WLAN der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die HTW Berlin will und kann keinesfalls den Betrieb beliebiger WLANs
reglementieren und weder Anwohner_innen noch Besucher_innen mit mobilen
Hotspots durch Deauthorisation/Deassociation stören.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2019
  • Frist
    6. November 2019
  • 0 Follower:innen
Peggy Ecker
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
WLAN der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin [#167823]
Datum
4. Oktober 2019 08:02
An
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker

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Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Sehr geehrte Frau Ecker, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz über di…
Von
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Betreff
Re: WLAN der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin [#167823]
Datum
15. Oktober 2019 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Ecker, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz über die Plattform "Frag den Staat". Ihre Anfrage lautete: „Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?“ Unsere Antwort lautet: Nein, die WLAN Systeme der HTW Berlin sind nicht so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion automatisch Deauthorisation/Deassociation-Pakete versenden. Wenn andere Access Points innerhalb der von der HTW Berlin verwalteten Bereiche z.B. ein Fake/Rogue "Eduroam"-Netzwerk aufmachen, detektieren wir dies und bringen es zur Anzeige, da wir dies als potentiellen Angriff auf unsere Nutzer_innen klassifizieren. Vor einer etwaigen Nutzung von Deauthorisation/Deassociation-Paketen würden wir uns vergewissern, ob diese Vorgehensweise nach dem TKG o.ä. rechtlich zulässig ist. Aktuell werden solche Pakete nicht automatisiert versendet. Die Gesamtverantwortung für den Betrieb und die Gewährleistung der Sicherheit des WLANs der HTW Berlin trägt die Zentraleinrichtung Hochschulrechenzentrum (HRZ). Für den Aufbau, Betrieb und die Nutzung von Funknetzen an der HTW Berlin gelten die vom Akademischen Senat der HTW Berlin erlassene Benutzungsordnung Informationsverarbeitungsinfrastruktur sowie als Ergänzung dazu die ebenfalls vom Akademischen Senat erlassene WLAN-Ordnung. Das WLAN-Netz wird zentral durch das HRZ betrieben. Der Aufbau dezentraler WLAN-Infrastrukturen ist in begründeten Einzelfällen möglich. Dabei sind die geltenden technischen und organisatorischen Festlegungen und die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des HRZ einzuhalten. Der Zweck dieser Festlegungen ist das Sicherstellen eines möglichst effizienten und störungsfreien Betriebs der WLAN-Kanäle und der Verfügbarkeit dieses gemeinsam genutzten Mediums. Diese Regelungen betreffen nur einen eng abgegrenzten und beschränkten Kreis. Die HTW Berlin will und kann keinesfalls den Betrieb beliebiger WLANs reglementieren und weder Anwohner_innen noch Besucher_innen mit mobilen Hotspots durch Deauthorisation/Deassociation stören. Wir hoffen, diese Auskünfte helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen