WLAN der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2019
  • Frist
    25. Juni 2020
  • 5 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die …
An Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Dualen Hochschule Baden-Württemberg [#167381]
Datum
27. September 2019 15:32
An
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Sehr geehrter Herr Langner, bitte richten Sie diese Anfrage an das Präsidium der DHBW, Friedrichstrasse 14, 70174…
Von
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Betreff
AW: WLAN der Dualen Hochschule Baden-Württemberg [#167381]
Datum
28. September 2019 10:22
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrter Herr Langner, bitte richten Sie diese Anfrage an das Präsidium der DHBW, Friedrichstrasse 14, 70174 Stuttgart bzw. falls gewünscht in elektronischer Form an den Leiter der IT Herrn Dr. Last (<<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen,
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich wurde im Rahmen meiner Informationsanfrage an Sie weitergeleitet und bit…
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Dualen Hochschule Baden-Württemberg [#167381]
Datum
28. September 2019 13:40
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich wurde im Rahmen meiner Informationsanfrage an Sie weitergeleitet und bitte höflichst um die Beantwortung meiner folgenden Fragen: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Hochachtungsvoll Marcel Langner Anfragenr: 167381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Sehr geehrter Herr Langner, anbei sende ich Ihnen die Antwort der DHBW auf Ihre Anfrage nach dem Landesinformati…
Von
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Betreff
AW: WLAN der Dualen Hochschule Baden-Württemberg [#167381]
Datum
25. Oktober 2019 15:20
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrter Herr Langner, anbei sende ich Ihnen die Antwort der DHBW auf Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Ich möchte dieser mit folgenden Argument…
An Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Dualen Hochschule Baden-Württemberg [#167381]
Datum
28. Oktober 2019 13:01
An
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Ich möchte dieser mit folgenden Argumenten widersprechen, in der Hoffnung Sie zu einem anderen Urteil in der Sache bewegen zu können. Technische Vorbemerkung: Ihre technische Begründung, für das Verweigern der Auskunft ist nicht schlüssig und wird von der Masse von Experten anders beurteilt. Das von Ihnen beschriebene Szenario des Rogue Accesspoint kann nicht nur in den geografischen Grenzen einer Hochschule auftreten. Weltweit lässt sich ein solcher Angriff durchführen. In der U-Bahn, im Supermarkt, auf dem Parkplatz, bei Ihnen zu Hause. Es geht also nicht um die Sicherheit Ihres Netzwerkes, sondern um die Sicherheit eines Endgerätes. Die dort hinterlegten Zugangsdaten sind aber auch nur dann gefährdet, wenn das Endgerät fehlerhaft konfiguriert ist (fehlende Zertifikatsprüfung). Das Netzwerk (oder genauer die darin befindlichen Dienste) sind in der Folge auch nur gefährdet, wenn (entgegen aller bekannten Sicherheitsregeln) der Zugang für das WLAN im Endgerät auch für diese Dienste eingesetzt wird (Single Password Policy) und diese Dienste nicht mit einem weiteren Faktor (z.B. TAN Generator) geschützt sind. Alles Stand der Technik. Des weiteren wird ein ernsthafter Angreifer eine Funktion in seinem Rogue Accesspoint aktivieren (Protected Management Frames), die gegen diese Form von Behinderung geschützt ist. Alle modernen Endgeräte besitzen bereits die Möglichkeit der Nutzung dieses Sicherheitsfeatures und würden trotz laufender Behinderungen eine Authentifizierung am Rogue Accesspoint vornehmen und die Logindaten preisgeben, sofern das Endgerät unsicher konfiguriert ist. Zusammenfassend lässt sich daher feststellen, dass die Nutzung (egal ob bekannt oder unbekannt) von Deauthenticationpaketen keinerlei Sicherheitsfeature darstellt. Tatsächlich sorgt die Behauptung, es würde sich um ein solches handeln dafür, dass das eigentliche zugrundeliegende Problem, welches nicht gelöst wird, verdeckt wird. Nur noch zusätzlich ist es so, dass das Nutzen eines solchen „Features“ gegen die Bestimmungen der Bundesnetzagentur verstößt und ordnungswidrig ist. Ihre Argumente im Einzelnen: Funktion ist ein Sicherheitsfeature Wie ich zuvor dargelegt habe, handelt es sich nicht um eine Sicherheitsfunktion. