WLAN der Justus-Liebig-Universität Gießen

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Hochschule beschreibt, dass die Funktion zur Verfügung steht aber nicht eingesetzt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die…
An Justus-Liebig-Universität Gießen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Justus-Liebig-Universität Gießen [#167604]
Datum
30. September 2019 18:39
An
Justus-Liebig-Universität Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Justus-Liebig-Universität Gießen
Sehr geehrter Herr Langner, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen wie folgt Auskunft geben: Mit der WLAN-Infrastruktur…
Von
Justus-Liebig-Universität Gießen
Betreff
AW: WLAN der Justus-Liebig-Universität Gießen [#167604]
Datum
15. Oktober 2019 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,3 KB


Sehr geehrter Herr Langner, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen wie folgt Auskunft geben: Mit der WLAN-Infrastruktur der Justus-Liebig-Universität Gießen ist die Störung von Rogue Access Points per Containment-Funktion (Deauth/Deassociationspakete) grundsätzlich technisch möglich, diese Funktion wird aber nicht eingesetzt. Mit freundlichen Grüßen