WLAN der Hochschule Ostwestfalen-Lippe

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe nutzt diese Funktionen bisher nicht, da es keinen Anlass dazu
gab.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Peggy Ecker
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Hochschule Ostwestfalen-Lippe Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
WLAN der Hochschule Ostwestfalen-Lippe [#169966]
Datum
6. November 2019 19:47
An
Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
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Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Sehr geehrte Frau Ecker, bzgl. Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Wir nutzen diese Funk…
Von
Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Betreff
AW: WLAN der Hochschule Ostwestfalen-Lippe [#169966]
Datum
29. November 2019 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrte Frau Ecker, bzgl. Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Wir nutzen diese Funktionen bisher nicht, da es keinen Anlass dazu gab. Bereiche, in denen viele eigene WLANs aufgebaut wurden sind sich der Problematik bewusst, lokalisiert auf Labore und haben sich mit S(kim) abgestimmt. 2. Die Aktivierung halten wir uns aber zukünftig offen, falls z.B. a. Störungen durch fremde WLANs für unsere Services auftreten (z.B. VoiceOverWLAN Telefonie) oder b. Sicherheitsaspekte dies erfordern. Weiterhin firmieren wir seit April diesen Jahres unter dem Namen Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe und würden uns über eine Anpassung freuen. Mit freundlichen Grüßen