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit / Geheimnis Das Bekanntwerden, ob die Hochschule solche Pakete einsetzt oder nicht, wird ganz sicher keinerlei öffentliche Ordnung im Sinne des Polizei- und Ordnungsrechtes sein. Erwarten Sie Bürgerunruhen? Des weiteren ist trivialst vor Ort zu ermitteln, ob solche Pakete genutzt werden oder nicht. Es handelt sich also auch nicht um ein zu schützendes Geheimnis im Sinne GeschGehG. Kritische Infrastrukturen Die Nutzung des Frequenzbandes im Rahmen einer Allgemeinzuteilung, kann schon allein deshalb nicht als „kritisch“ eingestuft werden, da laut Allgemeinzuteilung Störungen hinzunehmen sind. Des weiteren sind Hochschulen und deren IT Infrastruktur keine kritischen Infrastrukturen im Sinne der KRITIS Einstufung. Bekanntwerden von nachteiligen Informationen für die Behörde Ich möchte ebenso auf die Handreichung des DFN verweisen, zum Umgang mit Informationsfreiheitsanfragen: „Gestritten wird darüber, ob auch solche Informationen von der Auskunftspflicht der Behörden erfasst sind, die der Behörde im Nachhinein negativ angelastet werden können. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Stimmen in der juristischen Fachliteratur sind sich allerdings dahingehend einig, dass die Behörden auch für sie möglicherweise nachteilige Informationen herausgeben müssen.“ Und letztlich Beauftragter für das Recht auf Information: Jeder hat das Recht, den Landesbeauftragten für den Datenschutz (nach § 12 LIFG ist dieser für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig) für das Recht auf Information anzurufen. Dieses Recht steht nicht nur den informationssuchenden Personen, sondern auch den um Auskunft angerufenen öffentlichen Stellen zu. Ich widerspreche daher ausdrücklich Ihrer Darlegung und begehre erneut die angefragte Information. Hochachtungsvoll Marcel Langner Anfragenr: 167381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/167381 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ [#167381] [#167381]
Datum
28. November 2019 22:53
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/167381 Ich kann die rechtliche Auffassung der Hochschule nicht teilen. Technische nachvollziehbare Details, warum es sich nicht um einer Sicherheitsfunktion handelt und warum diese sogar rechtswidrig ist finden Sie hier: https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 167381.pdf - 2019-09-28_1-smime.p7s - 2019-10-25_1-1172_001.pdf Anfragenr: 167381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167381
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ [#167381] [#167381]
Datum
28. November 2019 22:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich um den aktuellen Stand der Bearbeitung bitten? Mit freundlichen Gr…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ [#167381] [#167381]
Datum
23. Februar 2020 17:43
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich um den aktuellen Stand der Bearbeitung bitten? Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 167381.pdf - 2019-09-28_1-smime.p7s - 2019-10-25_1-1172_001.pdf Anfragenr: 167381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167381
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ [#167381] [#167381]
Datum
23. Februar 2020 17:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrter Herr Langner, beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. …
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Sehr geehrter Herr Langner, beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Informationsfreiheit [#167381] Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich Sie bitten, meinen Widerspruch v…
An Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#167381]
Datum
29. Februar 2020 16:24
An
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich Sie bitten, meinen Widerspruch vpm 28.10. 2019 zu bescheiden? Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167381 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
AW: Informationsfreiheit [#167381] Sehr geehrter Herr Langner, danke für Ihre Nachricht. Leider muss ich Sie d…
Von
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#167381]
Datum
