WLAN der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Nein, sie werden nicht gestört.
Begründung: Da die WLAN-Infrastrukturen nicht isoliert von sonstigen WLAN - Infrastrukturen existieren, ist das aktive und automatisierte Stören von sonstigen WLAN-Infrastrukturen aus Sicht der Gegenseite ein Angriff. Die Rouge-Detection wird zum Zwecke des Netzwerk-Managements genutzt, ggf. abhängig von der manuellen Bewertung des Events in ITIL-Prozesse überführt (z.B. INC) und bearbeitet. Aufgrund der hohen "false positive" Gefahr, werden keine aktiven Störmethoden außenliegenden Netzwerken gegenüber angewendet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
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Peggy Ecker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die WL…
An Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
WLAN der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit [#174283]
Datum
15. Januar 2020 21:16
An
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker Anfragenr: 174283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174283 Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker

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Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrte Frau Ecker, Zu Ihrer Frage, "Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der…
Von
Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Betreff
IFG-Anfrage: WLAN der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit [#174283]
Datum
16. Januar 2020 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ecker, Zu Ihrer Frage, "Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?", können wir Ihnen folgende Antwort geben: Nein, sie werden nicht gestört. Begründung: Da die WLAN-Infrastrukturen nicht isoliert von sonstigen WLAN - Infrastrukturen existieren, ist das aktive und automatisierte Stören von sonstigen WLAN-Infrastrukturen aus Sicht der Gegenseite ein Angriff. Die Rouge-Detection wird zum Zwecke des Netzwerk-Managements genutzt, ggf. abhängig von der manuellen Bewertung des Events in ITIL-Prozesse überführt (z.B. INC) und bearbeitet. Aufgrund der hohen "false positive" Gefahr, werden keine aktiven Störmethoden außenliegenden Netzwerken gegenüber angewendet. Mit freundlichen Grüßen