WLAN der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die von Ihnen genannten Funktionen werden an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg nicht eingesetzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
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Marcel Langner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, University of Applied Sciences Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg [#169675]
Datum
2. November 2019 14:28
An
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, University of Applied Sciences
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, University of Applied Sciences
Sehr geehrter Herr Langner, ich komme zurück auf Ihre Anfrage bezüglich des WLANs der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg …
Von
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, University of Applied Sciences
Betreff
WLAN der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg [#169675]
Datum
2. Dezember 2019 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,5 KB


Sehr geehrter Herr Langner, ich komme zurück auf Ihre Anfrage bezüglich des WLANs der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und beantworte diese wie folgt: Die von Ihnen genannten Funktionen werden an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg nicht eingesetzt. Mit freundlichen Grüßen