6. März 2020 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, danke für Ihre Nachricht. Leider muss ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr Widerspruch nicht formgerecht eingegangen ist (eine einfache E-Mail genügt nicht, siehe auch BeckOK VwGO/Hüttenbrink, 52. Ed. 1.7.2019, VwGO § 70 Rn. 11) und allein deswegen (kostenpflichtig) zurückzuweisen wäre. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, uns mitzuteilen, ob Sie dennoch eine förmliche Bescheidung wünschen, die dann kostenpflichtig für Sie wäre. Unsererseits ist Sachverhalt unverändert, so dass wir an unserer Ablehnung festhalten würden. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Informationsfreiheit [#167381] Sehr geehrte<< Anrede >> ja ich bitte darum, da dies ein notwendige…
An Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#167381]
Datum
6. März 2020 21:49
An
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ja ich bitte darum, da dies ein notwendiger Schritt ist, um den weiteren Rechtsweg beschreiten zu können, was ich vorhabe. Neben der Rechtswidrigkeit des Einsatzes dieser Funktion (ich verweise auf eine bis vor kurzem ebenso denkende Hochschule https://fragdenstaat.de/anfrage/briefverkehr-ausnahmegenehmigung-wlan-storung-mit-deutschen-hochschulen/460302/anhang/bnetza-hochschule-briefverkehr-geschw.pdf) und der durchaus auch als humorvoll zu bezeichnenden Stellungnahme der BNetzA, doch Verschlüsselung einzusetzen, um Sicherheit herzustellen, könnte aus Ihrer Antwort durchaus auch ein Verstoß gegen DSGVO Art. 32 zu implizieren sein, da Sie mit Ihrer Begründung den Verdacht nahelegen, nicht Stand der Technik einzusetzen. Nach meinen bisherigen Forschungen sieht der überwiegende Teil der Hochschullandschaft (und damit ja auch der Experten) kein sicherheitskritisches Thema (https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de). Ich bin sicher, das werden diese, oder andere durch ein Gericht hinzugezogene Experten im Rahmen von Gutachten bestätigen, sofern das Gericht meine bisherigen Forschungsergebnisse nicht als aussagekräftig genug erachtet. Weiterhin ist nach erneuter Durchsicht Ihres einzigen Ablehnungsgrundes dieser für mich auch in sich selbst nicht schlüssig. Ihr Argument ist die Sicherheit der DHBW-eigenen IT Systeme. Ihre gesamte Argumentation bezieht jedoch auf das Verhalten von Mitarbeitern, die sich versehentlich auf einem Rogue Accesspoint anmelden (dazu hatte ich technisch bereits argumentiert). Das versehentliche Anmeldeverhalten betrifft doch aber garnicht Ihre IT Systeme. Ihre Systeme sind doch erst dann betroffen, wenn die (nur bei unsicherer Konfiguration des Endgerätes und fehlender Trennung von WLAN Login und Hochschuldienstlogin) Logindaten bekannt werden und in der Folge für Angriffe genutzt werden. Das hat jedoch mit eventuell genutzten rechtswidrigen Störungen garnichts zu tun, sondern mit Basissicherheit in Netzwerken, die nicht dadurch hergestellt wird, dass nur auf dem Gelände der Hochschule andere gestört werden. Ebenso unklar bleibt, in wie fern in Ihrer abschließenden Argumentation, die Sicherheit Ihrer WLAN Systeme direkte Verbindung mit der öffentlichen Sicherheit hat. Selbst wenn dieses ausfällt, wird die öffentliche Sicherheit wohl nicht gefährdet sein. Neben der rein technischen Frage Ihrer persönlichen Einschätzung, ob es sich tatsächlich um ein Sicherheitsthema handelt und damit um einen Ablehnungsgrund, erhoffe ich mir auch die Klärung der Frage, ob nicht allein deshalb ein Auskunftsrecht nach IFG besteht, wenn die erfragte Information sich auf eine Verhalten bezieht, das klar rechtswidrig ist. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167381 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
AW: Informationsfreiheit [#167381] Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich erneut um Bescheidung bitten? Im …
An Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#167381]
Datum
24. März 2020 22:03
An
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich erneut um Bescheidung bitten? Im übrigen gehe ich davon aus, dass bereits aufgrund fehlender erster schriftlicher Bescheidung (nur ein gescannter Emailbrief) der Verwaltungsakt als nicht ordnngsgemäß bekanntgegeben und daher als nicht wirksam vollzogen anzusehen ist. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167381 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Re: Informationsfreiheit [#167381] [Ticket#2020032411000865] [Ticket#2020032411000865] Sehr geehrter Herr Langner,…
Von
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Betreff
Re: Informationsfreiheit [#167381] [Ticket#2020032411000865] [Ticket#2020032411000865]
Datum
