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WLAN der Steinbeis-Hochschule Berlin

Anfrage an: Steinbeis-Hochschule

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Eine Verwendung von Rogue Accesspoint Containment Funktionen ala Deauth-/Deassociations-Paketen findet nicht statt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. November 2019
  • Frist
    3. März 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Steinbeis-Hochschule Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Steinbeis-Hochschule Berlin [#170805]
Datum
21. November 2019 22:28
An
Steinbeis-Hochschule
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 170805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170805 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> auch im Namen der Landesdatenschutzbeauftragten, die schon genug zu tun hat,…
An Steinbeis-Hochschule Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Steinbeis-Hochschule Berlin [#170805]
Datum
24. Dezember 2019 09:55
An
Steinbeis-Hochschule
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> auch im Namen der Landesdatenschutzbeauftragten, die schon genug zu tun hat, darf ich Sie erneut bitten meine Anfrage zu beantworten. Meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Steinbeis-Hochschule Berlin“ vom 21.11.2019 (#170805) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 170805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170805
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Steinbeis-Hochschule Berlin“ [#170805] [#170805]
Datum
28. Januar 2020 18:30
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/170805 Die Hochschule hat nicht in der doppelt vorgegebenen Frist geantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 170805.pdf Anfragenr: 170805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170805
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung vom 28. Januar 2020 Sehr geehrter Herr Langner, zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, d…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung vom 28. Januar 2020
Datum
31. Januar 2020 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass wir in dieser Angelegenheit nicht nach § 18 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vermitteln können: Das IFG gilt grundsätzlich nur für öffentliche Stellen des Landes Berlin (§ 2 Abs. 1 Satz 1 IFG). Bei der Steinbeis-Hochschule handelt es sich aber um eine private Hochschule in freier Trägerschaft. Anhaltspunkte dafür, dass der privaten Hochschule hoheitliche Befugnisse übertragen wurden, haben wir nicht. Wir weisen für künftige Fälle vorsorglich darauf hin, dass das IFG keine Monatsfrist für die Beantwortung von IFG-Anfragen vorsieht. Auch bezieht sich der IFG-Anspruch nur auf bereits in den Akten vorhandene Informationen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 IFG). Dagegen besteht nach dem Gesetz kein Anspruch auf Beantwortung allgemeiner Fragen. Schließlich bitten wir darum, Aussagen "auch im Namen der Landesdatenschutzbeauftragten" in Zukunft zu vermeiden, es sei denn, dies wurde mit uns im Einzelfall ausdrücklich vereinbart. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Ihre Bitte um Vermittlung vom 28. Januar 2020 [#170805] Sehr geehrte<< Anrede >> entschuldigen Si…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung vom 28. Januar 2020 [#170805]
Datum
2. Februar 2020 17:40
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> entschuldigen Sie bitte meine eventuelle Amtsanmaßung. Tatsächlich war die Anfrage im Namen nicht für diese Anfrage vereinbart, sondern für eine andere. Man kommt da schon ein wenig durcheinander. Trotzdem einige Fragen. 1. Das IFG schreibt in §2(1):...und gegenüber Privaten, die mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut sind (öffentliche Stellen). Eine private Hochschule kann nicht ohne Anerkennung des Landes gegründet werden. Sie unterliegt allen Regeln des Berliner Hochschulgesetzes und der Aufsicht der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung. Damit stellt das Land Berlin seine hoheitliche Aufgabe der Bereitstellung von Bildung sicher (wenn auch mit Unterstützung private Einrichtungen). Können Sie mir sagen, warum gerade private Hochschulen hier nicht erfasst sind oder was ich zukünftig beachten muss, damit ich Sie nicht unnötig einschalte? 2. Das IFG schreibt in §14: "Über einen Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft ist unverzüglich zu entscheiden." und in §15: "Will die öffentliche Stelle den Antrag zurückweisen, so ist der Antragsteller oder die Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung nach Absatz 1 zu bescheiden." Gehe ich dann Recht in der Annahme, dass für Berlin ein 2 Wochenfrist gilt und keine Monatsfrist? Ich würde dass dann hier bei FdS mal versuchen ändern zu lassen, damit die Texte dann auch zum Gesetz passen. 3. Ich gehe im Rahmen ordentlicher Aktenführung davon aus, dass die Information, die von mir erfragt wurde, in Form von technischer Dokumentation vorliegt. Ich sehe sie somit als unter §3(2) IFG fallend an. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 170805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170805
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 2. Februar 2020 Sehr geehrter Herr Langner, aus Kapazitätsgründen kann ich Ihre beiden Fragen nur…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 2. Februar 2020
Datum
