WLAN der Hochschule Rhein-Waal
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Betreiber, Initiator und Besorgter Bürger des privaten Forschungsportals https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de
Auf meiner Seite erläutere ich in verständlichen Worten meine Motivation und technische sowie rechtliche Details meiner folgenden Anfrage.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu; z.B. technische Dokumentation, Rechtsgutachten oder ähnliche als Akten einzustufende Unterlagen aus denen hervorgeht:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die WLAN der Hochschule sind nicht so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören.
Anfrage erfolgreich
-
Datum16. Dezember 2019
-
29. April 2020
-
Ein:e Follower:in
-
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- Von
- Behörde
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Anfrage auf FragDenStaat.de
- Datum
- 16. Dezember 2019
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Marcel Langner
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Anfrage auf FragDenStaat.de
- Datum
- 16. Dezember 2019
- An
- Hochschule Rhein-Waal - University of Applied Sciences
- Status
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- Von
- Marcel Langner
- Betreff
- WLAN der Hochschule Rhein-Waal [#172229]
- Datum
- 16. Dezember 2019 22:42
- An
- Hochschule Rhein-Waal - University of Applied Sciences
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Hochschule Rhein-Waal - University of Applied Sciences
- Betreff
- Automatische Antwort: WLAN der Hochschule Rhein-Waal [#172229]
- Datum
- 16. Dezember 2019 22:42
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Marcel Langner
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Hochschule Rhein-Waal“ [#172229] [#172229]
- Datum
- 16. Dezember 2019 22:57
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Behörde
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Anfrage auf FragDenStaat.de
- Datum
- 17. Dezember 2019
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Hochschule Rhein-Waal“ [#172229] [#172229]
- Datum
- 18. Dezember 2019 10:54
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Hochschule Rhein-Waal - University of Applied Sciences
- Betreff
- AW: WLAN der Hochschule Rhein-Waal [#172229] (Case8616745)
- Datum
- 18. Dezember 2019 12:29
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Marcel Langner
- Betreff
- AW: WLAN der Hochschule Rhein-Waal [#172229] (Case8616745) [#172229]
- Datum
- 18. Dezember 2019 19:54
- An
- Hochschule Rhein-Waal - University of Applied Sciences
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Erinnerung
- Datum
- 4. Februar 2020 15:21
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Marcel Langner
- Betreff
- AW: Erinnerung [#172229]
- Datum
- 29. März 2020 22:18
- An
- Hochschule Rhein-Waal - University of Applied Sciences
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Hochschule Rhein-Waal - University of Applied Sciences
- Betreff
- Re: [Case8620741] WG: Erinnerung [#172229]
- Datum
- 30. März 2020 17:31
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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