WLAN der Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (Wiesbaden)

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Aussendungen, die absichtlich bestimmungsgemäße WLAN-Nutzungen stören oder verhindern, wie z.B. Aussendungen von Funksignalen und/oder Datenpaketen, die die Abmeldung oder Beeinflussung von WLAN-Verbindungen anderer Nutzer gegen derer Willen zum Ziel haben, sind nicht gestattet und werden an unserer Hochschule nicht eingesetzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die WLAN Sy…
An Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung Details
Von
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Betreff
WLAN der Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (Wiesbaden) [#173496]
Datum
6. Januar 2020 18:20
An
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173496 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Hessische Hochschule für Polizei und Ve…
An Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung Details
Von
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Betreff
AW: WLAN der Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (Wiesbaden) [#173496]
Datum
8. Februar 2020 19:29
An
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (Wiesbaden)“ vom 06.01.2020 (#173496) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173496 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage hinsichtlich der Funktionsweise des WLAN-Systems der HfPV erha…
Von
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Betreff
AW: WLAN der Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (Wiesbaden) [#173496]
Datum
10. Februar 2020 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage hinsichtlich der Funktionsweise des WLAN-Systems der HfPV erhalten. Das WLAN-Systems der HfPV dient zur Unterstützung des Studiums an der Hochschule. Das System wird komplett von einem Serviceprovider installiert und betrieben. Leider kann ich Ihnen darüber hinaus keine weiteren Informationen erteilen. Aus den von Ihnen genannten Vorschriften ergibt sich kein Anspruch auf eine umfassende Auskunft hinsichtlich der Funktionsweise des WLAN-Systems der HfPV. Es besteht kein Auskunftsanspruch nach § 80 HDSIG, da die Funktionsweise der WLAN-Systeme der HfPV keine amtliche Information im Sinne des § 80 I HDSIG ist. Das WLAN-System, sowie dessen Funktionsweise und Einstellung selbst, ist keine amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung. Es ist lediglich ein Instrument, dass der HfPV bei der Wahrnehmung Ihrer amtlichen Aufgaben zur Verfügung steht. Die Funktionsweise des WLAN-Systems der HfPV ist auch keine Umweltinformation im Sinne des § 2 Abs. 3 HUIG bzw. § 2 Abs. 3 UIG. Insbesondere hat das WLAN-System keine Auswirkungen auf den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebieten, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen. Ein Anspruch auf die von Ihnen begehrte Auskunft besteht auch nicht nach § 2 Abs. 1 VIG. Die HfPV ist eine staatliche Hochschule für den öffentlichen Dienst und den entsprechenden Dienstleistungssektor in Hessen. Sie ist daher keine Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 VIG, da sie keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben oder Tätigkeiten wahrnimmt, die der Erfüllung der in § 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches genannten Zwecke oder bei Verbraucherprodukten der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit nach den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes sowie der auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen dienen. Ich hoffe ich konnte Ihnen dennoch weiterhelfen und bedauere, Ihnen keine umfassendere Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Antwort und rechtliche Einschätzung lässt mich etwas ratlos zurück. Lassen Sie …
An Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WLAN der Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (Wiesbaden) [#173496]
Datum
10. Februar 2020 21:56
An
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Antwort und rechtliche Einschätzung lässt mich etwas ratlos zurück. Lassen Sie mich bitte erläutern, wie ich die Fakten interpretiere: 1. Keine Information im Sinne des HDSIG Laut Ihrer Webseite und Ihrer Signatur sind Sie Leiter des Sachgebietes SG4 Informationstechnik (https://www.hfpv.de/ueber-uns/zentralverwaltung/sg-4-informationstechnik). Sie betreuen laut den dort hinterlegten Informationen die Netzwerke und deren Hardware und übernehmen deren Wartung. Es handelt sich damit um einen zentralen Aufgabenbereich einer Hochschule, sich um die Bereitstellung einer WLAN/Netzwerkinfrastruktur zu kümmern. Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, wie die Systeme eingestellt sind (nicht wie sie funktionieren, das war nicht die Frage). Im Rahmen ordentlicher Aktenführung gehe ich ebenso davon aus, dass dies in einer technischen Dokumentation hinterlegt ist und daher selbstverständlich als Information für amtliche Zwecke zu kategorisieren ist. 2. Ein Serviceprovider hat die Kontrolle über das System Sollte sich eine öffentliche Stelle in diesem Sinne eines dritten bedienen, so ist auch dieser Dritte auskunftspflichtig. Dazu verweise ich auf die Bundesdrucksache 15/4493: "Um den Anspruch auf Informationszugang umfassend auszugestalten, gewährt Satz 3 den Zugang auch in den Fällen, in denen sich die öffentliche Hand zur Erfüllung ihrer Aufgaben privater Personen oder Unternehmen bedient, ohne diese zu beleihen. Erfasst sind insbesondere Verwaltungshelfer. Anspruchsgegner ist aber auch dann die Behörde, deren Aufgaben der Antrag betrifft (§ 7 Abs. 1 Satz 2). Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt keinen Anspruch gegen Private.". Im HDSIG umgesetzt in §2(1): "...Nimmt eine nicht öffentliche Stelle hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, ist sie insoweit öffentliche Stelle im Sinne dieses Gesetzes....". Ihr IT Dienstleister ist als Verwaltungshelfer und die Bereitstellung einer WLAN/Netzwerkstruktur für die Lehre als hoheitliche Aufgabe anzusehen und damit indirekt über Sie auskunftspflichtig. 3. Zusätzliche Bitte um Auskunft nach HDSIG Unter den bereits im ursprünglichen Anschreiben genannten Bedingungen erbitte ich Auskunft darüber, welcher Dienstleister bei Ihnen die WLAN Infrastruktur verwaltet und wartet, sofern dies nicht Sie selbst sind. Ebenso erbitte ich für den Fall, dass Ihnen die von mir erfragte Information nicht bekannt ist, die Ausschreibungsunterlagen die zur Auswahl erforderlich waren. Ich möchte Sie daher erneut bitten, meine Fragen zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173496 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke Ihnen für die nochmalige Erläuterung Ihres Anliegens. Jedoch sehe ich auch…
Von
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Betreff
AW: WLAN der Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (Wiesbaden) [#173496]
Datum
6. März 2020 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke Ihnen für die nochmalige Erläuterung Ihres Anliegens. Jedoch sehe ich auch nach nochmaliger Prüfung Ihrer Anfrage keinen Anlass für eine weitere Auskunft. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hes…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (Wiesbaden)“ [#173496] [#173496]
Datum
13. März 2020 15:32
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/173496 Ich bin der Meinung, dass die angefragte Stelle aus mehrfachen Gründen, wie von mir dargelegt, auskunftspflichtig ist. Weiterhin wurde meine Nachfrage um den Namen des Anbieters und die Ausschreibungsunterlagen nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 173496.pdf Anfragenr: 173496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173496

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Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Guten Tag Frau Antragsteller/in, anbei die Antwort der Hochschule zu Ihrer letzten Anfrage über den HDSB vom 13. …
Von
Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung
Betreff
AW: WLAN der Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (Wiesbaden) [#173496]
Datum
27. April 2020 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Frau Antragsteller/in, anbei die Antwort der Hochschule zu Ihrer letzten Anfrage über den HDSB vom 13. März 2020. Mit freundlichen Grüßen,