WLAN der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel betreibt keine WLAN-Systeme, die so konfiguriert sind, dass sie durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN-Systeme mittels Deathaut/Deassociationspaketen stören, da wir eine solche gezielte technische Störung Dritter für rechtlich bedenklich halten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2019
  • Frist
    1. November 2019
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Marcel Langner
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind …
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel [#167738]
Datum
2. Oktober 2019 20:46
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Fristgebundene Anfrage nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG: Deadline 1.11.2019 Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für…
Von
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Betreff
Fristgebundene Anfrage nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG: Deadline 1.11.2019
Datum
28. Oktober 2019 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten: Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel betreibt keine WLAN-Systeme, die so konfiguriert sind, dass sie durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN-Systeme mittels Deathaut/Deassociationspaketen stören, da wir eine solche gezielte technische Störung Dritter für rechtlich bedenklich halten. Mit freundlichen Grüßen