WLAN der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig hält die Funktion des Rogue Access Point Containment für rechtlich bedenklich, da durch Störungen Rechte Dritter verletzt werden können, und hat die WLAN Systeme daher nicht so eingestellt, dass andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationpaketen gestört werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    28. März 2020
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Marcel Langner
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die WLAN …
An Hochschule für Bildende Künste Braunschweig Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig [#181548]
Datum
27. Februar 2020 20:40
An
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 181548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181548 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Sehr geehrter Herr Langner, die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig hält die Funktion des Rogue Access Po…
Von
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Betreff
WG: WLAN der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig [#181548]
Datum
6. März 2020 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig hält die Funktion des Rogue Access Point Containment für rechtlich bedenklich, da durch Störungen Rechte Dritter verletzt werden können, und hat die WLAN Systeme daher nicht so eingestellt, dass andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationpaketen gestört werden. Beim Versenden von Deauth/Deassociationpakete an andere WLAN-Betreiber bzw. deren NutzerInnen muss von einer aktiven Störung ausgegangen werden, was von der HBK Braunschweig nicht beabsichtigt wird, so dass diese Funktion auf den offiziellen Access Points der Universität nicht verwendet wird. Viele Grüße