Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr [geschwärzt],
die Fragen sind umfassend nicht zu beantworten ohne Teile des
Sicherheitskonzeptes aufzudecken.
Bestimmte Antworten lassen z.B. auf unseren WLAN Hersteller etc. schließen.
Da gleichzeitig die PH auf einem Gelände OHNE Nachbarn in WLAN Reichweite
ist, muss ein WLAN Nutzer das Gelände betreten und untersteht somit dem
Hausrecht der PH. Hier ist festgelegt, dass das MIZ die WLAN Hoheit auf dem
Gelände der PH hat.
Somit ist ein berechtigtes Interesse eigentlich ausgeschlossen.
Somit ist sicherlich für Sie auch klar, dass für weiteren Anfragen, welche
über diese Antwort hinausgehen, wir vorher Sicherheitsexperten und Juristen
einschalten werden, welche die Prüfung der Antwort übernehmen.
Die Kosten müssten wir an Sie weitergeben.
Diese Experten werden wir auch erst einschalten, wenn Sie nachgewiesen
haben, dass Sie in der Lage sind die entsprechenden Kosten zu übernehmen
(Bürgschaft oder ähnlich da mindesten vierstellig)
Das ein Führungszeugnis (oder ähnlich) vorliegt, da wir nicht Wissen ob Sie
ein Häcker sind der Versucht Informationen zu sammeln, sollte Ihnen klar
sein.
Außerdem ein Nachweis, dass ein berechtigtes Interesse (Anwohner der gestört
wird z.B.) besteht.
Jetzt aber zu vorläufigen kostenlosen Antwort:
Unsere WLAN ist dazu in der Lage.
Im Allgemeinen hat es bisher aber genügt, dass wir die Geräte beobachtet
haben und konnten die Störer (aus unsere Sicht) identifizieren und
ansprechen. Praktisch waren es immer falsch konfiguriere Geräte und den
Nutzern war nicht bewusst was Sie gemacht haben oder es waren Studierende,
sodass die Störung immer wieder verschwand und von uns als falsch
konfigurierte Gerät eines Studierenden gewertet wurde.
Nur in einem Fall konnte der Nutzer nicht identifiziert werden und wir haben
die Optionen aktiviert.
Danach konnten wir auch diesen Vorgang klären.
Die technischen Details können wir Ihnen, wie oben erwähnt nur nicht so
einfach angeben.
Rein aus persönlichem Interesse? Was beabsichtigen Sie mit den Anfrage.
Mfg
[geschwärzt]
Von: [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]>
Gesendet: Donnerstag, 19. Dezember 2019 00:27
An: Infomail PHSG <[geschwärzt]>
Betreff: WLAN der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd [#172412]
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:
Sind die WLAN-Systeme der Hochschule, z.B. Systeme, die eduroam zur
Verfügung stellen, so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue
Accesspoint Containment-Funktion andere WLAN-Signale mithilfe von
Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja, warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein, warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des
Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des
Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie
nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen
sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich,
mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es
handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem
Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte,
mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines
Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine
Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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