WLAN der Internationalen Hochschule Bad Honnef Bonn

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Nein, die IUBH sendet keine Deauth - Pakete. Das WLAN - Netzwerk an allen Standorten der IUBH wird zentral verwaltet. Der Betrieb nicht hochschuleigener WLAN -Netze wird seitens der IUBH nicht aktiv unterbunden. Wir achten sogar darauf, dass wir durch eine ausgewogene dynamische Kanalbelegung der Kanäle 1,6 und 11 im 2,4 GHz - Bereich genügend Freiraum für den Betrieb anderer WLAN - Netze lassen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2019
  • Frist
    15. April 2020
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Marcel Langner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Internationale Hochschule Bad Honnef Bonn Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Internationalen Hochschule Bad Honnef Bonn [#169734]
Datum
3. November 2019 17:41
An
Internationale Hochschule Bad Honnef Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Internationalen Hochschule Bad …
An Internationale Hochschule Bad Honnef Bonn Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Internationalen Hochschule Bad Honnef Bonn [#169734]
Datum
6. Dezember 2019 09:35
An
Internationale Hochschule Bad Honnef Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Internationalen Hochschule Bad Honnef Bonn“ vom 03.11.2019 (#169734) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 169734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169734
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Internationalen Hochschule Bad …
An Internationale Hochschule Bad Honnef Bonn Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Internationalen Hochschule Bad Honnef Bonn [#169734]
Datum
8. Januar 2020 09:49
An
Internationale Hochschule Bad Honnef Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Internationalen Hochschule Bad Honnef Bonn“ vom 03.11.2019 (#169734) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 169734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169734
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Internationalen Hochschule Bad Honnef Bonn“ [#169734] [#169734]
Datum
11. Februar 2020 22:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/169734 Die Hochschule hat leider trotz wiederholter Erinnerung keine Reaktion gezeigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 169734.pdf Anfragenr: 169734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169734
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Internationalen Hochschule Bad Honnef Bonn“ [#169734] [#169734]
Datum
12. Februar 2020 11:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.02.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-1845/20 WLAN an der Internationalen Hochschule Bad Honnef 209.2.3.1.11-1845/20 Informationsfreiheits…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-1845/20 WLAN an der Internationalen Hochschule Bad Honnef
Datum
9. März 2020 13:14
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.11-1845/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.11.2019 bzgl. WLAN an der Internationalen Hochschule Bad Honnef Ihre E-Mail vom 12.02.2020 Sehr geehrter Herr Langner, ich habe den Vorgang gegenüber der Hochschule mit Auskunftsersuchen vom heutigen Tag aufgegriffen. Wie ich Ihnen jedoch bereits in einem anderen Vorgang mitgeteilt habe, kann ich nur die erste Frage aufgreifen. Die Beantwortung der beiden anderen Fragen können Sie nicht auf der Grundlage des IFG NRW verlangen.. Zudem ist vorliegend auch die Vorschrift des § 3 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu beachten. Die Regelung lautet: Behördliche Unterlagen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-1845/20 WLAN an der Internationalen Hochschule Bad Honnef 209.2.3.1.11-1845/20 Informationsfreiheits…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-1845/20 WLAN an der Internationalen Hochschule Bad Honnef
Datum
9. März 2020 13:31
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.11-1845/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.11.2019 bzgl. WLAN an der Internationalen Hochschule Bad Honnef Meine eben versandte E-Mail Sehr geehrter Herr Langner, leider wurde meine E-Mail (Auskunftsersuchen an <<E-Mail-Adresse>>) vom Empfänger zurückgewiesen. Telefonisch konnte ich auch niemanden erreichen. Bitte teilen Sie mir doch eine gültige E-Mail Adresse der Hochschule mit, dann kann ich das Auskunftsersuchen erneut versenden. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: 209.2.3.1.11-1845/20 WLAN an der Internationalen Hochschule Bad Honnef [#169734] Sehr geehrte<< Anrede &…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-1845/20 WLAN an der Internationalen Hochschule Bad Honnef [#169734]
Datum
9. März 2020 21:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihren Einsatz. Die <<E-Mail-Adresse>> wird immer noch als gültige Adresse auf der Webseite angegeben. Ich konnte noch die folgenden Adressen recherchieren: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und die Adresse des Rektors auf einer anderen Domain, falls es Probleme mit den Spamfiltern dieser Domain geben sollte: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 169734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169734

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Internationale Hochschule Bad Honnef Bonn
209.2.3.1.11-1845/20 Antrag auf Informationszugang vom 03.11.2019 bzgl. WLAN Sehr geehrter Herr Langner, die Land…
Von
Internationale Hochschule Bad Honnef Bonn
Betreff
209.2.3.1.11-1845/20 Antrag auf Informationszugang vom 03.11.2019 bzgl. WLAN
Datum
16. März 2020 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat uns in Kenntnis gesetzt, dass Sie über eine Dritt-Seite (fragdenstaat.de) versucht haben, uns eine Anfrage zuzusenden. Da wir mit der genannten Seite in keinerlei Verbindung stehen, haben wir erst durch die Mitteilung der Landesbeauftragten von Ihrer Anfrage Kenntnis erlangt und beantworten Ihre Frage "Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?" wie folgt: Nein, die IUBH sendet keine Deauth - Pakete. Das WLAN - Netzwerk an allen Standorten der IUBH wird zentral verwaltet. Der Betrieb nicht hochschuleigener WLAN -Netze wird seitens der IUBH nicht aktiv unterbunden. Wir achten sogar darauf, dass wir durch eine ausgewogene dynamische Kanalbelegung der Kanäle 1,6 und 11 im 2,4 GHz - Bereich genügend Freiraum für den Betrieb anderer WLAN - Netze lassen. Wir hoffen, Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben. Sollten Sie gleichwohl weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich zukünftig gerne direkt an uns. Erreichen können Sie uns unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen