WLAN der Hochschule Hannover

Anfrage an: Hochschule Hannover

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzwerken an deutschen Hochschulen. Ich möchte Sie bitte mir folgende Fragen zu beantworten:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Oktober 2019
  • Frist
    28. November 2019
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN…
An Hochschule Hannover Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Hochschule Hannover [#169421]
Datum
29. Oktober 2019 00:48
An
Hochschule Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzwerken an deutschen Hochschulen. Ich möchte Sie bitte mir folgende Fragen zu beantworten: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hochschule Hannover
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Auskunftsantrag ist unbegründet, da im Ergebnis ke…
Von
Hochschule Hannover
Betreff
WLAN der Hochschule Hannover [#169421]
Datum
18. November 2019 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Auskunftsantrag ist unbegründet, da im Ergebnis kein Anspruch auf Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen hinsichtlich der WLAN-Systeme der Hochschule besteht. Im Einzelnen: 1. Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) Ein Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 NUIG besteht schon deshalb nicht, weil es sich bei den begehrten Informationen nicht um Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) handelt. Nach § 2 Abs. 3 UIG sind Umweltinformationen unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über: 1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen; 2. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken; 3. Maßnahmen oder Tätigkeiten, die a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme 1. Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts; 2. Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden, und 3. den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder von Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummern 2 und 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette. Ihre Frage, ob die WLAN-Systeme der Hochschule so eingestellt sind, dass diese andere WLAN-Signale stören, ist keine Umweltinformation im Sinne des Gesetzes. Denn Ihre Frage zielt nicht darauf ab, zu erfahren, ob diese Systeme Auswirkungen auf Umweltbestandteile haben sondern lediglich darauf, ob die genannten WLAN-Systeme Auswirkungen auf andere WLAN-Signale haben. 1. Anspruch auf Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG) Ein Anspruch auf Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 VIG besteht ebenfalls nicht. Denn nach § 1 VIG geht es hierbei um Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen und demnach um neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, von Verbrauchern benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind; dazu gehören auch Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden. Solche Informationen liegen hier ersichtlich nicht vor. 1. Anspruch auf Erteilung einer Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ein solcher Anspruch besteht schon deshalb nicht, da sich das IFG nur an Behörden des Bundes richtet. Ein Informationsfreiheitsgesetz für das Land Niedersachsen gibt es bislang nicht. Andere Rechtsgrundlagen sind nicht ersichtlich, sodass kein Anspruch auf Auskunftserteilung hinsichtlich der von Ihnen gestellten Fragen besteht. Mit freundlichen Grüßen