WLAN der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg setzt aktuell keine Technik ein, die den Betrieb privater Access-Points verhindert/stört.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • 0 Follower:innen
Peggy Ecker
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
WLAN der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg [#168522]
Datum
14. Oktober 2019 08:32
An
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker
Peggy Ecker
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Otto-von-Guericke-Universität M…
An Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
AW: WLAN der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg [#168522]
Datum
17. November 2019 10:04
An
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg“ vom 14.10.2019 (#168522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker Anfragenr: 168522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168522 Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Sehr geehrte Frau Ecker, Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 14.10. bitte ich noch etwas um Geduld, da der Prüfvorg…
Von
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Betreff
AW: WLAN der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg [#168522]
Datum
19. November 2019 09:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ecker, Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 14.10. bitte ich noch etwas um Geduld, da der Prüfvorgang im zuständigen Bereich doch etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt. Wir beabsichtigen für die Auskunft vorerst keine Gebühren zu erheben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Sehr geehrte Frau Ecker, ich komme zurück auf meine Zwischennachricht vom 19.11.19. Obgleich kein Auskunftsanspru…
Von
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Betreff
WG: WLAN der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg [#168522]
Datum
27. November 2019 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ecker, ich komme zurück auf meine Zwischennachricht vom 19.11.19. Obgleich kein Auskunftsanspruch nach IZG besteht bzw. der hier gestellte Antrag abzulehnen ist, weil kein Zugang zu "amtlichen Informationen" i. S. d. § 2 Nr. 1. IZG begehrt wird, gebe ich Ihnen abschließend folgende Auskunft zur Kenntnis: • Die OVGU setzt aktuell keine Technik ein, die den Betrieb privater Access-Points verhindert/stört. • Wir gehen ferner den kooperativen Weg, bei Sonderbedarfen lokale & spezialisierte Lösungen mit den Nutzern zu planen und aufzubauen. Mit freundlichen Grüßen