26. März 2020 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, wen wollten Sie denn mit Ihrer Mail erreichen? Sie haben an das allgemeine Infopostfach geschrieben und an der DHBW Stuttgart gibt es keinen Herr Last. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Re: Informationsfreiheit [#167381] [Ticket#2020032411000865] [Ticket#2020032411000865] [#167381] Sehr geehrte&…
An Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Re: Informationsfreiheit [#167381] [Ticket#2020032411000865] [Ticket#2020032411000865] [#167381]
Datum
28. März 2020 17:05
An
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe bisher mit dieser Person Kontakt gehabt: Dr. Jörg Last Leiter CIS Duale Hochschule Baden-Württemberg Baden-Wuerttemberg Cooperative State University Corporate IT Service Center (CIS) Friedrichstraße 14 70174 Stuttgart Tel.: +49 (0)711 320 660 – 6010 Fax: +49 (0)711 320 660 – 6006 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> http://www.dhbw.de Gibt es diese Person nicht mehr an Ihrer Hochschule? Falls doch, darf ich Sie freundlicherweise um Weiterleitung bitten? Vielen Dank und alles gesundheitlich Gute Ihnen! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167381 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Ich hoffe noch über diesen Weg einem ganz unnötigen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen. Wir haben schon genug ander…
An Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart) Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. März 2020
An
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Status
geschwärzt
565,1 KB
Ich hoffe noch über diesen Weg einem ganz unnötigen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen. Wir haben schon genug anderes als Menschheit an der Backe.
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
AW: Informationsfreiheit [#167381] Sehr geehrter Herr Langner, selbstverständlich werden wir Ihren Widerspruch be…
Von
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#167381]
Datum
6. April 2020 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, selbstverständlich werden wir Ihren Widerspruch bescheiden. Der Abschluss des Verfahrens verzögert sich aufgrund der aktuellen besonderen Lage, wir bemühen uns aber, zeitnah eine finale Aussage zu treffen und bitten insoweit noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Informationsfreiheit [#167381] Sehr geehrte<< Anrede >> benötigen Sie noch weitere Zeit? Inzwisch…
An Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#167381]
Datum
5. Mai 2020 09:44
An
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> benötigen Sie noch weitere Zeit? Inzwischen sind weitere 4 Wochen vergangen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167381
Marcel Langner
AW: Informationsfreiheit [#167381] Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich bis heute trotz mehrfacher…
An Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#167381]
Datum
10. Juni 2020 21:34
An
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich bis heute trotz mehrfacher Kontakte und Zusagen durch Mitarbeiter Ihrer Hochschule keine Bescheid für meine Anfrage erhalten. Sie finden die Anfrage, die ich erstmalig am 27.09.2019 gestellt habe hier: https://fragdenstaat.de/a/167381 Soweit ich es verstanden habe, ist die sachliche Entscheidung bereits getroffen. Es fehlt allein der Bescheid. Dieser ist mir mehrfach zugesagt worden. Inzwischen bin ich mir der Verlässlichkeit solcher Aussagen nicht mehr sicher. Ich möchte Sie daher bitten, auch in der Annahme, dass dieser Vorgang innerhalb von weniger als einer Stunde abgeschlossen werden kann, darauf einzuwirken, dass mir der Bescheid erstellt wird. Sollte ich keine Antwort in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides innerhalb der nächsten 14 Tage von Ihnen erhalten, werde ich Untätigkeitsklage einreichen. Ich denke das ist doch auf den „letzten Metern“ garnicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167381 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Widerspruchsverfahren zum Informationsbegehren [#167381] - Abhilfebescheid Sehr geehrter Herr Langner, in vorsteh…
Von
Duale Hochschule Baden-Württemberg (Stuttgart)
Betreff
Widerspruchsverfahren zum Informationsbegehren [#167381] - Abhilfebescheid
Datum
19. Juni 2020 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, in vorstehend bezeichneter Angelegenheit lassen wir Ihnen den beigefügten Bescheid zukommen. Mit besten Grüßen

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