4. Februar 2020 17:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, aus Kapazitätsgründen kann ich Ihre beiden Fragen nur kurz beantworten. Zu 1.: Aufgaben der Bildung, die die private Hochschule wahrnimmt, mögen staatliche Aufgaben sein. Hoheitliche Aufgaben sind es deshalb aber noch nicht, denn die Übertragung solcher Aufgaben auf eine private Stelle (sog. Beleihung) muss per Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes ausdrücklich erfolgen. Zur Verdeutlichung sei auf den Beitrag unter https://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung hingewiesen. Nur wenn eine solche Rechtsgrundlage in Bezug auf diese Hochschule vorliegt, ist sie Beliehene und gilt mithin als öffentliche Stelle. Wir haben hierzu keine Erkenntnisse.  Zu 2.: Das IFG Berlin sieht keine "echte" Frist im Sinne einer Zeitspanne (Tage, Wochen, Monate) vor. Die Regelung in § 15 Abs. 5 gilt nur für die (teilweise) Zurückweisung eines Antrages. Daraus ist im Umkehrschluss aber nicht, jedenfalls nicht "gerichtsfest" herleitbar, dass nach Ablauf der zwei Wochen der Antrag zwingend positiv beschieden werden muss. Rechtsprechung hierzu ist uns jedenfalls nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Ihre E-Mail vom 2. Februar 2020 [#170805] Sehr geehrte<< Anrede >> leider teile ich Ihre Rechtsau…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 2. Februar 2020 [#170805]
Datum
5. Februar 2020 19:49
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider teile ich Ihre Rechtsauffassung nicht. Tatsächlich handelt es sich bei privaten Hochschulen um Beliehene im Sinne des § 1 Abs. 1 BlnVwVfW in Verbindung mit § 1 Abs. 4 VwVfG. Gegenstand der staatlichen Anerkennung als private Hochschule ist die Durchführung von Hochschulstudiengängen, die Abnahme von Hochschulprüfungen und die Verleihung von Hochschulgraden, vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin in der Fassung vom 26. Juli (GVBl. I 378). (siehe auch hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-der-bsp-business-school-berlin/) Dies ist jedoch nur möglich, sofern auch eine entsprechenden IT Infrastruktur existiert. Es ist daher nur folgerichtig, dass der IT Dienstleister als Verwaltungshelfer anzusehen ist und auch eine private Hochschule über die Inhalte der technischen Dokumentation nach IFG auskunftspflichtig ist. Tatsächlich sind auch nicht Beliehene auskunftspflichtig, da die private Hochschule auch selbst als Verwaltungshelfer anzusehen wäre. Dann jedoch wäre die Anfrage an die Aufsichtsbehörde zu richten. Darf ich Sie bitten zu prüfen, wie stichhaltig meine Argumentation ist und die Hochschule zu einer Stellungnahme aufzufordern? Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 170805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170805
Steinbeis-Hochschule
Sehr geehrter Herr Langner, zunächst einmal bitten wir die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Fragen zu ents…
Von
Steinbeis-Hochschule
Betreff
AW: WLAN der Steinbeis-Hochschule Berlin [#170805]
Datum
19. Februar 2020 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, zunächst einmal bitten wir die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Fragen zu entschuldigen. Im Folgenden finden Sie bitte unsere Rückmeldung gemäß § 3 Abs. 1: 1. Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Es liegt nach Aktenlage keine Information vor. 2. Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Es liegt nach Aktenlage keine Information vor. 3.Wenn nein warum? Es liegt nach Aktenlage keine Information vor. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank erstmal für Ihre Rückmeldung. Ich bin jedoch etwas verwundert, da…
An Steinbeis-Hochschule Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Steinbeis-Hochschule Berlin [#170805]
Datum
19. Februar 2020 21:02
An
Steinbeis-Hochschule
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank erstmal für Ihre Rückmeldung. Ich bin jedoch etwas verwundert, dass Sie über so grundlegende Informationen, wie die rechtskonforme Einstellung Ihrer Infrastruktur keinerlei Aufzeichnungen besitzen. Aufzeichnungen im Sinne des VIS BE IFG sind entsprechend §3 (2) Akten im Sinne dieses Gesetzes sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten, soweit sie amtlichen Zwecken dienen. Ich bin mir sicher in Ihrer vorhandenen technischen Dokumentation sind die Informationen vorhanden. Ebenso sind diese in den vor Ort installierten Geräten in Form von elektronischen Aufzeichnungen (Konfigurationsdaten) enthalten. Tatsächlich interessiert mich nicht einmal ein Abzug dieser Daten, sondern lediglich die von mir erfragte Information, die Sie mir gern auch als einfache Erklärung zukommen lassen können. Sie können versichert sein, dass es keine 5min Gespräch mit Ihrem IT Dienstleister dauert, um die Information zu ermitteln. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 170805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170805

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Steinbeis-Hochschule
Sehr geehrter Herr Langer, tatsächlich stellt die Steinbeis-Hochschule keine WLAN Systeme für z.B. Eduroam zur Ve…
Von
Steinbeis-Hochschule
Betreff
AW: WLAN der Steinbeis-Hochschule Berlin [#170805]
Datum
20. Februar 2020 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langer, tatsächlich stellt die Steinbeis-Hochschule keine WLAN Systeme für z.B. Eduroam zur Verfügung. Eine Verwendung von Rogue Accesspoint Containment Funktionen ala Deauth-/Deassociations-Paketen findet nicht statt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.