WLAN der Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die WLAN-Systeme der Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd haben keine Einstellung, die zur Störung benachbarter Accesspoints führen würde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2020
  • Frist
    9. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die WLAN Sys…
An Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WLAN der Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd [#173837]
Datum
10. Januar 2020 17:01
An
Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173837 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd
sehr geehrteAntragsteller/in Wir beantworten Ihre Frage wie folgt 1. Unsere Wlan Systeme haben keine Einstellung…
Von
Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd
Betreff
Re: Fwd: WLAN der Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd [#173837]
Datum
17. Januar 2020 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

sehr geehrteAntragsteller/in Wir beantworten Ihre Frage wie folgt 1. Unsere Wlan Systeme haben keine Einstellung die zur Störung benachbarter Accesspoints führen würde. 2. Wir gehen davon aus, dass derartige Einstellungen technische und rechtliche Risiken haben könnten. Auch halten wir ein derartiges Verfahren nicht für wünschenswert. Diese Auskunft ist gebührenfrei. mit freundlichen Grüßen