WLAN der Deutsche Sporthochschule Köln

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Diese Frage kann ich mit "nein" beantworten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2019
  • Frist
    20. März 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Deutsche Sporthochschule Köln Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Deutsche Sporthochschule Köln [#169969]
Datum
6. November 2019 21:31
An
Deutsche Sporthochschule Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Deutsche Sporthochschule Köln“ [#169969] [#169969]
Datum
11. Dezember 2019 20:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/169969 Die Hochschule hat nicht in der vorgegeben Frist geantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 169969.pdf Anfragenr: 169969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169969
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.12.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Deutsche Sporthochschule Köln“ [#169969] [#169969]
Datum
12. Dezember 2019 11:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.12.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt] [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 06.11.2019 an …
[geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 06.11.2019 an die Deutsche Hochschule Köln zu Fragen der WLAN Systeme Ihre E-Mail vom 18.12.2019 Sehr geehrter Herr Langner, ich verweise zunächst auf meine Antworten zu Ihrer Eingabe: https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-der-universitat-zu-koln/ Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-12340/19 IFG NRW WLAN Deutsche Sporthochschule Köln Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-12340/19 Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-12340/19 IFG NRW WLAN Deutsche Sporthochschule Köln
Datum
18. Februar 2020 12:43
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-12340/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 06.11.2019 bezüglich WLAN der Deutschen Sporthochschule Köln Sehr geehrter Herr Langner, ich bitte um Nachsicht, dass Sie erst heute eine neue Rückmeldung zu Ihrer Eingabe erhalten. Ich habe endlich den Vorgang gegenüber der Hochschule mit Auskunftsersuchen vom heutigen Tag aufgegriffen. Wie ich Ihnen jedoch bereits in einem anderen Vorgang mitgeteilt habe, kann ich nur die erste Frage aufgreifen. Die Beantwortung der beiden anderen Fragen können Sie nicht auf der Grundlage des IFG NRW verlangen.. Zudem ist vorliegend auch die Vorschrift des § 3 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu beachten. Die Regelung lautet: Behördliche Unterlagen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Sporthochschule Köln
Kontaktmail Deutsche Sporthochschule Köln Guten Tag Herr Semsrott, eine von Herrn Langner gestellte Anfrage an un…
Von
Deutsche Sporthochschule Köln
Betreff
Kontaktmail Deutsche Sporthochschule Köln
Datum
26. Februar 2020 09:54
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag Herr Semsrott, eine von Herrn Langner gestellte Anfrage an unsere Universität wurde durch uns anscheinend nicht fristgerecht beantwortet. Als Grund vermuten wir die verwendete Mailadresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Die Anfrage ist vom November 2019, daher ist leider nicht mehr nachvollziehbar, wie mit dieser Mailanfrage verfahren wurde. Ich möchte Sie und Ihre Kolleg*innen bitten, bei weiteren Anfragen an die Deutsche Sporthochschule Köln grundsätzlich die Mailadresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu verwenden. Bis auf den genannten Fall wurden nämlich alle Anfragen über www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> bzw. <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> gesandt und auch beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Sporthochschule Köln
Sehr geehrter Herr Langner, Sie haben auf der Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de…
Von
Deutsche Sporthochschule Köln
Betreff
WG: 209.2.3.1.11-12340/19 IFG NRW WLAN der Deutsche Sporthochschule Köln
Datum
2. März 2020 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, Sie haben auf der Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> die nachfolgende Anfrage an die Deutsche Sporthochschule Köln gestellt: "Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?" Diese Frage kann ich mit "nein" beantworten. mit freundlichem Gruß