WLAN der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die WLAN-Systeme der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf sind so eingestellt, dass andere WLAN-Signale nicht gestört werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Peggy Ecker
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
WLAN der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf [#174182]
Datum
14. Januar 2020 20:46
An
Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker Anfragenr: 174182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174182 Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker

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Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren, Eine grundsätzliche aktive Störung von anderen WLAN-SSIDs halten wir für unzweckmä…
Von
Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf
Betreff
WLAN der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf [#174182]
Datum
28. Januar 2020 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Eine grundsätzliche aktive Störung von anderen WLAN-SSIDs halten wir für unzweckmäßig, da dies durch die Nähe der Hochschulgebäude zur umliegenden Wohnbebauung zu Störungen führen würde. Wir bezweifeln die Rechtmäßigkeit von Rogue Access Point Containment Funktionen. Deshalb sind die WLANs der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf so eingestellt, dass andere WLAN Signale nicht gestört werden. Herzliche Grüße