WLAN der Katholischen Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation etwas länger Zeit benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen.
Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Mai 2020
  • Frist
    25. Juli 2020
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Marcel Langner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die …
An Katholische Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Katholischen Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg [#187019]
Datum
18. Mai 2020 22:51
An
Katholische Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation etwas länger Zeit benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 187019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187019 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „WLAN der Katholischen Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg“…
An Katholische Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Katholischen Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg [#187019]
Datum
18. Juni 2020 19:29
An
Katholische Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „WLAN der Katholischen Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg“ vom 18.05.2020 (#187019) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 187019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187019/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Katholische Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg
Sehr geehrter Herr Langner, besten Dank für Ihre freundliche Mail-Nachricht und Ihre Anfrage vom Montag, 18. Mai …
Von
Katholische Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg
Betreff
Antw: WLAN der Katholischen Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg [#187019]
Datum
23. Juni 2020 14:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Langner, besten Dank für Ihre freundliche Mail-Nachricht und Ihre Anfrage vom Montag, 18. Mai 2020. Diese wurde mir als Diözesanjustitiar zur weiteren Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet, weil Sie sich in dieser auf verschiedene gesetzliche Ansprüche beziehen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass keine der von Ihnen genannten Normen Ihnen einen Anspruch gegenüber der Diözese Rottenburg-Stuttgart (im folgenden: Diözese) gewährt und dass wir Ihnen schon deswegen - aber auch deshalb weil wir bezüglich der von Ihnen begehrten Auskünfte nicht über amtliche Informationen verfügen - keine Auskunft erteilen können. 1. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) des Landes Baden-Württemberg verpflichtet nach seinem § 2 Abs. 1 lediglich Stellen des Landes, der Gemeinden und juristischer Personen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, zur Erteilung von Informationen. Die Diözese ist zwar Körperschaft des öffentlichen Rechts, untersteht aber nicht der Aufsicht des Landes. Nach unserer Verfassung sind Staat und Kirche rechtlich selbständig und in diesem Sinne getrennt (Art. 137 Abs. 1 WRV/140 GG), sie unterstehen nicht staatlicher Aufsicht, sondern ordnen ihre Angelegenheiten selbständig (Art. 137 Abs. 3 WRV/140 GG). Daher unterfällt die Diözese keinem der Tatbestände des § 2 Abs. 1 LIFG. Zudem verfügt die Diözese über keinerlei amtliche Informationen zu den Themen, die Sie in Ihrer Mail benennen. § 2 Abs. 2 LIFG gewährt nur einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Soweit wir hier überhaupt über Informationen verfügen, entsprechen diese anderen Nutzern oder Verbrauchern, sind aber nicht amtlich gewonnen. 2. Entsprechendes gilt für Informationen nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) des Landes Baden-Württemberg. Dort sind die informationspflichtigen Stellen in § 23 Abs. 1 genannt. Sie entsprechen weitgehend denjenigen des § 2 Abs. 1 LIFG - die Kirchen und damit die Diözese werden von der Norm nicht erfasst. Schon deswegen besteht gegen sie kein Anspruch auf die Erteilung von Informationen. 3. § 2 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) gilt nach seinem § 1 Abs. 2 ausschließlich für informationspflichtige Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, schon wegen der o.g. rechtlichen Selbständigkeit von Staat und Kirchen ist dieser Tatbestand bei der Diözese nicht erfüllt. 4. § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betrifft von vornherein nur Informationen, die zuständige Stellen im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes gewonnen haben. Auch diese Norm betrifft nur staatliche Stellen, zudem ist die Diözese in diesen Sektoren weder amtlich noch gewerblich tätig. sie kann Ihnen damit keine insoweit keine Informationen zur Verfügung stellen. Damit können wir Ihnen leider die von Ihnen begehrten Informationen nicht zur Verfügung stellen. Diese Auskunft ergeht für Sie kostenfrei. CC dieser Nachricht geht lediglich an die mit diesem Vorgang in unserem Haus dienstlich befassten und für Ihre Anfrage zuständigen Stellen und nicht an Dritte. Daten aus diesem Vorgang werden auch künftig nicht an Dritte weitergeleitet oder diesen Einsicht in diese gewährt. Mit freundlichen Grüßen

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Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliches Schreiben. Und was soll ich Ihnen sagen, i…
An Katholische Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Antw: WLAN der Katholischen Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg [#187019]
Datum
27. Juni 2020 14:27
An
Katholische Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliches Schreiben. Und was soll ich Ihnen sagen, ich stimme Ihnen sogar voll zu. Ich versuche mit meinen Forschungen in ganz Deutschland zu ermitteln, in wie fern die von mir erwähnte Funktion von Hochschulen eingesetzt wird. Auch in der Presse ist das Thema bereits angekommen: https://glm.io/148385?m Ich weiß, dass Sie nicht auskunftspflichtig sind. Aber meine Erfahrung ist auch, dass Ihr IT Dienstleister die Antwort auf diese Frage sofort beantworten kann, da es sich quasi um eine Grundeinstellung des WLAN Systems handelt. Meine Motivation stammt daher, dass ich selbst einmal Betroffener solcher aktiven Störmaßnahmen einer deutschen Hochschule war, die meine Forschung und Lehre dort eingeschränkt haben. Daher hoffe ich, dass Sie vielleicht im Rahmen einer Anfrage eines jetzt privat Forschenden eine Auskunft erteilen können. Hochachtungsvoll Marcel Langner Anfragenr: 187019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187019/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>