLAN_der_Carl_von_Ossietz =20 ky_…
An Universität Oldenburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Lösung für Service-Anfrage 201 =20 91014-0014 - AW: [#430896] =?ut =20 f-8?q?WLAN_der_Carl_von_Ossietz =20 ky_Universit=C3=A4t_Oldenburg [ [#168480]
Datum
14. Oktober 2019 18:25
An
Universität Oldenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Gleichzeitig verbietet jedoch auch keine mir bekannte gesetzliche Regelung die Auskunft zu erteilen. Darf ich bitten dies auch ohne rechtliche Grundlage im Sinne transparenten Verwaltungshandelns zu tun? Hochachtungsvoll Marcel Langner Anfragenr: 168480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Eingangsbestätigung Anfrage 201 =20 [geschwärzt] - AW: Lösung für Ser =20 vice-Anfrage 201 =20 [geschwärzt] =20 - …
Von
Universität Oldenburg
Betreff
Eingangsbestätigung Anfrage 201 =20 [geschwärzt] - AW: Lösung für Ser =20 vice-Anfrage 201 =20 [geschwärzt] =20 - AW: [#430896] =?ut =20 f-8?q
Datum
14. Oktober 2019 18:27
Status
Warte auf Antwort
Service Desk Universität Oldenburg 20191014-0137 Sehr geehrte Damen und Herren , Sie haben sich am 14.10.2019 an unseren Support gewandt. Ihre Anfrage wurde unter der Nummer [geschwärzt] registriert. Ihre Anfrage: AW: Lösung für Service-Anfrage 201 =20 [geschwärzt] - AW: [#430896] =?ut =20 f-8?q Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Gleichzeitig verbietet jedoch auch keine mir bekannte gesetzliche Regelung die Auskunft zu erteilen. Darf ich bitten dies auch ohne rechtliche Grundlage im Sinne transparenten Verwaltungshandelns zu tun? Hochachtungsvoll Marcel Langner Anfragenr: 168480 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift Marcel Langner [geschwärzt] [geschwärzt]