WLAN der Europa-Universität Flensburg

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Europa-Universität Flensburg betreibt keine WLAN-Systeme, die durch Rogue Accesspoint Containment andere WLAN-Nutzer mittels Deathaut/Deassociationspaketen beeinflussen, da nach Einschätzung der Universität derartige Störungen unzulässig sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2019
  • Frist
    12. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Peggy Ecker
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind …
An Europa-Universität Flensburg Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
WLAN der Europa-Universität Flensburg [#170306]
Datum
12. November 2019 18:08
An
Europa-Universität Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker

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Europa-Universität Flensburg
Sehr geehrte Frau Ecker, Ihre unten stehende Anfrage können wir gerne wie folgt beantworten: „Die Europa-Univer…
Von
Europa-Universität Flensburg
Betreff
WG: WLAN der Europa-Universität Flensburg [#170306]
Datum
12. Dezember 2019 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,7 KB


Sehr geehrte Frau Ecker, Ihre unten stehende Anfrage können wir gerne wie folgt beantworten: „Die Europa-Universität Flensburg betreibt keine WLAN-Systeme, die durch Rogue Accesspoint Containment andere WLAN-Nutzer mittels Deathaut/Deassociationspaketen beeinflussen, da nach unserer Einschätzung derartige Störungen unzulässig sind. “ Mit freundlichen Grüßen